Herr Büchting, Einwohner aus Wernigerode hat eine Frage zu den Schirmen, die durch die Gastronomen auf dem Marktplatz aufgestellt wurden. Er fragt nach, unter welcher Satzung/ Genehmigung die Schirme mit nicht ortstypischer Werbung zulässig sind und wenn diese nicht zulässig sind, welche Maßnahmen zur Einhaltung unternommen werden.
Laut Frau Münzberg ist hierfür u.a. das Baudezernat zuständig. Die Anfrage wird zur Beantwortung an die zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet und schriftlich beantwortet.
Herr Dunkel berichtet, dass im Bereich der Wilhelm-Raabe-Straße das Grün der Randbereiche derzeit augenscheinlich nicht gepflegt wird. Er bittet darum, die Zuständigkeit der Pflege der straßenbegleitenden Grünflächen im Bereich Wilhelm-Raabe-Straße (neu) und Verbindungsweg zur Huberstraße zu prüfen.
Herr Dorff teilt mit, dass für die Pflege des Straßenbegleitgrüns das Sachgebiet Grünanlagen zuständig ist. Wenn die Fläche jedoch privat ist, muss der Flächeneigentümer schriftlich aufgefordert werden. Er sichert eine schriftliche Beantwortung der Anfrage zu.
Herr Büchting ist aufgefallen, dass manche Ampelanlagen, bei denen die Fußgänger das Signal selbst anfordern können, auch eine automatische Schaltung haben. Er möchte wissen, warum es diese gibt und ob diese „Drücker“ deinstalliert werden können. Gefühlt ist die Wartezeit z.B. an der „Hexenampel“ für Fußgänger sehr lange. Er fragt nach, ob sich die Stadt für eine Veränderung der Wartezeiten einsetzen kann.
Frau Münzberg verweist auf die Zuständigkeit der Landesstraßenbaubehörde (LSBB) in dieser Angelegenheit. Die Stadt Wernigerode ist bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen nicht zuständig.
Herr Winkelmann schildert das gleiche Problem an der Fußgängerampel am Bahnhof Westerntor. Wenn das Signal für die Fußgänger schneller ausgelöst wird, wird der Verkehrsfluss unterbrochen. Dadurch kann es ggf. zur Staubildung kommen.
Frau Buller-Dornfeld fragt nach, ob im Bereich der Fußgängerquerung an der Ilsenburger Straße (Richtung Bahngleise) eine Zone 30 eingerichtet werden kann. Die Kurve an dieser Stelle ist sehr gefährlich.
Frau Münzberg teilt mit, dass diese Anfrage an den Landkreis sowie die Landesstraßenbaubehörde weitergeleitet werden kann.
Herr Dorff stimmt Frau Buller-Dornfeld zu, dass die Ecke wirklich problematisch ist. Als Unfallschwerpunkt ist der Standort im Ordnungsamt nicht bekannt.
Herr Dunkel fragt nach, warum die Vereine in den Ferien nicht die Schwimmhalle nutzen können.
Laut Herrn Dorff finden in den Sommerferien Wartungs- und Pflegearbeiten in der Schwimmhalle statt. Diese können kaum zu anderen Zeiten durchgeführt werden, da die Schwimmhalle vor allem auch für das Schulschwimmen bereitgehalten wird. Während der Schließzeit der Schwimmhalle ist das Waldhofbad geöffnet. Weiterhin teilt er mit, dass ausschließlich im Juni beide Einrichtungen parallel geöffnet haben, um das Schulschwimmen abzusichern.
Eine gleichzeitige Öffnung der Schwimmhalle und des Waldhofbades ist aufgrund von Personalmangel nicht möglich. Die Bademeister werden bereits durch die DLRG gestellt. Herr Schult in seiner Funktion als Sachgebeitsleiter Badeanlagen erläutert die Vorgehensweise nochmals ausführlich.
Herr Dunkel fragt weiterhin nach, ob die Schwimmhalle auch in anderen Ferien geschlossen wird.
Dies wird durch Herrn Schult verneint. Während der anderen Schulferien ist die Schwimmhalle mit geänderten Öffnungszeiten offen. Er teilt mit, dass ein Verein auf Antrag auch Trainingszeiten während der Ferien bekommen könnte.