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Die gewählten Mitglieder des Ortschaftsrates werden von Herrn Detlef Trolldenier (des an Jahren ältesten Mitgliedes des Ortschaftsrates) auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben entsprechend des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet.

 

Von allen anwesenden Mitgliedern wird das mit ihrer Unterschrift bestätigt.

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Beschluss
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