Änderungsvorlagen:
048/01/2024 (Herr Schatz)
Herr Radünzel erläutert die Beschlussvorlage. Die Geschäftsordnung ist in ihrer Gültigkeit immer auf eine Wahlperiode begrenzt. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Geschäftsordnung orientiert sich sehr an der bisherigen Geschäftsordnung. Die zwei wesentlichen Änderungen sind die Anpassung des Modus der Einwohnerfragestunde an die Belange des Datenschutzes und die Digitalisierung und Modernisierung der Zustellung der Ratsinformationen. Bei zeitkritischen Beschlussvorlagen kommt es häufiger vor, dass Verwaltungsmitarbeiter losgeschickt werden, um die Unterlagen in Papierform, aufgrund des Postweges, noch fristgerecht zuzustellen. Die Fristwahrung soll mit der elektronischen Bereitstellung der Unterlagen im Ratsinformationssystem erwirkt werden. Dies schließt jedoch nicht aus, dass auf besonderen Wunsch die Dokumente in Papierform bereitgestellt werden können. Es geht hier hauptsächlich um die Rechtswirkung.
Herr Schatz erläutert seine Änderungsvorlage. Er möchte das bisherige Verfahren bezüglich der Zustellung der Ratspost beibehalten. Die Stadträte sollten das Recht haben zu wählen, ob sie digital arbeiten oder die Unterlagen in Papierform erhalten möchten. Er zweifelt daran, ob es rechtmäßig ist, einigen Stadträten die Unterlagen nicht fristgemäß in Papierform zuzustellen.
Herr Winkelmann schließt sich Herrn Schatz an und möchte auch weiterhin ausgedruckte Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen.
Herr Boks spricht sich gegen die Änderungsvorlage aus, da nun die Aussage von Herrn Radünzel, dass eine weitere gewünschte Zustellung der Unterlagen stattfinden kann, zu Protokoll gegeben wurde.
Für Herrn Winkelmann ist das Problem unmissverständlich.
Herr Radünzel erklärt, dass die Zustellung der Unterlagen mit der Veröffentlichung im digitalen System und einen Hinweis darauf per E-Mail erfolgt sein soll. Papier kann ungeachtet davon trotzdem zur Verfügung gestellt werden. Es geht lediglich um die Rechtswirkung. Es soll formal auf digital umgestellt werden.
Frau Gorr ist der Meinung, dass die Unterlagen fristgerecht zugestellt sind, wenn die Stadträte die E-Mail mit der Information, dass nun alle Unterlagen im Ratsinformationssystem eingestellt wurden, erhalten haben.
Herr Radünzel bestätigt das.
Herr Winkelmann fragt, ob er seine Papierunterlagen ein bis zwei Tage nach der E-Mail erhält. Er möchte, dass es festgeschrieben ist, wer digital arbeitet und wer die Unterlagen in Papierform erhält.
Herr Radünzel sagt, dass die Rechtswirkung mit der E-Mail und der Bereitstellung im Internet erfolgen würde. Es wird sich dennoch bemüht, die Papierunterlagen so schnell wie möglich zuzustellen. Die Frist würde als eingehalten gelten, wenn 7 Tage vor der Sitzung alle Dokumente im Internet bereitstehen, auch wenn die Papierdokumente dann erst 5 Tage vor der Sitzung bei den Stadträten wären.
Herr Schatz zweifelt daran, dass es häufig vorkommt, dann die Papierunterlagen von Verwaltungsmitarbeitern noch zugestellt werden müssen. Er ist der Meinung, dass es viel Rechtsunsicherheit mit sich bringt, wenn die digitalen Stadträte die Unterlagen eher zur Verfügung gestellt bekommen als die Papierstadträte. Das Wahlrecht sollte beibehalten werden.
Herr Kascha berichtet davon, dass im Kreistag alle Mitglieder verpflichtend digital arbeiten, was tadellos funktioniert.
Herr Boks widerspricht Herrn Schatz in dem Punkt, dass Rechtsunsicherheit erzeugt wird. Das ist nicht der Fall, da diese durch die Geschäftsordnung gegeben ist.
Die Änderungsvorlage wird zur Abstimmung gestellt:
Abstimmungsergebnis: | 22 | Ja-Stimmen | 12 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen |
Die Änderungsvorlage wird mehrheitlich angenommen.