Inhalt der Beschlussvorlage ist, dass alle freiwerdenden Stellen in der Stadtverwaltung den Vermerk „künftig wegfallend“ erhalten sollen.
Herr Wurzel fragt nach, warum diese Beschlussvorlage im Ordnungsausschuss beraten werden soll.
Laut Herrn Dorff wurde sich darauf verständigt, dass jeder Ausschuss die Thematik für seinen Bereich erörtert bzw. prüft.
Herr Winkelmann verdeutlicht, dass bei manchen Stellen evtl. die Möglichkeit besteht, eine Neubesetzung zu verschieben. Bei einer ausgeschriebenen Stelle für z.B. einen Feuerwehrmann wird es kaum Diskussionen geben, aber bei anderen Stellen würde die Möglichkeit ggf. bestehen. Der Stadtrat hat sich eine Personalkonzeption auferlegt, nach der die Verwaltung entsprechend agieren soll. Daher soll über eine Nachbesetzung freiwerdender Stellen diskutiert werden.
Laut Frau Münzberg werden im Ordnungsbereich zu 95 % Pflichtaufgaben erfüllt. In den letzten Jahren wurden bereits 2 Stellen abgebaut und die Aufgaben umverteilt. Eine weitere Minimierung der Sachbearbeiter ist in ihren Augen nicht gut. Durch eine weitere Minimierung fallen ggf. Einnahmen und auch Kontrolltätigkeiten weg. Sie macht auch deutlich, dass bei einer Stellenreduzierung ggf. auch die Erfüllung der Pflichtaufgaben reduziert werden muss. Sie bittet daher um entsprechende Unterstützung durch die Stadträte, das Ordnungsamt bei dieser Regelung außen vor zu lassen.
Die Stellen sollen nach Ansicht von Herrn Winkelmann nicht einfach pauschal wegfallen. Viel eher soll der Stadtrat generell über freiwerdende Stellen informiert werden. Bei Kündigungen sind z.B. Fristen einzuhalten.
Das Personal ist laut Herrn Dorff der größte Kostenblock des städtischen Haushaltes. Im Dezernat I wurden auch im Ordnungsbereich bereits Stellen selbstständig hinterfragt und aus 2 Sachgebieten (EMA und Standesamt) nur noch eines mit nur einer Sachgebietsleiterin gebildet. Es wird immer wieder geschaut, wie Abläufe optimiert werden können. Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport hat die Beschlussvorlage aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Das Anbringen eines kw-Verwerkes ist rechtlich problematisch. Dies kann nur im Zuge des Stellenplans erfolgen. Den formal richtigen Weg muss man sich daher erst anschauen.
Es ist weiterhin nicht so, dass die Mitarbeiter immer geordnet mit 67 Jahren in Rente gehen. Entsprechend der Situation muss man dann Lösungen finden. In manchen Bereichen merkt man es besonders, wenn Personal länger fehlt.
Er appelliert an die Stadträte, ein gewisses Grundvertrauen in die Verwaltung bei dieser Thematik zu haben. Er begrüßt die Diskussion, aber es kann nicht global auf alle Bereiche angewandt werden.
Herr Wurzel erläutert das Anbringen von kw-Vermerken. Dies ist nur im Rahmen der Aufstellung des Stellenplanes während der Haushaltsberatungen möglich. Während der Haushaltsberatungen kann darüber diskutiert werden. Innerhalb des laufenden Haushaltsjahres kann kein kw-Vermerk angebracht werden.
Laut Herrn Rothert wurde der Stellenplan vor wenigen Wochen im Bauausschuss vorgestellt. Dazu gibt es in der Fraktion Bedenken.
Herr Wurzel weist nochmals eindringlich darauf hin, dass das dargelegte Anliegen rechtlich nicht möglich ist. Kw-Vermerke können nur im Rahmen der Haushaltsplanung angebracht werden.
Nach Ansicht von Frau Gorr schadet die Diskussion über die freiwerdenden Stellen nicht, da man dadurch in den Austausch kommt. Dies trägt auch zur Transparenz des Prozesses bei.
Frau Münzberg bietet an, bei Bedarf Erläuterung zu Stellen im Ordnungsbereich zu geben.
Herr Mau hält die Beschlussvorlage für nicht zielführend. Es ist schwer, neues Personal zu finden. Wenn nun jede Stellenbesetzung im Stadtrat beraten wird, verzögert sich der Prozess weiter und es bedeutet auch mehr Belastung für Stadtrat und Verwaltung.
Herr Schatz teilt den Ansatz, der mit der vorliegenden Beschlussvorlage verfolgt wird. Der Antrag zielt darauf ab, eine bestimmte Eingriffsmöglichkeit durch den Stadtrat bei Stellenneubesetzungen einzurichten, wenn bestimmte Stellen im Jahresverlauf unvorhergesehen frei werden und neu besetzt werden sollen. Es wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, unterjährig Diskussionen zur Neubesetzung zu führen. Der Automatismus soll hierbei ausgehebelt werden.
Da die Thematik doch noch einiger Beratungen bedarf, stellt er einen Antrag auf Vertagung.
Dieser wird durch den stellvertretenden Ausschussvorsitzender zur Abstimmung gestellt.
Der Antrag auf Vertagung der Beschlussvorlage wird mit 5 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen angenommen.