Herr Blauwitz berichtet von einer persönlichen Begegnung mit einem Waschbären, der in einer Lebendfalle an einem Wochenende gefangen wurde. Er stellte sich die Frage, was er mit dem Waschbären tun sollte. In anderen Gemeinden wurde u.a. für solch einen Fall ein Stadtjäger bestellt. Dieser kümmert sich um das Tier nach Beauftragung durch die SOG-Bereitschaft. Er fragt nach, ob es derartige Regelungen in Wernigerode gibt und wohin man sich als Einwohner hinwenden kann. Kann man sich eine Lebendfalle beim Ordnungsamt ausleihen?
Herr Dorff informiert, dass grundsätzlich im Stadtgebiet nicht durch Jäger geschossen werden darf. Die Tierrettung der Feuerwehr ist ebenfalls nicht für Wildtiere zuständig. Es sollte ehrenamtlich jemand tätig sein, der den Einwohnern beratend zur Seite steht. Seitens der Verwaltung sind Gedanken für einen Stadtjäger vorhanden. Man muss schauen, was möglich und finanzierbar ist, denn ggf. sollte der ehrenamtliche Stadtjäger eine Entschädigung bekommen, welche entsprechend zu regeln ist. Es wird nach einer praktikablen Lösung gesucht.
Herr Schatz schätzt die Frage nach einem Stadtjäger als berechtigt ein. Er spricht sich dafür aus, dass die Lösung bürokratisch sein und eine entsprechende Satzung mit Gebührensatzung angefertigt werden sollte. Entstehende Kosten sind nicht durch die Allgemeinheit zu tragen.
Frau Münzberg berichtet von der Arbeitsberatung der Ordnungsämter im Landkreis Harz, wo diese Thematik auch angesprochen wurde. In Thale und Quedlinburg wurde z.B. ein Stadtjäger implementiert. Die Stadtjäger sind dort eigenständig tätig. Die Bürger entlohnen den Stadtjäger bei Inanspruchnahme direkt; die Stadt hat dort keinen Anteil dran. In Wernigerode ist auch der Wildpark in die Thematik involviert. Eine bestimmte Anzahl an Wildvögeln kann dort aufgenommen werden. Diese müssen dann in Quarantäne.
Zur gesamten Thematik muss auch auch die Pressearbeit intensiviert werden. Der Kontakt zur Stadt Thale sowie der Stadt Quedlinburg wird hergestellt.
Herr Blauwitz macht deutlich, dass am wichtigsten die Information ist, wo man sich als betroffener Bürger hinwenden kann.
Herr Krug fragt nach, wie solche Wildtiere bisher entsorgt wurden.
Nach Information von Herrn Blauwitz wurden die Tiere bisher einem Jäger übergeben, der sich dann gekümmert hat.
Herr Mau möchte wissen, wie es sich bei Wildunfällen verhält. Hier teilt Herr Blauwitz mit, dass über die SOG-Bereitschaft des Landkreises Harz der zuständige Jagdpächter angefordert wird. Dieser kommt dann gewöhnlich zum Unfallort. Sollte er jedoch nicht erreichbar sein, hat die Polizei die Möglichkeit, einen Schuss abzugeben und das Tier ggf. zu erlösen.
Frau Gorr betritt die Sitzung um 18:03 Uhr. Die Beschlussfähigkeit verändert sich auf 7 von 9 Städträte.
Im Sinne des Tierschutzes spricht sich Herr Schatz dafür aus, eine entsprechende Lösung und eine vernünftige Regelung für das Problem zu finden.
Frau Münzberg gibt abschließend den Hinweis, dass man sich bei Kleintieren (z.B. einem Marder) ggf. auch an einen Schädlingsbekämpfer wenden kann.