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Frau Lande regt eine Änderungsvorlage nach der Diskussion um die Eintragung von Robert Habeck ins Goldene Buch an. Sie möchte damit den Oberbürgermeister zukünftig davor schützen, solche Entscheidungen alleine treffen zu müssen.

 

Ihr Vorschlag betrifft die Änderung des § 4 Abs. 3.

„Der Oberbürgermeister kann nur mit Beschluss des Hauptausschusses veranlassen, dass …..“

 

Herr Dorff merkt an, dass mit dieser Änderung immer kurzfristig eine Sondersitzung einberufen werden muss. Er wäre weiter für die bestehende Formulierung und der Oberbürgermeister sollte selbst entscheiden.

 

Herr Schulze meint, dass es für das Goldene Buch eine Definition geben sollte. Eine Eintragung ins Goldene Buch sollte nur verdienten Wernigerödern zukommen. Das Gästebuch sollte für bedeutende Persönlichkeiten vorbehalten werden.

 

Herr Dorff antwortet, dass man eine Eintragung ins Goldene Buch nicht nur auf Wernigeröder beschränken darf. Es gibt einen Unterschied bei der Wertigkeit der beiden Bücher.

 

Die Änderungsvorlage 004/01/2024 wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

2

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

Die Beschlussvorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimme

1

Enthaltung

 

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