Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Herr Härtel betritt die Sitzung. Somit sind 10 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Herr Zagrodnik (AL Amt für Stadt- und Verkehrsplanung) stellt das Projekt IMPULS - Impulse für eine nachhaltige interkommunal abgestimmte Daseinsvorsorge in der Planungsregion Harz – vor.

Um den Übergang von der Theorie in die Praxis zu leisten, bedarf es einer vertiefenden Betrachtung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen den drei Städten. Momentan erfolgt die Ausarbeitung der interkommunalen Zusammenarbeit. Daraufhin soll es eine Absichtserklärung geben, die auch als Stellungnahme für den ersten Entwurf des Landesentwicklungsplanes dienen soll. Daraufhin soll der Kooperationsvertrag und schlussendlich ein raumordnerischer Vertrag abgeschlossen werden.

 

Herr Kascha geht auf das Treffen der Oberbürgermeister ein. Alle drei Städte sind daran interessiert die interkommunale Zusammenarbeit zu verbessern. Es wurden bereits Handlungsfelder definiert, die in Arbeitsgruppen fachspezifisch untersucht werden.

 

Herr Thurm geht darauf ein, dass die Städte Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode durch den Landkreis Harz verbunden sind. Warum soll jetzt eine gewisse Doppelstruktur geschaffen werden?

 

Herr Zagrodnik antwortet, dass die Rolle des Landkreises noch nicht klar definiert ist. Die anderen Oberzentren sind kreisfreie Städte. Der Landkreis bleibt mit seinen Funktionen bestehen. Diese müsste man sonst auf die Kommunen übertragen. Doppelstrukturen soll es nicht geben. Der Landkreis Harz ist in den Gesprächen dabei und unterstützt das Projekt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Albrecht informiert Herr Zagrodnik, dass die Federführung für das Projekt bei der Projektgruppe IMPULS von der TU Dortmund liegt. Vom Fördermittelgeber wurde für das Projekt eine Personalstelle bei der Stadt Halberstadt eingerichtet. Die Stadt Halberstadt hat den Auftrag alles redaktionell aufzuarbeiten und die gelieferten Inhalte einzuarbeiten.

 

Herr Albrecht fragt, wie die Atmosphäre zwischen den Städten und dem Landkreis in den Beratungsrunden ist.

 

Herr Kascha antwortet, dass Eifersucht in den Beratungsrunden keine Rolle spielt. Es wird überlegt, wie man zusammenarbeiten kann.

 

Herr Dorff ergänzt, dass regelmäßig Arbeitsgruppensitzungen stattfinden. Die Sitzungen verlaufen harmonisch. Die Städte kennen ihre jeweiligen Stärken und Schwächen. Derzeit ist noch nicht besprochen, wo bestimmte Institutionen und Unternehmen angesiedelt werden. Dann gehen die Verteilungsfragen los.

 

Frau Barner fragt, wie man mit Uneinigkeiten umgehen wird. Wer ist dann Entscheidungsträger? Wird es einen Vorsitzenden der Arbeitsgruppe geben? Frau Barner unterstützt das Projekt, aber eine Gleichrangigkeit zwischen den Städten hält sie für schwierig.

 

Herr Kramer ergänzt, dass die Federführung und die Moderation bei der TU Dortmund liegt. Letztendlich läuft es auf Kooperationsverträge hinaus. Man muss über Funktionsteilung und interkommunale Zusammenarbeit sprechen. Das funktioniert nur, wenn alles drei Parteien einverstanden sind. Das notwendige Verständnis muss aufgebaut werden. Verlustängste sind unbegründet. Es wird über Neuansiedlungen gesprochen, die sonst einem Oberzentrum vorbehalten sind. Die Möglichkeiten des Mittelzentrums bleiben bestehen. Alle Beteiligten haben verstanden, dass man sich nur besser stellt und keiner verliert. Das ist der Grundgedanke des Projektes.

 

Herr Schatz bittet um ein praktisches Beispiel, welche Neuansiedlung momentan in einem Mittelzentrum nicht möglich wäre.

 

Herr Dorff antwortet, dass beispielsweise die Ansiedlung eines Landgerichtes nur in einem Oberzentrum möglich ist.

 

Herr Zagrodnik geht auch auf die Punkte Wirtschaft, Einzelhandel und Sitz großer Unternehmen ein. Die Ausweisung von großen Flächen als Gewerbeflächen wird von den übergeordneten Behörden in einem Mittelzentrum oft nicht zugebilligt. In einem Oberzentrum ist das möglich.

 

Herr Schatz fragt, worin der Unterschied des Projektes zur Harz AG und zur Initiative EINHARZ liegt.

Er geht darauf ein, dass er momentan zwischen den Städten teilweise einen Unterbietungswettkampf sieht. Er würde begrüßen sich interkommunal zu Gebühren für beispielsweise Parkgebühren und Kurtaxe abzustimmen. Besonders sinnvoll sieht er eine interkommunale Zusammenarbeit auch für den Bereich der Gewerbegebiete. Man sollte die engere Zusammenarbeit der Kommunen auch unabhängig von dem Projekt forcieren.

 

Herr Kascha antwortet, dass es bei dem Projekt IMPULS um raumordnerische Betrachtungsweisen mit Blick auf den Landesentwicklungsplan und die Entwicklung von Räumen geht. Dabei handelt es sich um eine ganz andere Ebene, als bei einem losen Verbund von Wirtschaftsunternehmen, Verbänden und Vereinen.

Einen Unterbietungswettkampf zwischen den Städten sieht Herr Kascha nicht.

 

Herr Zagrodnik ergänzt, dass die Initiativen sehr positiv aufgenommen werden. Diese können gut als Begründung dienen, dass es bereits Zusammenarbeiten gibt - nicht nur auf kommunaler Ebene, sondern auch in anderen Bereichen.

 

Frau Dr. Tschäpe fragt, wie das Verhältnis von Oberzentrum zu Landkreis ist. Wer entscheidet, wenn unterschiedliche Pläne vorliegen?

 

Herr Zagrodnik antwortet, dass auf planungsrechtlicher Ebene das Verhältnis gleich bleiben würde. Bauordnungsamt ist der Landkreis Harz. Die Planungshoheit würde weiterhin bei den Städten liegen.

 

Herr Kascha ergänzt, dass der Landrat in den Beratungen mit dabei ist und das Projekt unterstützt. Da gibt es bisher keinen Dissens.

 

Frau Barner bittet darum, in den Arbeitsgruppen das Verhältnis Oberzentrum – Landkreis genauer zu betrachten. Da gibt es ja bisher keine Erfahrungen.

 

Herr Kramer meint, dass das Projekt bundesweit eine Bedeutung hat. Es ist wichtig, dass ein Unabhängiger als Dritter dabei ist. Die Aufgabenteilung zum Landkreis wurde noch nicht abschließend festgelegt. Er sieht dabei keine großen Diskrepanzen. Der Landkreis würde mit einem eigenen Oberzentrum auch gewinnen, da damit nach Finanzausgleichsgesetz auch andere Zuweisungen verbunden sind.

Es handelt sich um ein wissenschaftliches Projekt, in dem die Möglichkeit der Beantragung rechtlich erörtert wird. 2024 soll es auch zu einer Entscheidung kommen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Albrecht informiert Herr Zagrodnik, dass die Verantwortung für die Aufstellung des Landesentwicklungsplanes beim Ministerium für Infrastruktur und Digitales liegt.

Reduzieren
Beschluss
Reduzieren
nach oben