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Herr Witte und Herr Richter stellen den Ist-Stand der Sanierung der Niederschlags- und Abwasserableitung anhand einer Präsentation vor. Diese wird zur Verfügung gestellt.

 

Im Anschluss betont Herr Dietrich die Vorteile von Gemeinschaftsmaßnahmen. Er weist auf das Bauvorhaben der unteren Kohlgartenstraße und der Schreiberstraße hin und erläutert die Nachteile der Einzelmaßnahmen.

 

Herr Schicker fragt zu Details bei Regenwasserkanälen. Er möchte wissen, welche Maßnahmen die Stadt und der Abwasserverband tragen, um die Niederschlagsmengen vor einer Einleitung zu reduzieren.

 

Herr Witte verweist auf den Landesgesetzgeber, möglichst viel Niederschlag auf dem eigenen Grundsck versickern zu lassen.

 

Herr Kramer spricht das geplante Wohngebiet am Nesseltal an. Unabhängig von Gesetzestexten wird angestrebt, dass Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück versickern zu lassen.


Herr Winkelmann fragt zu zukünftigen Gemeinschaftsmaßnahmen der Stadtwerke Wernigerode GmbH, des Wasser- und Abwasserverbandes Holtemme-Bode sowie der Stadt Wernigerode.


Herr Kramer spricht den Stadtwerken Wernigerode und dem Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode eine höhere Leistungsfähigkeit und hohe Flexibilität bei der Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen zu.

 

Herr Witte erläutert den Unterschied zwischen Gebühr und Beitrag. Er sagt, dass der Beitrag für den erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an den öffentlichen Kanal zu zahlen ist. Die Gebühr wird für die Reinigungsleistung des Kanals erhoben.

 

Herr Winkelmann beendet den TOP 6

 

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Beschluss
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