Herr Kramer
- gab Erläuterungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Börstedter Straße“ im OT Silstedt
- zunächst kleiner Geltungsbereich, Schwerpunkt Radfahrweg
- Absicht, möglichst zügige Umsetzung
- Getrennt davon Besprechung über Notwendigkeit im gesonderten Verfahren über Dachformen im entsprechenden Geltungsbereich
- Bedarf in einem Parallelverfahren zum Baugebiet entsprechend verkaufsfördernde Maßnahmen gesondert verhandeln
Frau Wohlert
- Erläuterungen zum Geltungsbereich Seite 3, der von Veränderungen betroffen ist
- Grund für Änderung, damals war Grundstücksverfügbarkeit innerhalb des Bebauungsplanes nicht gegeben, außerhalb ja
- Entscheidung, Ausführung als Wohnbaufläche wie es jetzt im rechtskräftigen Bebauungsplan ist
- es sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines straßenbegleitenden Geh- /Radweges geschaffen werden
- Ziel, Lückenschluss zwischen dem bestehenden innerörtlichen Geh-/Radweg und dem in 2021 fertiggestellten Geh-/Radweg zwischen Silstedt und Derenburg
- Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 erfolgt im vereinfachten Verfahren
- Grundkonzept bleibt in seiner städtebaulichen Struktur für diese Fläche weiterhin bestehen
- textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben für die 1. Änderung weiterhin bestehen
- durch vorliegende Änderung des Bebauungsplanes werden Belange der Anwohner positiv berührt, da Verbesserung der rad- und fußläufigen Wegeverbindung als auch mehr Sicherheit der Bevölkerung
- alle weiteren städtebaulichen Belange werden durch die Änderung nicht negativ beeinflusst bzw. nicht berührt
- Verkehrsfläche wird durch den Geh-/Radweg vergrößert
- Wohnbaufläche (Allgemeines Wohngebiet) sowie ein Teil der privaten Grünflächen werden reduziert
Herr Ahrend
- zwei Fragen
- 1. lt. Zeichnung Radweg wird über die angrenzenden Stücke bis zur Verkehrsüberführung am Ortseingang durchgezogen
- hat man in dem Zuge schon weiterführende Planungen gemacht? Ortseingang, Radfahrer müssen Straße überqueren, wie sieht hier die Absicherung für die Radfahrer aus?
-2. Kollegen von CKS sind mit dem Verkehrsanschluss an der Hauptstraße schon relativ weit, ist das schon mit eingebunden bzw. eingeplant, dass das jetzt so gemacht wird?
Herr Kramer
- Frage 2 – ja, Absprache dazu mit den Stadtwerken und den auszuführenden Unternehmen hat stattgefunden
- Stadtwerke keine Beschwerde, betreffs kleiner werdender Grundstücke
- Frage 1 – wichtig, wollen gerne zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen
- einerseits einen sicheren Übergang für die Radfahrer über die Hauptverkehrsstraße errichten
- andererseits aber auch vielleicht eine verkehrsberuhigende Insellösung für den Ortseingang schaffen, damit man ein bisschen runter kommt
- ist noch nicht verbindlich und auch noch nicht verschriftlicht so abgestimmt aber schon in Vorortterminen so angesprochen worden
- Absicht ist es, seines Wissens aber noch nicht vertraglich vereinbart
Herr Mänz
- Kosten werden geteilt (Stadt Wernigerode und Landesbaubetrieb Halberstadt)
- Herr Jacobi Angebot dazu in der ersten Beratung
Herr Mänz
- Zusammenkunft mit Herrn Kramer, Frau Wohlert, Stadtwerke und einigen Mitgliedern vom Bauausschuss
- Beratung zum neuen Wohngebiet
- keine Lösung gefunden
- Herr Kramer wollte in der Ausschusssitzung, im nichtöffentlichen Teil dieses Thema anreißen und dazu informieren
- Herr Mänz war in der Ausschusssitzung zugegen
- einige Ratsmitglieder waren für Redebedarf andere waren konservativ, beharren auf aktuellem Bebauungsplan
- Besprechung mit Herrn Kascha, Herrn Kramer und Herrn Mänz
- nach nächster Stadtratssitzung wird Herr Kramer den Auftrag an die zuständigen Fachämter weiter leiten um die Änderung des B Planes vorzubereiten, damit diese dann noch vor der Sommerpause in den Ausschüssen verteilt werden können
- nach der Sommerpause soll Vorlage erarbeitet werden
Herr Deter
- Änderung mittlerer Bereich, 2. Reihe, Dachneigung war angedacht
- Wie viele Parzellen betrifft das?
Herr Kramer
- insgesamt 32 Grundstücke
- vorderste und die hintersten Grundstücke so belassen, damit Quickachsen nach wie vor sind
- ab dem zweiten Grundstück, nahezu die komplette Reihe, entsprechend mit etwas moderateren Anforderungen an die Dachform gestalten
Herr Deter
- nur Dachneigung/Dachform?
- Farbe?
Herr Kramer
- würde mit reingenommen werden, wenn wir entsprechend flachere Dächer mit zulassen, die dann ja womöglich auch die besser geeignet sind für PV und ähnliches
- Dachfarbe kann auch mit angepackt werden, in dem Maß nach der letzten Absprache, kein grün aber entsprechende Farbtöne im roten und dunklen/anthraziten Bereich
- käme dann mit in die zu erarbeitende Vorlage
- gültig für einen Teilbereich als Geltungsbereich, Rest würde bleiben, was ortsbildprägend ist
Herr Ahrend
- ist Hausausrichtung noch entscheidend?
Herr Kramer
- keine Vorschriften zur Ausrichtung
- sowohl Ost/West als auch Nord/Süd
- kann jeder für sich entscheiden
- sehr bewusst, da kasernierte Quartiere vermieden werden sollen
Herr Ahrend
- Wunsch des Ortschaftsrates – welche Gewichtung hat der Ortschaftsrat insgesamt in den Ausschüssen in sich?
Herr Kramer
- wichtiger Punkt
- der Ortschaftsrat bzw. der Ortsbürgermeister soll als derjenigen in die Vorlage geschrieben werden, der diese auch einbringt
- fachliche Erarbeitung durch Stadt, Abstimmung erfolgt miteinander, sodass auch die Aussage an jeden, der seinen Bebauungsplan auch ändern möchte gegeben werden kann, sich jemanden zu suchen, der die Vorlage einbringt
- Beigeschmack nach wie vor, dass Stadt für ihre 100% Tochter verkaufsfördernde Maßnahmen durch die Änderung eines Bebauungsplanes macht
- dem soll etwas entgegen gegangen werden, indem es allen Beteiligten so vermittelt wird, dass es ein expliziter Auftrag und Wunsch des Ortschaftsrates
- Einreicher der Vorlage soll der Ortschaftsrat oder Ortsbürgermeister, als Stadtrat sein, muss noch geprüft werden ob es rechtlich möglich ist
- dann öffentliches Interesse über die entsprechenden Vertreter der Ortschaft wurde geäußert und es liegen keine Einzelinteressen oder verkaufsfördernde Maßnahmen der Muttergesellschaft gegenüber der Tochtergesellschaft vor
- Gewichtung würde hervorragend durch Herrn Mänz im Stadtrat vertreten werden
Herr Mänz
- Vorlage ist Ortschaftsrat, Einreicher ist Ortsbürgermeister und Stadtrat Herr Mänz
- erste Vorbereitungen gemeinsam mit Ortschaftsrat, Herrn Kramer und Frau Wohlert
Der Ortschaftsrat gab zur BV 024/2023 folgende Empfehlung