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Herr Kramer

- gab Erläuterungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Börstedter Straße“ im OT Silstedt

- zunächst kleiner Geltungsbereich, Schwerpunkt Radfahrweg

- Absicht, möglichst zügige Umsetzung

 

- Getrennt davon Besprechung über Notwendigkeit im gesonderten Verfahren über Dachformen im entsprechenden Geltungsbereich

- Bedarf in einem Parallelverfahren zum Baugebiet entsprechend verkaufsfördernde Maßnahmen gesondert verhandeln

 

Frau Wohlert

- Erläuterungen zum Geltungsbereich Seite 3, der von Veränderungen betroffen ist

- Grund für Änderung, damals war Grundstücksverfügbarkeit innerhalb des Bebauungsplanes nicht gegeben, außerhalb ja

- Entscheidung, Ausführung als Wohnbaufläche wie es jetzt im rechtskräftigen Bebauungsplan ist

- es sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines straßenbegleitenden Geh- /Radweges geschaffen werden

- Ziel, Lückenschluss zwischen dem bestehenden innerörtlichen Geh-/Radweg und dem in 2021 fertiggestellten Geh-/Radweg zwischen Silstedt und Derenburg

- Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 erfolgt im vereinfachten Verfahren

- Grundkonzept bleibt in seiner städtebaulichen Struktur für diese Fläche weiterhin bestehen

- textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben für die 1. Änderung weiterhin bestehen

- durch vorliegende Änderung des Bebauungsplanes werden Belange der Anwohner positiv berührt, da Verbesserung der rad- und fußläufigen Wegeverbindung als auch mehr Sicherheit der Bevölkerung

- alle weiteren städtebaulichen Belange werden durch die Änderung nicht negativ beeinflusst bzw. nicht berührt

- Verkehrsfläche wird durch den Geh-/Radweg vergrößert

- Wohnbaufläche (Allgemeines Wohngebiet) sowie ein Teil der privaten Grünflächen werden reduziert

 

Herr Ahrend

- zwei Fragen

- 1. lt. Zeichnung Radweg wird über die angrenzenden Stücke bis zur Verkehrsüberführung am Ortseingang durchgezogen

- hat man in dem Zuge schon weiterführende Planungen gemacht? Ortseingang, Radfahrer müssen Straße überqueren, wie sieht hier die Absicherung für die Radfahrer aus?

 

-2. Kollegen von CKS sind mit dem Verkehrsanschluss an der Hauptstraße schon relativ weit, ist das schon mit eingebunden bzw. eingeplant, dass das jetzt so gemacht wird?

 

Herr Kramer

- Frage 2 – ja, Absprache dazu mit den Stadtwerken und den auszuführenden Unternehmen hat stattgefunden

- Stadtwerke keine Beschwerde, betreffs kleiner werdender Grundstücke

 

- Frage 1 wichtig, wollen gerne zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen

- einerseits einen sicheren Übergang für die Radfahrer über die Hauptverkehrsstraße errichten

- andererseits aber auch vielleicht eine verkehrsberuhigende Insellösung für den Ortseingang schaffen, damit man ein bisschen runter kommt

- ist noch nicht verbindlich und auch noch nicht verschriftlicht so abgestimmt aber schon in Vorortterminen so angesprochen worden

- Absicht ist es, seines Wissens aber noch nicht vertraglich vereinbart

 

Herr Mänz

- Kosten werden geteilt (Stadt Wernigerode und Landesbaubetrieb Halberstadt)

- Herr Jacobi Angebot dazu in der ersten Beratung

 

Herr Mänz

- Zusammenkunft mit Herrn Kramer, Frau Wohlert, Stadtwerke und einigen Mitgliedern vom Bauausschuss

- Beratung zum neuen Wohngebiet

- keine Lösung gefunden

- Herr Kramer wollte in der Ausschusssitzung, im nichtöffentlichen Teil dieses Thema anreißen und dazu informieren

- Herr Mänz war in der Ausschusssitzung zugegen

- einige Ratsmitglieder waren für Redebedarf andere waren konservativ, beharren auf aktuellem Bebauungsplan

- Besprechung mit Herrn Kascha, Herrn Kramer und Herrn Mänz

- nach nächster Stadtratssitzung wird Herr Kramer den Auftrag an die zuständigen Fachämter weiter leiten um die Änderung des B Planes vorzubereiten, damit diese dann noch vor der Sommerpause in den Ausschüssen verteilt werden können

- nach der Sommerpause soll Vorlage erarbeitet werden

 

Herr Deter

- Änderung mittlerer Bereich, 2. Reihe, Dachneigung war angedacht

- Wie viele Parzellen betrifft das?

 

Herr Kramer

- insgesamt 32 Grundstücke

- vorderste und die hintersten Grundstücke so belassen, damit Quickachsen nach wie vor sind

- ab dem zweiten Grundstück, nahezu die komplette Reihe, entsprechend mit etwas moderateren Anforderungen an die Dachform gestalten

 

Herr Deter

- nur Dachneigung/Dachform?

- Farbe?

 

Herr Kramer

- würde mit reingenommen werden, wenn wir entsprechend flachere Dächer mit zulassen, die dann ja womöglich auch die besser geeignet sind für PV und ähnliches

- Dachfarbe kann auch mit angepackt werden, in dem Maß nach der letzten Absprache, kein grün aber entsprechende Farbtöne im roten und dunklen/anthraziten Bereich

- käme dann mit in die zu erarbeitende Vorlage

- gültig für einen Teilbereich als Geltungsbereich, Rest würde bleiben, was ortsbildprägend ist

 

Herr Ahrend

- ist Hausausrichtung noch entscheidend?

 

Herr Kramer

- keine Vorschriften zur Ausrichtung

- sowohl Ost/West als auch Nord/Süd

- kann jeder für sich entscheiden

- sehr bewusst, da kasernierte Quartiere vermieden werden sollen

 

Herr Ahrend

- Wunsch des Ortschaftsrates welche Gewichtung hat der Ortschaftsrat insgesamt in den Ausschüssen in sich?

 

Herr Kramer

- wichtiger Punkt

- der Ortschaftsrat bzw. der Ortsbürgermeister soll als derjenigen in die Vorlage geschrieben werden, der diese auch einbringt

- fachliche Erarbeitung durch Stadt, Abstimmung erfolgt miteinander, sodass auch die Aussage an jeden, der seinen Bebauungsplan auch ändern möchte gegeben werden kann, sich jemanden zu suchen, der die Vorlage einbringt

- Beigeschmack nach wie vor, dass Stadt für ihre 100% Tochter verkaufsfördernde Maßnahmen durch die Änderung eines Bebauungsplanes macht

- dem soll etwas entgegen gegangen werden, indem es allen Beteiligten so vermittelt wird, dass es ein expliziter Auftrag und Wunsch des Ortschaftsrates

- Einreicher der Vorlage soll der Ortschaftsrat oder Ortsbürgermeister, als Stadtrat sein, muss noch geprüft werden ob es rechtlich möglich ist

- dann öffentliches Interesse über die entsprechenden Vertreter der Ortschaft wurde geäußert und es liegen keine Einzelinteressen oder verkaufsfördernde Maßnahmen der Muttergesellschaft gegenüber der Tochtergesellschaft vor

- Gewichtung würde hervorragend durch Herrn Mänz im Stadtrat vertreten werden

 

Herr Mänz

- Vorlage ist Ortschaftsrat, Einreicher ist Ortsbürgermeister und Stadtrat Herr Mänz

- erste Vorbereitungen gemeinsam mit Ortschaftsrat, Herrn Kramer und Frau Wohlert

 

Der Ortschaftsrat gab zur BV 024/2023 folgende Empfehlung

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

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