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Das Haushaltssicherungskonzept wurde bereits im letzten Stadtrat grob vorgestellt. Es stehen nun 24 einzelne Maßnahmen zur Diskussion.

 

Laut Herrn Dorff sollten einzelne Maßnahmen nicht unbedingt herausgenommen werden. Für den Ordnungsbereich gibt es 5 Maßnahmen, die er im folgenden vorstellt:

 

  1. Reduzierung der Bewachung im Lustgarten um 25.000 EUR
  2. Einnahmeerhöhung bei der Parkraumbewirtschaftung

Entsprechend der Landesverordnung soll die Gebühr von 1,00 EUR auf 2,00 EUR erhöht werden; ein Verkehrskonzept soll ebenfalls erarbeitet werden.

Frau Leo ergänzt, dass es sich um die Bewirtschaftung der öffentlichen Bereiche handelt. Für das Parkhaus in Schierke sowie den Parkplatz Am Thälchen werden Entgelte fällig.

  1. Überprüfung des Halbstundentaktes der Harzer Verkehrsbetriebe (HVB)

Es sollen Alternativvorschläge geprüft werden.

Herr Boks fragt nach, ob der Halbstundentakt noch zeitgemäß ist. Er könnte sich vorstellen, dass es einen Nutzerrückgang gibt, wenn die Citybusse der HVB nur noch im Stundentakt fahren.

 

Herr Winkelmann möchte die Diskussion zum Citybus nicht wieder aufnehmen. Die HVB hat entsprechende Busse zur Erfüllung der Aufgabe bestellt. Er fragt nach, wie lange die Stadt Wernigerode an den Vertrag gebunden ist.

Hierzu teilt Herr Dorff mit, dass die Stadt Wernigerode Partner des Landkreises Harz ist und dieser die HVB mit dem Personennahverkehr beauftragt. Ein direkter Vertrag zwischen der HVB und der Stadt Wernigerode besteht nicht. Frau Leo ergänzt, dass die Verträge und der Stadtratsbeschluss damals einer entsprechenden rechtlichen Prüfung unterzogen wurden. Fallzahlen zur Nutzung finden sich im Produktbuch.

 

Herr Mau fragt nach, ob es geplant ist, an den Haltestellen eine Fahrgastermittlung durchzuführen. Hiervon hat die Stadt Wernigerode laut Herrn Dorff keine Kenntnis.

Weiterhin möchte Herr Mau wissen, ob man die Haltestellen als Werbeflächen nutzen könnte. Diese Möglichkeit müsste allgemein im Einzelfall geprüft werden, aber laut Herrn Dorff besteht diese Möglichkeit bei den städtischen Haltestellen aktuell nicht.

 

Herr Wurzel möchte wissen, ob bei einer Änderung ein neuer Stadtratsbeschluss notwendig wird und wie das Prozedere insgesamt abläuft.

Frau Leo teilt hierzu mit, dass die Wirkung dieser Maßnahme erst für 2025 geplant ist. Bis dahin ist die Stadt Wernigerode vertraglich gebunden.

 

Herr Wurzel fragt nach, wie mit den vorliegenden Änderungen der SPD-Fraktion umgegangen wird.

Hierzu teilt Herr Dorff mit, dass bisher keine Änderungsvorlagen zum Haushaltssicherungskonzept vorliegen. Bei zukünftigen Haushaltssatzungen muss immer wieder ein Konsolidierungskonzept vorgeleget werden, wenn kein Ausgleich stattfinden kann. Es werden dann ggf. bestehende Maßnahmen herausgenommen oder neue hinzugefügt. Am Ende ist es wichtig, eine „schwarze Zahl“ stehen zu haben. Im Nachgang werden dann ggf. Grundsatzbeschlüsse zu den Maßnahmen erfolgen müssen. Er bittet daher ausdrücklich darum, das Haushaltssicherungskonzept nicht im Ganzen abzulehnen.

 

Herr Boks teilt mit, dass es seitens der SPD-Fraktion noch Ergänzungen gibt. Eine Änderungsvorlage wird ggf. bis zum Finanzausschuss am 16.03.2023 eingereicht.

 

Das Sicherungskonzept stellt nach Ansicht von Herrn Blauwitz ein Arbeitspapier da, mit dem sich in den einzelnen Ausschüssen beschäftigt werden muss. Es stellt nicht den entgültigen Beschluss für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen dar.

 

Laut Herrn Boks sollte mit dem Haushaltssicherungskonzept schon ein gewisses Statement abgegeben werden.

 

Auch Herr Winkelmann hält fest, dass jede Maßnahme des Haushaltssicherungskonzeptes mit einem entsprechenden Beschluss des Stadtrates untersetzt werden muss. Im Nachgang kann dann in den Ausschüssen zu den einzelnen Maßnahmen diskutiert werden.

 

Als 4. Punkt stellt Herr Dorff die Aufstellung eines Parkscheinautomaten auf dem Parkplatz des Bürgerparks vor. Die Fläche ist derzeit verpachtet. Der Aufsichtsrat der Park & Garten GmbH wird sich zu der Maßnahme positionieren.

 

Herr Mau fragt nach, ob es Überlegungen seitens der Stadt gibt, den Parkraum am Christianental in die Wernigerode Tourismus GmbH zu überführen.

Dies wird durch Frau Münzberg verneint. Die Fläche am Christianental ist desolat, die Markierung müsste erneuert werden. Es müsste zusätzlich ein Parkscheinautomat beschafft und dort aufgestellt werden.

Herr Mau möchte wissen, ob die rechtlichen Bedingungen vorliegen, für städtische Flächen Nutzungsgebühren z.B. auf dem Brocken oder im Christianental zu verlangen (ähnlich wie an den Stränden z.B. in Schleswig-Holstein).

Frau Leo teilt hierzu mit, dass es bereits Überlegungen gab, eine Tages-Kurtaxe für den Brocken einzuführen. Dabei müssen aber immer Aufwand und Nutzen betrachtet werden. Bisher überwog jedoch hauptsächlich die Erhöhung beim Aufwand.

 

Herr Mau fragt nach, ob man die Kurtaxe abschaffen und eine „Bettensteuer“ einführen kann.

Frau Leo hält hierzu fest, dass die Kurtaxe die Touristen bezahlen, eine Bettensteuer müssten die Eigentümer zahlen. Mit der Thematik müsse man sich jedoch gff. näher beschäftigen.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt Herr Blauwitz die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

Der Ordnungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussvorlage mehrheitlich zur Beschlussfassung.

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