Herr Dorff führt in die Vorlage ein. Im Stadtgebiet gibt es 17 Litfaßsäulen. Die Plakate werden durch Dritte an die Litfaßsäulen angebracht. Die Preise mussten neu kalkuliert werden, da die Kosten zum Plakatieren um fast 50 Prozent gestiegen sind.
Frau Barner fragt, wo die Plakate abgegeben werden können.
Herr Dorff antwortet, dass diese bei der WTG abzugeben sind. Der Überbringer der Plakate bezahlt dann für die Plakatierung gleich vor Ort in der WTG. Die Plakate müssen bis Dienstag dort vorliegen. Die WTG hat eine Firma beauftragt, die dann die Plakate abholt und an den Litfaßsäulen befestigt.
Herr Schulze weist daraufhin, dass die Erhöhung für Vereine schwierig ist. Bisher beliefen sich die Kosten auf 50 €. Nun sind für 14 Tage 100 € zu bezahlen. Er war derjenige, der vor 25 Jahren die Litfaßsäulen mit initiiert hat.
Herr Schönfelder merkt an, dass es auch Plakate an der Straßenbeleuchtung gibt.
Frau Lisowski führt aus, dass dies die Sondernutzungssatzung regelt. Es gibt eine bestimmte Anzahl von Plakaten, zwischen denen man wählen kann. Es erfolgt dann eine gleichmäßige Verteilung im Stadtgebiet.
Frau Barner beantragt Rederecht für Herrn Hochmuth als Mitarbeiter der WTG.
Herr Hochmuth hat tagtäglich mit der Werbung für Veranstaltungen zu tun. Er erklärt, dass die Plakatierung im Ordnungsamt beantragt werden muss. Maximal 60 Plakate sind möglich. Die WTG macht dies in der Regel für 10 Tage. Für diese 10 Tage kosten die Plakate 350 €. Dazu kommen die Kosten für den Plakatierer. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf 600 bis 700 €.
Frau Barner fragt nach den Standorten für die 17 Litfaßsäulen im Stadtgebiet. Die Frage wird ebenfalls als kleine Anfrage registriert und schriftlich beantwortet.
Die Beschlussvorlage wird zur Abstimmung gebracht.