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Herr Zagrodnik spricht die Beschlussvorlage 049/2021 und das Nutzen von bestehenden Rahmenplanungen an. Herr Bley, Sachbearbeiter für Umweltplanung im Stadtplanungsamt, übernimmt das Thema im anschließenden Vortrag zur Vorstellung des „Handlungskonzeptes für eine grün-blauen Infrastruktur“ in Wernigerode. Ziel ist die Weiterentwicklung einer Strategie für die grün-blaue Infrastruktur sowie die Herstellung eines flächenkonkreten Handlungskonzeptes. Grundlage bilden hierfür u.a. bestehende Konzepte und Planungen.

Die Präsentation wird im Anhang zur Verfügung gestellt.

 

Herr Siegel befürwortet die Ausführungen und sieht eine praktische Handlungsrichtlinie für verkürzte Verfahren. Er bittet um Bereitstellung der Unterlagen und sieht vor, im kommenden Bau- und Umweltausschuss darüber endgültig abzustimmen. Geltungsbereich des Beschlusses sind B-Pläne im verkürzten Verfahren ohne gesetzlich vorgeschriebene A&E-Maßnahmen. Angemessene A&E-Maßnahmen sollen zeitnah für kommende, beschleunigte Verfahren vertraglich gesichert werden können.

 

Herr Kramer befürwortet das Konzept. Es bündelt die verschiedenen Maßnahmen vorbereitend (Flächenverfügbarkeit, Maßnahmenziel) und bietet damit die Grundlage für eine rasche Verfügbarkeit bzw. Handlungsfähigkeit.

 

Herr Winkelmann sagt, dass der Beschluss des Stadtrates Handlungsgrundlage für die Umsetzung angemessener A&E-Maßnahmen sowie die Erstellung des Konzeptes ist.

 

Herr Winkelmann stellt fest, dass die Tendenz des Handlungskonzeptes zur grün-blauen Infrastruktur grundsätzlich bestätigt ist.

 

Herr Dr. Bosse befürwortet die Ausführungen und hat folgende Ergänzungen:

  1. Hochwasserrückhaltebecken sollen als Ausgleichsmaßnahmen angemeldet werden können.
  2. Besondere Ausgleichsflächen können angemeldet werden. Als Beispiel nennt er das Projekt vom Wirtschaftswald zum Urwald.
  3. Die Aktivitäten der Streuobstwiesenvereine als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anerkennen.

 

zu 1.

Im Hinblick auf die Anerkennung von Hochwasserrückhaltebecken gibt Herr Bley den Hinweis, dass zu prüfen ist, ob diese mit Fördergeldern hergestellt werden. Mit Fördergeldern umgesetzte Maßnahmen können nicht als A&E-Maßnahme anerkannt werden. Sollte die ökologische Aufwertung der Flächen nicht Bestandteil einer Fördermaßnahme sein, so ist ein Ansatz als A&E-Maßnahme durchaus denkbar.

 

zu 2.

Herr Bley sagt, dass der Vorschlag aufgegriffen und geprüft wird. Im Blickpunkt stehen hierfür insbesondere forstliche Sonderstandorte (besonders nass, trocken, steil) mit nachrangiger wirtschaftlicher Bedeutung. Hier sollen die Möglichkeiten eines Waldumbaus, hin zu Beständen mit potenziell natürlichen Vegetation (PnV) oder ein vollständiger Nutzungsverzicht geprüft werden.

 

zu 3.

Herr Bley erläutert, dass aus Gesprächen mit der UNB des LK Harz sich zum jetzigen Zeitpunkt ergab, dass auch der Pflege bzw. dem Erhalt von Kulturbiotopen mit hohem ökologischen bzw. naturschutzfachlichem Wert (z.B. Bergwiesen, Streuobstwiesen) eine große Bedeutung beigemessen wird. Aus diesem Grund ist es auch denkbar, die Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen als A&E-Maßnahmen anzuerkennen.  

 

Herr Winkelmann dankt Herrn Bley für seinen Vortrag.

 

Herr Schoenfelder verlässt die Sitzung 19.55 Uhr

 

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Beschluss
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