Frau Foltis, SGL Wohngeldbehörde, informiert über das neue, ab 01.01.2023 gültige Wohngeld-Plus-Gesetz. Dieses wurde am 25.11.2022 im Bundesrat beschlossen und am 08.12.2022 verkündet. Die Softwareverarbeitung in der Wohngeldbehörde der Stadt Wernigerode befindet sich derzeit noch in der Testphase – wahrscheinlich können ab Ende Januar die erhöhten Wohngeldzahlungen überwiesen werden. Für Ende Februar ist die Auslieferung des 2. Heizkostenzuschusses geplant, Voraussetzung für dessen Erhalt ist für den Antragsteller, dass er mindestens einen Monat im Zeitraum September – Dezember 2022 Wohngeld bezogen hat.
Weiterhin informiert Frau Foltis, dass es eine Änderung im Wohngeldgesetz bei den Mietstufen gegeben hat, Wernigerode wurde von Mietenstufe 2 in die Mietenstufe 3 angehoben, was eine Erhöhung des Wohngelds nach sich zieht. Außerdem wurde für das gesamte Bundesgebiet eine Klimakomponente eingeführt, was für Wohngeldempfänger eine massive Heizkostenentlastung mit sich bringt.
Frau Foltis berichtet, dass es sich bei den zurzeit in großer Zahl eingehenden Wohngeldanträgen um ein Drittel Erstanträge, ein Drittel Anträge mit vorherigem Nullbescheid und zu einem Drittel um Anträge von schon vorher bereits Wohngeldempfängern handelt. Von den eingehenden Anträgen sind 90 % unvollständig, diese Antragsteller müssen angeschrieben und gebeten werden, die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Durch die massiven Änderungen im Wohngeldgesetz besteht ein stark erhöhter Beratungsbedarf.
Frau Foltis informiert weiterhin, dass nach dem neuen Wohngeldrecht auch die Grundrentenzeiten mit einbezogen werden, d.h., wer Zeiten von über 33 Jahren Arbeit nachweisen kann, erhält nach dem neuen Recht einen Freibetrag. Rechenbeispiele, die einen Vergleich des alten Rechts zum neuen Wohngeld-Plus-Gesetz verdeutlichen, werden als Anlage angefügt.
Herr Dorff erläutert, dass es sich bei jeder Änderung in der Wohngeldberechnung um einen neuen Verwaltungsvorgang handelt, zu dem bereits durch die vielen durch die Coronapandemie entstandenen Veränderungen hohen Arbeitsaufwand ist durch das Wohngeld-Plus-Gesetz eine verdreifachte Antragstellung hinzugekommen. Aus diesem Grund ist in der Wohngeldbehörde 1 MA dazu gekommen, eine 6. Stelle ist geplant. Es wird versucht, diese im Stellenplan mit unterzubekommen. Sollte dies nicht ausreichen, wird die Verwaltung unterjährig gegensteuern müssen durch weiteren Personaleinsatz.
Frau Foltis erwähnt, dass die neuen MA eingearbeitet werden müssen und Unterstützung benötigen.
Herr Dr. Bosse fragt, ob es vom Gesetzgeber Geld für die zusätzlichen Stellen gibt. Einerseits gibt es die Haushaltskonsolidierung – andererseits zusätzliche Stellen, man sollte bei zusätzlichen Schulden in Form von Personalkosten vorsichtig sein.
Herr Dorff führt aus, dass für die 5. Stelle in der Wohngeldbehörde 1 Stelle im Ordnungsamt abgebaut wurde, und dass es aufgrund der Statistik eigentlich 8 neue Stellen in der Wohngeldbehörde sein müssten. Man könnte jetzt sagen, dann dauert die Bearbeitung der Wohngeldanträge eben länger, aber hiervon sind menschliche Schicksale abhängig. Zudem erfolgte die Änderung des Wohngeldgesetzes durch die Regierungsparteien sehr kurzfristig, was nun zulasten der Mitarbeitenden und Behörden geht, und bei den Antragstellern eine Unzufriedenheit mit der Politik hervorruft.
Herr Dr. Ellendt merkt an, dass ja bereits die Verkürzung der Arbeitszeit auf 39 h seit Beginn dieses Jahres ein Fehlen an Arbeitskraft ausmacht.
Frau Köhler sagt, dass bereits versucht wird, arbeitsorganisatorisch gegenzusteuern, das funktioniert jedoch nicht immer, es sind sehr viele Besucher in der Wohngeldbehörde.
Frau Foltis bittet, wenigstens die 2. Stelle noch zu besetzen, die Mitarbeiterinnen der Wohngeldbehörde sind durch Krankheit und die vielen Veränderungen bereits am Limit.
Herr Dr. Bosse schlägt vor, die Härtefälle herausfiltern und bevorzugt zu bearbeiten. Frau Foltis antwortet, Härtefälle werden bereits bevorzugt bearbeitet, aber der Gleichheitsgrundsatz muss beachtet werden.
Herr Dr. Bosse fragt, ob es zeitliche Vorgaben für die Bearbeitung der Wohngeldanträge gibt.
Herr Dorff verneint konkrete Vorgaben, betont aber, dass es sich um eine Steigerung des Arbeitsaufwandes um 300 % handelt und daher eine Kompensierung nicht so einfach möglich ist. Frau Foltis und Frau Köhler verweisen auf anwendbare Fristen im Rahmen der Durchführung zum Wohngeld-Plus-Gesetz.