Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Änderungsvorlagen:

033/01/2022 (B90/GRÜNEN)

033/02/2022 (Szepat)

033/03/2022 (Herr Siegel)

 

Zu den Beschlussvorlagen wurde in den vorangegangenen Ausschusssitzungen wie folgt abgestimmt:

 

Wirtschafts-, Digitalisierungs- und Liegenschaftsausschuss

Vertagung

7 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen

Bau- und Umweltausschuss

033/01/2022

8 Nein-Stimmen

033/02/2022

2 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen

033/03/2022

6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme,

1 Enthaltung

033/2022

6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme,

1 Enthaltung

 

Herr Kramer gibt zu bedenken, dass man in der rechtlichen Abwägung im Prozess nach der Beschlussfassung zu der Erkenntnis kommen könnte, dass die Satzung so nicht greifen kann. Die Verantwortung wird an die Untere Denkmalschutzbehörde und an den Landesdenkmalschutz abgeschoben. Der Denkmalschutz ist nach wie vor übergeordnetes Recht. Die Altstadt macht nur 10 Prozent der Dachflächen aus. Herr Kramer schlägt vor sich nach Möglichkeit auf die Gebiete außerhalb der Altstadt zu konzentrieren. Auch dort kann ein Beitrag zu den klimapolitischen Zielen geleistet werden, beispielsweise durch die Schaffung von Solarparks.

Herr Kramer möchte dafür sensibilisieren für die Bürger in der Altstadt eine Planungssicherheit beizubehalten. Bei geplanten Änderungen sollte ein längerer Arbeitsprozess angestrebt werden, wo rechtssicher gearbeitet wird. Grundgedanke sollte dabei sein einen höheren Anteil erneuerbarer Energien in der Stadt Wernigerode zu schaffen und dafür die geeignetsten Flächen raussuchen. In über 10 Quadratkilometer Fläche außerhalb der Altstadt sind nicht mal 3 Prozent Solaranlagen installiert. Zudem kann man auch in den Bebauungsplänen mit Verpflichtungen arbeiten und über neue energetische Modellregionen bzw. Projekte sprechen.

 

Herr Winkelmann ergänzt, dass bereits jetzt Photovoltaik in der Altstadt möglich ist. Das sollte mit den Bürgern kommuniziert werden. Er gibt Herr Kramer Recht, dass viele Bürger verunsichert sind. Die Entscheidung sollte fundiert sein. Zudem sollte man abwarten, was von Bundes- und Landesebene entschieden wird.

 

Herr Kramer ergänzt, dass in einer Präsentation im Bau- und Umweltausschuss aufgezeigt wurde, was auch jetzt bereits mit der aktuellen Satzung möglich ist. Tatsächlich muss man das Beratungsangebot der Stadt Wernigerode zu diesem Thema mehr bewerben. Es gibt auch jetzt schon PV-Anlagen in der Altstadt, die in den letzten Jahren in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde vereinzelt genehmigt wurden.

 

Herr Thurm ist der Meinung, dass die eingereichte Beschlussvorlage ein guter Denkanstoß zur Diskussion ist. Es wäre gut sich weniger mit den ästhetischen Gesichtspunkten, sondern mit den technischen Faktoren zu beschäftigen und die Diskussion in das fachliche zu bringen. Er ist sich unsicher, welche Variante dem Bürger jetzt Sicherheit gibt.

 

Frau Barner hält die vorgeschlagene Änderung der Satzung für nicht rechtskonform. Den Vorschlag, den Einsatz erneuerbarer Energien in den Bebauungsplänen mit aufzunehmen, begrüßt sie.

 

Frau Wetzel bezieht sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz. Sie äußert ihr Unverständnis darüber, dass man den Bürgern in der Altstadt, die durch die Altstadtsatzung sowieso schon zusätzliche Auflagen haben, diese Möglichkeit nicht eröffnet. Viele Anwohner in der Altstadt haben die Genehmigung für das Anbringen von PV-Anlagen nicht bekommen, was die Ungleichheit noch verschärft.

Zudem gibt es in der Altstadt viele Betreiber von Ferienwohnungen und Ferienhäusern. Durch die höheren Energiekosten werden auch die Preise für die Übernachtungen ansteigen. Dies könnte sich negativ auf den Tourismus auswirken. Sie denkt nicht, dass es durch die Satzungsänderung zu zusätzlichen Unsicherheiten kommt. Zudem bemängelt Frau Wetzel, dass seit Jahren die Bebauungspläne keine Maßgaben zu ressourcenschonenden und umweltgerechten Bauen enthalten.

 

Herr Kramer informiert, dass im Bau- und Umweltausschuss in einer theoretischen Modellrechnung dargelegt wurde, dass außerhalb der Altstadt auf den verbleibenden 90 Prozent der Dachflächen mehr als das doppelte des Bedarfs an erneuerbaren Energien in der Stadt inkl. der Ortsteile produziert werden könnte.

 

Herr Härtel stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Beendigung der Diskussion.

 

Zu dem Geschäftsordnungsantrag wird wie folgt abgestimmt:

 

5 Ja-Stimmen  2 Nein-Stimmen  2 Enthaltungen

 

Herr Schatz meint, dass mit der Satzungsänderung Eigentümern von Immobilien in der Altstadt unter Wahrung aller gesetzlicher Vorschriften die Möglichkeit eröffnet wird, sich mit der Thematik zu beschäftigen. Das Verbot der Nutzung alternativer Energien in der Altstadt, die auf dem Dach gewonnen werden, ist ein Standortnachteil für die Innenstadt.

Herr Schatz geht auf den Wortlaut in der Satzung ein. Demnach ist das Anbringen von Sonnenkollektoren und ähnlichen Konstruktionen auf Dächern grundsätzlich unzulässig. Er schlägt eine Umstellung des Wortlautes dahingehend vor, dass eine Anbringung auf den Dächern möglich ist, die nicht von öffentlichen Flächen aus sichtbar sind. Nach jetzigem Stand hätte auch die Verwaltung gegen die Satzung verstoßen, wenn sie Solarkollektoren auf den Dächern zugelassen hat. Herr Schatz spricht sich für die Satzungsänderung aus. Die Eigentümer werden nicht von der Pflicht erhoben sich an die Vorschriften des Denkmalschutzes zu halten.

 

Herr Kramer stimmt Herrn Schatz zu, dass mit einer Umstellung des Satzbaus eine Verdeutlichung und damit eine höhere Sicherheit in der Anwendung erreicht wird. Das verstößt nicht gegen das Denkmalschutzgesetz. Er würde sich über die Einreichung eines Änderungsvorschlags freuen.

 

Herr Boks ist der Meinung, dass die Satzungsänderung keine Verunsicherung der Bürger zur Folge hat. Momentan gibt es in der Altstadtsatzung zwei Genehmigungsvorbehalte. Die Änderung der Satzung ist eine Vereinfachung, weil die städtische Entscheidungsebene wegfällt. Die Vorschriften im Bereich des Denkmalschutzes bleiben bestehen und somit auch der Landkreis als Genehmigungsbehörde. Das kann man den Bürgern gut vermitteln.

 

Herr Kramer sst zu den Vorlagen abstimmen.

 

033/01/2022  1 Ja-Stimme   5 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen

 

033/02/2022      8 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

 

033/03/2022  3 Ja-Stimmen   3 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen

Reduzieren
Beschluss
Reduzieren
nach oben