Herr Kramer erläutert zum aktuellen Stand zur Erhebung von Umlagen der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände. Er berichtet, dass sich in verschiedenen Städten von Sachsen-Anhalt über Alternativen bzw. die Handhabung erkundigt wurde. Er informiert darüber, dass eine Integrierung der Umlagenbeiträge in vorhandene Bescheide derzeit praktisch und rechtlich nicht möglich ist.
Herr Kramer befürwortet den Vorschlag, die Kleinstbeträge über mehrere Jahre zu summieren. Er erklärt, dass es sich bei dem jährlichen Betrag bis zu 5 € aktuell um ca. 6.000 Bescheide mit einem Gesamtwert von ca. 10.000 € handelt. Er informiert über die Variante anderer Städte, Dienstleistungsverträge mit den Unterhaltungsverbänden abzuschließen. Hierbei erfolgt eine Abrechnung der Unterhaltungsverbände direkt mit den Eigentümern.
Herr Siegel sieht den Vorschlag der Dienstleistungsverträge kritisch und weist auf mögliche entstehende Kosten hin. Er bittet, den Paragraph 7 neu zu fassen und reicht die Änderungsvorlage 026/01/2022 ein. Er begründet dies mit einer Verringerung des Verwaltungsaufwandes.
Herr Kramer bestätigt die Ausführungen von Herrn Siegel zu den entstehenden Kosten - auch für die Stadt Wernigerode. Er weist auf die rechtlich mögliche Summierung der Einzelbeträge bis zu 10 € und einem maximalen Zeitrahmen von 3 Jahren hin.
Herr Albrecht fragt an, ob in der Vergangenheit ein entsprechender Beschluss zur zeitlichen Zusammenlegung von 3 Jahren gefasst wurde.
Herr Siegel antwortet, dass aktuell kein Beschluss zu einer jährlichen Beitragshöhe unter 5 € vorliegt.
Herr Kramer weist auf die aktuell gültige Satzung und deren Handhabung hin, die größeren Beiträge jährlich abzurechnen.
Herr Schatz schließt sich Herrn Siegel an. Er spricht sich für eine Gebührengerechtigkeit und Kostendeckung aus. Er fragt, warum eine Abgrenzung von kleineren und größeren Grundstücken erfolgt. Er spricht sich dafür aus, eine anteilige Bearbeitungsgebühr für den tatsächlichen Aufwand mit in die Satzung aufzunehmen.
Herr Kramer antwortet, dass eine Bearbeitungsgebühr bereits enthalten ist. Er merkt an, dass rechtlich eine Ungleichheit zwischen kleineren und größeren Grundstücken vermieden werden muss.
Herr Schatz spricht sich für eine kostendeckende Bearbeitungsgebühr aus.
Herr Kramer setzt die offenen Beträge von 10.000 € der Anzahl von 6.000 Bescheiden entgegen und spricht sich für die Summierung der Bescheide auf maximal 3 Jahre aus.
Herr Schatz weist auf die Schwierigkeit bei einem Eigentümerwechsel hin.
Herr Bergmann spricht sich gegen eine höhere Bearbeitungsgebühr als den tatsächlichen Umlagenbetrag aus.
Über die Änderungsvorlage 026/01/2022 von Herrn Siegel wird abgestimmt mit dem Ergebnis:
6 Ja-Stimmen
2 Enthaltungen.