Herr Diesener betritt die Sitzung. Es sind 28 Stadträte anwesend.
Herr Mebert berichtet von dem offenem Ganztagsangebot des Stadtfeldgymnasiums. Durch die Empfehlungen der Stadt bezüglich der Schulentwicklungsplanung könnte dieses Angebot und somit wesentliche Bildungsinhalte verloren gehen.
Im Falle einer Schließung des Stadtfeldgymnasiums müsste der Landkreis 4,5 Mio. € an Fördermitteln zurückgeben, weil dieser Einrichtung über 15 Jahre das Existenzrecht bestätigt wurde.
Er bittet die Stadtverwaltung dies zu prüfen.
Herr Dorff antwortet, dass die Empfehlung der Stadt Wernigerode ist, dass das Stadtfeldgymnasium, so wie es jetzt ist, erhalten bleiben und das Gerhart-Hauptmann-Gymnasium mit dem Fallstein-Gymnasium in Osterwieck fusionieren soll. Die Stadt wurde im Juni als Beteiligter angehört. Der Kreistag hat beschlossen, dass das GHG und das Stadtfeldgymnasium fusionieren sollen. Das Landesschulamt wird entscheiden, was möglich ist. Alles Weitere wird schriftlich beantwortet. Die Frage wurde als kleine Anfrage registriert.
Herr Mebert entgegnet Herrn Dorff, dass es zu diesen ganzen Aussagen nicht gekommen wäre, wenn es so eindeutig ist wie er sagt. Es gibt interne Aussagen, welche nach außen gekommen sind, die besagen, dass das Stadtfeldgymnasium eine Außenstelle werden soll. Es muss mit Lehrern, Eltern und Schülern gesprochen werden, da sie dies umsetzen müssen. Er ist der Meinung, die Stadt Wernigerode hat mehr als eine Empfehlung an den Schulträger, dem Landkreis, abgegeben.
Herr Ulrich Förster hat Nachfragen zu den Gartenpachtverträgen, die am 30.09.2021 beschlossen und am 21.06.2022 verschickt wurden. Er zitiert den § 1 Punkt 2 folgendermaßen: „Mitverpachtet werden die auf den Grünflächen befindlichen Anlagen, Aufbauten, sowie Anpflanzungen, wie zum Beispiel Einfriedungen, Brunnen, Lauben, Carports, Schuppen, Bäume, Sträucher, Hecken und Feldgehölze.“
Er berichtet, dass die Stadt in den letzten 70 Jahren nichts in diese Gärten investiert hat. Die Gartenpächter haben selbst investiert, sodass die Gärten als Nutz- und Erholungsgärten genutzt werden konnten. Herr Förster zitiert § 6: „Dem Pächter sind die Anlagen, Aufbauten und Anpflanzungen entgeltfrei zu überlassen.“ Er fragt, wie die Stadt etwas verpachten kann, was sie gar nicht geschaffen hat? Bei den Pächtern kam es so an, als ob sie ihr Eigentum der Stadt schenken würden. Außerdem möchte Herr Förster wissen, ob die Stadt vor hat, die Gärten an einen anderen Träger zu veräußern, um daraus Bauland zu schaffen.
Herr Kramer sagt, dass in den nächsten Jahren nicht beabsichtigt ist, dort Bauland zu errichten. Die Verpachtung der Aufbauten erfolgt kostenfrei, weil in der Praxis nichts verändert werden und niemand schlechter gestellt werden soll. Die Stadt ist verpflichtet laut Schuldrechtsanpassungsgesetz, welches zum 01.01.2023 zwingend anzuwenden ist, solche Regelungen aufzunehmen, weil in diesem Passus Grund und Boden und die Bebauung zusammengeführt wird. Die Entwicklung der Flächen soll nicht geändert werden, ebenso wie die die praktische Nutzung als Erholungsgarten.
Herr Rothert fragt wann und wie die Vermarktung der Freiflächen und des Leerstands im Gewerbegebiet Reddeber durch die Stadtverwaltung endlich mit geeigneten Maßnahmen angegangen wird?
Herr Kramer antwortet, dass die Stadt Wernigerode nicht mehr im Besitz dieser Flächen ist. Eine ausführliche Antwort dazu erhält Herr Rothert schriftlich.
Dietrich Rahner, Mitglied der Bürgerinitiative Nesseltal möchte sich über den aktuellen Stand zur Lage im Baugebiet Nesseltal informieren.
Herr Kramer antwortet, dass noch in diesem Jahr in den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes gegangen wird. Herrn Rahner wird ein aktueller Stand zugeschickt.