Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Herr Dorff informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass durch das Land Sachsen-Anhalt die Möglichkeit eröffnet wurde, die Parkgebühren zu verändern. Die Gebühren für Anwohnerparkplätze bleiben bei 30,70 €. Durch die Festlegung des Landes besteht für die Gemeinden die Möglichkeit, die Parkgebühren auf 2,00 € pro Stunde zu erhöhen. Hierzu soll mit den Ausschussmitgliedern in den Dialog getreten und ergründet werden, ob eine entsprechende Beschlussvorlage für eine Erhöhung der Parkgebühren in den Geschäftsgang gebracht werden soll.

Weiterhin informiert er, dass ab dem 01.01.2023 für städtische Parkplatzflächen Steuern abzuführen sind.

 

Herr Schicker fragt nach, ob die 19 % Umsatzsteuer auf Parkflächen an die 2,00 € gebunden sind.

Laut Herrn Dorff fällt die Steuer unabhängig von der Höhe der Parkgebühren auf Parkplätzen an.

 

Herr Härtel fragt nach, ob es eine aktualisierte Übersicht zu den Parkflächen in der Stadt Wernigerode und zur entsprechenden Preisentwicklung gibt, um zu sehen, wieviel Geld abgeführt werden muss.

 

Herr Mau fragt nach, ob an den Parkscheinautomaten unterschiedliche Tarife eingestellt werden können.

Nach Information von Frau Münzberg ist eine gewisse Programmierung der Parkscheinautomaten möglich. Die derzeitige Programmierung ist jedoch das Maximum, was möglich und auch am Parkscheinautomaten direkt darstellbar ist. Weiterhin teilt sie mit, dass die Flächen, für die Parkgebühren erhoben werden, in der Parkgebührenordnung explizit benannt sind. Perspektivisch muss man schauen, was in Bezug auf die Parkflächen z.B. in der Innenstadt gewollt ist.

 

Laut Herrn Blauwitz wurde die Parkgebührenordnung erst in 2021 „angefasst“; die Gebühren betragen 1,00 € pro Stunde. Das Land hat den Gemeinden nun die Erhöhung auf 2,00 € pro Stunde ermöglicht. Seiner Ansicht nach wäre es sinnvoll, einen Vergleich mit Städten ähnlicher Größe anzustellen. Er berichtet von einem Bespiel aus Rotenburg o.d. Tauber: dort zahlt man 1,00 € pro Stunde bzw. maximal 12,00 € pro Tag. Ein Wachdienst kontrolliert dort auch die Parkflächen.

 

Herr Mau erläutert nochmals seine Idee mit den unterschiedlichen Tarifen, da man evtl. durch den Besuch von Touristen mehr Einnahmen generieren kann. Bei Tagestouristen sieht er dies nicht.

Frau Münzberg informiert, dass nach der letzten Erhöhung der Preise für die Wohnmobilplätze permanent Beschwerden beim Ordnungsamt eingehen. Die Wohnmobilisten weichen auf andere Flächen aus, wo sie weniger Gebühren bezahlen müssen bzw. wo die Infrastruktur besser ist.

 

Herr Wurzel erinnert daran, dass bis zur letzten Änderung der Parkgebührenordnung der Sonntag noch gebührenfrei war und mittlerweile das Parken an diesem Tag auch gebührenpflichtig ist. Eine Verdopplung der Gebühr sieht er als nicht imagefördernd an.

 

Herr Schicker regt an, dass eine Erhöhung der Parkgebühren im Bereich der Innenstadt evtl. die Möglichkeit bietet, die Tagestouristen und den Parksuchverkehr aus der Innenstadt heraus zu halten.

 

Herr Dorff unterstreicht, dass Parkgebühren auch eine verkehrslenkende Funktion besitzen können und der Suchverkehr minimiert werden muss. Er weist nochmal darauf hin, dass für Parkflächen, die straßenbegleitend vorhanden sind, keine Steuer abzuführen ist.

 

Um sich eine umfassende Meinung bilden zu können, bittet Herr Härtel um Bereitstellung entsprechender Fakten und Flächen über die Sommerpause. Dies soll als Diskussionsgrundlage dienen. Er bittet auch darum, einen Vergleich mit z.B. Quedlinburg, Goslar und Thale anzustellen.

 

Herr Wurzel appelliert an die Verwaltung, mit der Gebührenerhöhung keinen „Schnellschuss“ in den Geschäftsgang zu geben, sondern mit entsprechenden Argumenten eine Beschlussvorlage ordentlich vorzubereiten.

 

Herr Bergmann hält fest, dass Wernigerode als Touristenstadt durch ihre Besucher auch eine lebendige Stadt ist. Er plädiert jedoch auch dafür, den Wernigeröder Bürgern das Parken in der Innenstadt zu ermöglichen.

 

Herr Mau merkt an, dass der Innenstadtring unter der Woche zum Teil sehr stark belastet ist. Bezüglich der Camper fragt er nach, ob es schon auswertbare Zahlen gibt, dass es durch die Erhöhung der Gebühren weniger Einnahmen und Nutzer gibt.

Frau Münzberg sichert eine Prüfung zu.

 

Herr Dorff hält fest, dass die Gebühren für die Wohnmobile nicht verändert werden sollen, da diese politische Diskussion erst 2021 erfolgt ist. Auch normalen Parkgebühren wurden 2021 nicht verändert, aber nun besteht die Möglichkeit dazu. Die Diskussion mit den Ausschussmitgliedern soll ergebnisoffen geführt werden. Es wird zu klären sein, welche Plätze es betrifft, welcher Umsatz dort generiert wird, welche Auswirkungen die Besteuerung haben wird und wie Wernigerode im Vergleich mit anderen Städten abschneidet.

Ziel könnte sein, eine mögliche Erhöhung zum 01.01.2023 wirksam werden zu lassen.

 

Herr Härtel schlägt mindestens eine Beratungsrunde im Ordnungausschuss und Finanzausschuss vor, um ein Meinungsbild entwickeln zu können.

 

Herr Rothert rechnet vor, dass eine Einzelfahrt mit dem Stadtbus 1,80 € kostet. In seinen Augen wäre eine moderate Erhöhung der Parkgebühren auf 1,50 € pro Stunde möglich.

 

Frau Münzberg verdeutlicht nochmals, dass es nicht die Intention des Ordnungsamtes ist, „auf Teufel komm raus“ die Parkgebühren zu erhöhen. Ziel ist es, für alle Verkehrsteilnehmer eine gute Lösung zu finden.

Reduzieren
Beschluss
Reduzieren
nach oben