Frau Leo informiert, dass am 16.03.2022 nachmittags die Haushaltsverfügung des Landkreises Harz eingegangen ist. Von der Genehmigung wurde die Kreditaufnahmen i. H. v. 755.800 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 300 T€ ausgeschlossen. Die Verwaltung berät nun die weitere Vorgehensweise, welche in einen Beitrittsbeschluss oder in einen Widerspruch münden kann. Über die weitere Vorgehensweise wird im Stadtrat am 24.03.2022 informiert.
Herr Dr. Bosse erkundigt sich nach dem Versagen der Verpflichtungsermächtigung, dies erklärt Frau Leo nochmals.
Herr Zagrodnik und Frau Mudrow präsentieren die Evaluation zum Einsatz des Augsburger – Modells bei der Stadt .
Herr Dr. Bosse, Herr Thurm und Frau Fiedler stellen Fragen zur weiteren Vorgehensweise. Herr Zagrodnik führt aus, dass die Verwaltung bereits mit dem Beschluss 019/2020 den Arbeitsauftrag erhalten hat, dass die Umsetzung eines Wernigeröder Modells im Rahmen einer Gesamtstrategie erfolgen soll. Nun muss entschieden werden, in welchem Rahmen und Größenordnung diese Umsetzung erfolgt.
Ausschussvorsitzender Herr Wurzel fragt nach, mit welchem finanziellen Rahmen für eine externe Beratung zu rechnen ist. Frau Mudrow geht davon aus, dass es sich im unteren fünfstelligen Bereich wiederfinden wird. Die Gelder sind im aktuellen Haushalt vorgesehen.
Frau Dr. Tschäpe stimmt dem Vorschlag zu, für eine bestimmte Art von Beschlüssen, wie z. B. Personalentscheidungen, keine Nachhaltigkeitseinschätzung im Beschlusstext ausfüllen zu müssten. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass bereits eine Vielzahl von externen Beratungen durchgeführt worden sind, die zum Teil auch nur bekannte Sachverhalte eruieren.
Herr Dr. Baumeier regt an, die Mitarbeiter besser in der Bedienbarkeit zu schulen und ggf. eine Skala zu nutzen. Er erinnert, dass auch der Bereich der Wirtschaft nicht außer Acht gelassen werden darf.
Herr Luge fragt, ob für diesen Prozess auch Fördermittel in Betracht kommen; dies bejaht Frau Mudrow.