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Herr Dorff gibt einführende Worte zum Förderantrag der Telefonseelsorge.

 

Frau Wagner fragt, welche Räumlichkeiten gefördert werden, wieviele Beratungen durchgeführt werden und ob freiwillige Unterstützer inkludiert sind.

 

Herr Dorff und Frau Barner erläutern, dass der beantragte Zuschuss die Miete umfasst. Die Zahl der Beratungsgespräche ergibt sich aus der Anlage zum Antrag, wobei der Ort des Büros nicht bekannt gegeben werden soll. Er ist auch beiden nicht bekannt.

 

Frau Wagner erwähnt die Ehrenamtlichen in Wernigerode und fragt, wie viele Räumlichkeiten werden tatsächlich genutzt? Die Verhältnismäßigkeit soll gerechtfertigt sein.

 

Herr Dorff reicht die Antwort nach.

 

In der anschließenden Abstimmung befürworten die Ausschussmitglieder den Antrag mit 6 Stimmen einstimmig.

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Beschluss
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