Frau Foltis informiert über Neuerungen während der letzten Monate im Bereich Wohngeld:
Bereits im 2. Jahr in Folge wurden die Tabellenwerte zur Ermittlung des Wohngeldanspruches erhöht, ab dem 01.01.2022 wurden u.a. die Miethöchstbeträge um 2,8 % erhöht.
Das Wohngeldrecht wird, ähnlich dem SGB II und SGB XII, regelmäßig fortgeschrieben. Ziel des Wohngeldrechts ist es, dass die Entlastungwirkung der Haushalte bestehen bleiben soll.
Zusätzlich zur Erhöhung der Tabellenwerte wurde im letzten Jahr das CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz eingeführt, hierzu wird ein zusätzlicher Betrag, abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, als Belastung berücksichtigt.
Bedingt durch die Corona-Pandemie gab es auch im Bereich Wohngeld viel Bewegung in Bezug auf Bewilligungen / Aufhebungen von Wohngeldbescheiden. Gründe hierfür sind u. a. Kurzarbeit, Wegfall Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit und Wiederaufnahme von Tätigkeiten.
Am 12.08.2020 wurde durch die Bundesregierung das Grundrentengesetz eingeführt, wonach Bezieher von Renten, welche mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten zurückgelegt haben, einen Aufstockungsbetrag erhalten können. Im Wohngeldrecht folgt daraus die Gewährung eines erheblichen Freibetrages, wenn die Voraussetzungen für den Grundrentenzuschlag vorliegen. Erste Erfahrungen aus den Neuberechnungen ergaben ein zusätzliches Wohngeld von ca. 100 € monatlich.
Weiter wurde ein Heizkostenzuschuss für alle Wohngeldempfänger beschlossen. Dieser soll zur Entlastung der Antragsteller in Bezug auf die im Juni anstehenden Betriebskostenabrechnungen dienen. Hierzu erfolgt eine automatische Bescheiderteilung ohne zusätzliche Antragstellung.
Geplant sind weitere Leistungen innerhalb des Wohngeldrechts u.a. in Bezug auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Klima-Komponente.
Frau Barner fragt, wieviele Anträge im letzten Jahr bearbeitet wurden. Frau Foltis antwortet, dass 4000 Bearbeitungen vorliegen. Es wurde ergänzt, dass pro Antrag mehrere Bearbeitungen im Kalenderjahr möglich sind.
Frau Piper fragt, ob die Informationen zusammengefasst veröffentlicht werden können. Frau Foltis informiert über die Möglichkeit der Veröffentlichung im Amtsblatt.