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Wie in jedem Jahr steht laut Herrn Härtel die Auswertung der Kontrolltätigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr auf dem Plan. Er übergibt das Wort an Frau Münzberg.

 

Frau Münzberg informiert, dass das Jahr 2021 im Vergleich zu 2020 im Bereich des ruhenden Verkehrs ähnlich verlief. Im Jahr 2020 wurden 16895 Verfahren geführt, die Einnahmen in Höhe von 248.724,58 € generierten. Im Jahr 2021 waren es 16767 Verfahren mit Gesamteinnahmen in Höhe von 227.279,61 €. Die meisten Fallzahlen wurden bei den Verstößen „Parken im absoluten Halteverbot“ und „Parken in einer Parkverbotszone“ festgestellt. Daher kann man festhalten, dass die Jahre 2020 und 2021 sehr ähnlich gewesen sind.

Im Jahr 2020 wurde für die Kontrollen des fließenden Verkehrs ein neues Fahrzeug mit neuer Technik angeschafft. Im Jahr 2021 konnten durch das Blitzen Einnahmen in Höhe von 131.214 € generiert werden, was einem Plus von ca. 30.000 € entspricht.

Die Gesamtzahl an Vorgängen hat sich beim Blitzen ebenfalls erhöht. Als höchste Überschreitung wurden drei Fahrzeugführer mit einer Überschreitung von mehr als 50 km/h festgestellt. Die meisten Geschwindigkeitsüberschreitungen lagen bei 10 bis 20 km/h.

 

Laut Herrn Rothert wurden die Regeln für das Parken und Halten auf Radwegen verschäft. Er fragt nach, ob aufgrund der höheren Strafen bereits ein Trend in den Verwarnungen erkennbar ist.

Frau Münzberg teilt mit, dass sich die Fallzahlen nicht verändert haben bisher. Es werden jedoch mehr Widersprüche eingelegt und auch Bußgeldverfahren eröffnet. Es kann durchaus sein, dass es Veränderungen bei der künftigen Grenze Verwarngeld/ Bußgeld geben könnte. Entsprechende Gesetzesinitiativen sind im Land Sachsen-Anhalt eingeleitet.

 

Herr Härtel fragt nach, ob die Kontrollen vor Kindertagesstätten und Schulen einen Schwerpunkt darstellen.

Nach Aussage von Frau Münzberg sind Kitas, Schulen und Wohngebiete immer Schwerpunkte, auch zu Zeiten, wenn dort großer Verkehrsandrang herrscht. Durch die Verkehrskontrollen sollen die Autofahrer nicht drangsaliert werden oder ähnliches. Die Kollegen werden präventiv tätig, damit an den Einrichtungen nicht gerast wird. Weiterhin informiert sie, dass auf dem Blitzerfahrzeug immer drei Personen in der Zeit zwischen 05:00 Uhr und 18:00 Uhr eingesetzt sind. Insgesamt sind für die Bedienung der Blitztechnik vier Kollegen geschult.

Herr Dorff ergänzt, dass auch die Polizei vor den Schulen Präsenz zeigt.

 

Laut Herrn Schicker sind die Einnahmen vermutlich nicht kostendeckend.

Er hat jedoch noch eine andere Anfrage: im Bereich der Steinbergstraße ist vor der ehemaligen Kinderklinik ein Halterverbot eingerichtet. Die Kinderklinik ist nun nicht mehr an dem Standort und die Anwohner haben sich dort hingestellt und wurden jedoch verwarnt. Er bittet um Prüfung, ob das angeordnete Halteverbot in der Steinbergstraße zurückgebaut werden kann.

 

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