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Herr Dorff informiert, dass der Klavierwettbewerb „Neue Sterne“ in diesem Jahr stattfinden wird. Frau Lisowski ergänzt, dass es am heutigen Tag ein Treffen mit allen Kooperationspartnern gegeben hat. Man verständigte sich darauf, den Wettbewerb durchzuführen. Bereits heute liegen 60 Anmeldungen vor. Die Mitarbeiter prüfen momentan die Einreisebestimmungen für die Teilnehmer im Hinblick auf die Pandemiebestimmungen. Leider ist es unter den jetzigen Bedingungen nicht möglich, den Festivalcharakter der Veranstaltung aufrechtzuerhalten. Trotzdem verspricht sie, dass der Klavierwettbewerb ein musikalisches Highlight 2022 darstellen wird.

Herr Dorff berichtet weiter, dass für den Wettbewerb vorrangig das Konzerthaus Liebfrauen genutzt wird. Er lädt alle Wernigeröder BürgerINNEN ein, die Konzerte dort zu besuchen.

Der Klavierwettbewerb „Neue Sterne“ wird vom 13.3. bis 20.03.2022 in Wernigerode stattfinden.

 

Herr Schönfelder fragt, was passiert, wenn der Wettbewerb doch kurzfristig durch die Corona Pandemie abgesagt werden muss. Drohen dann Vertragsstrafen?

Frau Lisowski antwortet, dass bereits in der Ausschreibung daran gedacht wurde. Als Hinweis wurde aufgeführt, dass empfohlen wird, für die Reise eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Sollte der Wettbewerb nicht stattfinden, würden an die Teilnehmer nur die bereits bezahlten Teilnehmergebühren zurückerstattet werden. Das wurde auch 2020 so gehandhabt.

 

17:40 Uhr Frau Börst-Harder, sachkundige Einwohnerin nimmt an der Sitzung teil.

 

Herr Mischorr fragt, in welchen Räumlichkeiten der Klavierwettbewerb stattfindet.

Frau Lisowski berichtet, dass die 1. Runde noch in der Kreismusikschule stattfindet. 30 Teilnehmer qualifizieren sich dann für die 2. Runde, die im Konzerthaus Liebfrauen ausgetragen wird. 10 Teilnehmer der 2. Runde erreichen dann die 3. Runde im Konzerthaus Liebfrauen. Das abschließende Finale bestreiten 3 Pianisten.

 

17:42 Uhr Frau Dr. Wagner nimmt an der Sitzung teil. Es sind jetzt 7 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Frau Lisowski ergänzt, dass das Konzerthaus Liebfrauen für den Wettbewerb mietfrei genutzt werden kann. Lediglich die anfallenden Nebenkosten müssen von der Stadt getragen werden.

Dies erfolgt im Rahmen der Kooperation der Stadt mit dem Konzerthaus.

 

Frau Lisowski berichtet weiter, dass es in der Nacht vom 30. auf den 31.12.2021 einen Einbruch in die Kindertagesstätte bzw. Grundschule in Silstedt gegeben hat. Die Täter entwendeten 100 € aus der Bürokasse und zerstörten zahlreiche Möbel.

 

Weiterhin informiert sie die Ausschussmitglieder, dass verschiedene Fördermittelbescheide in der Stadt eingetroffen sind. Gefördert werden folgende Projekte/Baumaßnahmen:

 

  • Sanierung des Daches der Sporthalle Stadtfeld (Gesamtinvestition 1.200.000 €, davon Fördermittel des Bundes: 540.000 €)
  • Einbau einer festinstallierten Lüftungsanlage in den Speiseraum der Grundschule Harzblick (Gesamtinvestition: 89.879,51 €, davon Fördermittel: 71.903,61 €)
  • Anschaffung von 4 Luftfiltergeräten für schlecht belüftete Räume in den Grundschulen Silstedt und Diesterweg (100% Förderung Gesamtkosten: 19.992,00 €)

 

Herr Schönfelder hat Fragen zur Höhe und den Gesamtmitteln in Bezug auf die bewilligten Fördermittelbescheide. Die Höhe der Gesamtinvestition und die Höhe der Fördersumme sind daher bei der Auflistung der Fördermittelbescheide ergänzt worden.

 

Sie informiert weiter, dass das Gremium „Runder Tisch Sport“ in naher Zukunft in digitaler Form zusammenkommen wird.

 

Weiterhin wird das Impfzentrum im Kupferhammer auch im Februar geöffnet sein. Aufgrund der gesunkenen Nachfrage werden die Öffnungszeiten eingeschränkt.

Der Impfzentrum hat dann nur noch donnerstags von 14 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr geöffnet.

 

Herr Dorff informiert zur Schulentwicklungsplanung des Landkreises Harz. Der Landkreis hat eine Beschlussvorlage in den Kreistag eingebracht, wonach die Wahlfreiheit der Eltern für die Gymnasien einschränkt wird. Zukünftig soll es für den Besuch eines Gymnasiums Schuleinzugsgebiete geben. Die Stadt Wernigerode sieht dieses Vorstoß kritisch und wurde im Dezember 2021 kurz vor Weihnachten um eine Stellungnahme gebeten.

Die Wahlfreiheit der Eltern wird damit eingeschränkt. Herr Dorff merkt dazu weiter an, dass der Bestand aller Gymnasialstandorte im Harzkreis jedoch nur durch die Bildung dieser Schuleinzugsgebiete erreicht wird. Für Wernigerode liegt die Priorität darauf, alle beiden gymnasialen Standorte Gerhart-Hauptmann-Gymnasium und Gymnasium Stadtfeld langfristig zu erhalten. Wie der Landkreis momentan dazu agiert, sieht er kritisch. Sein Wunsch ist es, dass die baulichen Missstände am Gerhart-Hauptmann-Gymnasium vom Landkreis abgestellt werden, damit sich die Attraktivität dieses Gymnasiums erhöht. Er äert die Bitte an die Kreistagsmitglieder, die Investitionen in das Gerhart-Hauptmann-Gymnasium mitzutragen. Bisher wurde dort nur eine geforderte Brandschutztreppe eingebaut. Über die Bildung von Schuleinzugsgebieten soll der Kreistag am 02.02.2022 befinden. Der Beschluss soll dann bereits zum Schuljahr 2022/2023 zum Tragen kommen.

 

Frau Barner äert, dass sich der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport dazu positionieren sollte. Sie äert Kritik in Richtung der Verwaltung, dass die Stadträte nicht eher informiert wurden, sondern erst über die Presse von der Stellungnahme der Stadt erfuhren.

 

Herr Dorff antwortet, dass die Kritik berechtigt ist. Die Aufforderung zur Anhörung kam in der Woche vor Weihnachten und sollte bis zum 07.01.2022 erfolgen. Für eine Beteiligung der Stadträte blieb zu wenig Zeit. Selbst die betroffenen Schulleiter sind nicht informiert worden.

Wernigerode kämpft für ihre Gymnasien. In ein paar Jahren wird es voraussichtlich wieder Änderungen in diesem Bereich geben. Er äert, dass von Seiten des Landes Sachsen-Anhalt eine Lösung gefunden werden muss. Das momentane Problem ist, dass die neue Schulentwicklungsplanung für die nächsten 5 Jahre zügig beschlossen werden muss. Die Folgen dieser Entscheidung kann letztendlich nur der Kreistag abschätzen. Der Landkreis muss sich erklären.

 

Frau Barner führt aus, dass sie vor Jahren als Vorsitzende des Stadtelternrates das Wahlrecht der Eltern für den Besuch eines Gymnasiums mit erkämpft hat. Sie würde es begrüßen, wenn in Wernigerode das Halberstädter Modell Anwendung finden würde.

Dies besagt, dass die Zügigkeit am Gymnasium begrenzt wird. Auch in Halberstadt gibt es ein Gymnasium, dass durch viele Schüler besucht wird, ähnlich in Wernigerode. Wernigerode ist ein Mittelzentrum, umso wichtiger ist daher, die vorhandenen Gymnasien sowie die Wahlfreiheit zu erhalten.

 

Herr Dorff erklärt, dass er bereits ein Telefonat mit dem Bürgermeister der Gemeinde Nordharz geführt hat, da die Schüler der Ortschaften Langeln und Heudeber zukünftig dem Fallstein-Gymnasium zugeordnet werden sollen. Diese Neuzuordnung geht auch zu Lasten der Schüler, da sie mit dieser Zuordnung dann längere Fahrzeiten hätten.

 

Herr Thurm merkt an, dass es höchstwahrscheinlich 2027 zu Schulschließungen kommen wird. Wäre es vor dem Hintergrund nicht sinnvoll, wenn beide Wernigeröder Gymnasien miteinander verschmelzen?

Herr Dorff antwortet, dass es diese Überlegungen gibt, aber die vorhandenen Schulprofile trotzdem erhalten bleiben sollten. Die Vorgabe des Landes Sachsen-Anhalt ist es, dass 75 Schüler in einer Jahrgangsstufe lernen.

 

Nur mit Wernigeröder Kindern erreicht man das Ziel nicht. Wie sich das gestaltet, wenn die neu generierten Wohngebiete bezogen werden, kann man derzeit nicht abschätzen.

 

Frau Dr. Wagner sieht die Entwicklung problematisch, da der Stadt Wernigerode durch die neuen Schuleinzugsgebiete Schüler aus dem Nordharzbereich verloren gehen. Sie schließt sich der Meinung von Frau Barner an, dass für Wernigerode auch der Halberstädter Weg verfolgt werden sollte. Die Planung des Landkreises ist sehr unglücklich.

 

Auch Frau Lande findet die Planung des Landkreises sehr unüberlegt. Allerdings entscheidet nicht die Stadt Wernigerode über die Bildung von Schuleinzugsgebieten, sondern der Landkreis. Die Zeit für Diskussionen findet sie zu kurz gewählt. Nur wenige Wochen reichen dafür nicht aus. Die Umsetzung des Beschlusses für das Schuljahr 2023/2024 hält sie für machbar.

 

Frau Barner bittet Herrn Dorff um Ergänzung der Stellungnahme der Stadt Wernigerode beim Landkreis.

Die Stadträte sind mit den Überlegungen des Landkreises nicht einverstanden und tragen diese nicht mir. Die Stadträte haben eine Verantwortung gegenüber den Einwohnern Wernigerodes.

 

Herr Schönfelder äert, dass jeder ein Recht darauf hat, seine Meinung zu äern. Jede Partei sollte seine Kreistagsmitglieder noch einmal für dieses Thema sensibilisieren. Auf die Entscheidung direkt haben die Stadträte keinen Einfluss.

 

Frau Barner bittet alle anwesenden Stadträte, die noch nicht an der Diskussion teilgenommen haben, um ein Meinungsbild.

 

Frau Piper erklärt, dass das Gerhart-Hauptmann-Gymnasium eine Historie hat, die nicht verschwinden darf. Eine Begrenzung findet sie falsch, jedoch plädiert sie auch dafür, alle 8 gymnasialen Standorte im Landkreis zu erhalten.

 

Herr Schulze ist für den Erhalt beider Gymnasien in der Stadt.

 

Herr Dorff informiert, dass sich der Oberbürgermeister mit beiden Schulleitungen kurzfristig austauschen wird, um Lösungen zu finden. Der Sachverhalt muss vom Landkreis klar dargestellt werden. Die Entscheidung des Landes muss abgewartet werden.

 

Der Kreistag braucht Antworten vom Land hinsichtlich der Konsequenzen, sollte er die Vorlage ablehnen.

 

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