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Herr Rothert möchte für das Baugebiet Minsleben Details zu der Aussage, dass die Niederschläge in der Fläche verbleiben sollen. Er fragt an, wie das Versickern besonders bei den Verkehrsflächen vorgesehen ist. Durch den Verzicht von Asphalt und Hochborden ist eine Versickerung lt. Herrn Rothert auch in den Verkehrsflächen möglich. Er bittet um Verwendung von zertifiziertem Versickerungspflaster in einem ebenen Straßenfußweg-Körper ohne Regengosse - nur umgeben von Flachborden.

 

Herr Zagrodnik antwortet, dass das Niederschlagswasser in das öffentliche Netz nur stark gedrosselt eingeleitet werden darf. Die genehmigten Einleitmengen sind im Bebauungsplan festgelegt. Es ist vorgesehen, dass der überwiegende Teil des Niederschlagswassers auf dem Grundstück verbleibt bzw. dort versickern muss.

 

Herr Rothert fragt nach, ob das gesamte Niederschlagswasser zurückgehalten oder genutzt werden kann. Außerdem möchte er wissen, ob vorgesehen ist, das Niederschlagswasser direkt auf den Verkehrsflächen versickern zu lassen.

 

Herr Zagrodnik informiert, dass im Bebauungsgebiet Minsleben für die Verkehrsfläche pro 1000 m² je 1 l je Sekunde eingeleitet werden darf. Der Rest muss auf dem Grundstück verbleiben bzw. dort versickern.

 

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Beschluss
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