Herr Siegel verweist auf seine Erläuterungen im Stadtrat. Er fasst zusammen, dass im Bau- und Umweltausschuss im Juni mehrheitlich der Beschlussvorlage zugestimmt wurde und die Ratssitzung im Juli mit dem Verweis einer rechtlichen Prüfung die Vorlage in den Ausschuss zurückverwiesen hat. Herr Siegelt wertet die gesetzlichen Vorgaben aus und stellt fest, dass die Stadt Kompensationen auch bei beschleunigten Verfahren fordern und durchführen darf. Allerdings dürfen die Kosten dafür nicht direkt in Rechnung gestellt werden.
Das Ziel der eingereichten Beschlussvorlage war es, den Ablauf von Bauvorhaben zu beschleunigen bzw. beschleunigte Verfahren weiter zu ermöglichen. Er führt als positives Beispiel das Planverfahren in Silstedt an. Er ist sich jedoch auch bewusst, dass sich die Akzeptanz der beschleunigten Verfahren in der Öffentlichkeit verringert.
Herr Siegel möchte die ursprüngliche Vorlage überarbeiten und präzisieren.
Herr Bergmann bestätigt die Wichtigkeit der vorliegenden Beschlussvorlage. Eine grundsätzliche Klärung verringert das aktuelle Risiko für alle Beteiligten.
Frau Wetzel weist auf Empfehlungen des Städte und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt hin, wonach auf beschleunigte Verfahren größtenteils zu verzichten ist. Sie merkt an, dass bei beschleunigten Verfahren der Aufwand größer und die Rechtssicherheit geringer ist. Sie ergänzt, dass beschleunigte Verfahren nicht schneller sind und der Vorteil lediglich im Wegfall der Ausgleichsmaßnahmen liegt. Frau Wetzel ist der Meinung, dass bei Versiegelung von Flächen und Veränderung von Fauna und Flora grundsätzlich Ausgleichsmaßnahmen zu schaffen sind. Sie bittet Herrn Siegel um Änderung seiner Beschlussvorlage dahingehend, dass die Stadt zukünftig auf beschleunigte Verfahren verzichtet.
Herr Kramer berichtet darüber, dass verschiedene Konstellationen zur Wahl des besten Verfahrens seitens der Stadtverwaltung geprüft wurden. Es wird von der Stadtverwaltung eine Checkliste bzw. ein nachvollziehbarer Wertungskatalog vorgeschlagen, der die Wahl des Bauleitverfahrens klar definiert. Es besteht die Möglichkeit, dass bei Maßnahmen, bei denen keine oder wenige Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind, mit dieser Begründung als verkürzte Verfahren behandelt werden.
Frau Wetzel fragt Herrn Siegel, inwieweit die Vorlage beim kommenden Bauauschuss abgestimmt werden kann.
Herr Siegel ist für eine weitere Einbringung im Umwelt- und Bauausschuss am 11. Oktober 2021.
Herr Winkelmann ist gegen einen Verzicht von beschleunigten Verfahren. Er möchte zukünftig beschleunigte Verfahren nicht grundsätzlich ausschließen.
Herr Siegel beantragt die Vertagung der Beschlussvorlage.