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Herr Radünzel stellt den Sachstand zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes - OZG in der Stadtverwaltung Wernigerode und den Sachstand zur Einführung von E-Government vor. Gemäß der Festlegungen im Gesetzestext ist die Verwaltung verpflichtet ihre Leistungen bis Ende 2022 auch digital anzubieten. Dieser Zeitrahmen kann nach realistischer Einschätzung nicht eingehalten werden.

Von 575 Leistungsbündeln der Verwaltung die bis Ende 2022 digitalisiert werden sollen, liegen 90 in kommunaler Verantwortung. Es erfolgt eine Aufteilung in die Bereiche Nutzungsperspektive und Verwaltungsperspektive. Wobei der Bereich Nutzungsperspektive z. B. über Aufgabenfelder wie Identitätsprüfung, digitale Anträge, elektronische Zahlfunktion und online Terminbuchungen verfügt. Der Bereich Verwaltungspespektive verfügt z. B. über das Melderegiester, Geburtenregister, Fachverfahren - wie Wohngeld und Aufgabenbereiche der jeweiligen Ämter. Die Stadt Wernigerode wird Pilotprojekt und so sind z. B. bereits jetzt Terminbuchungen auf der Startseite online möglich.

 

Herr Strauhs weist darauf hin, dass er einen Termin online im Einwohnermeldeamt buchen wollte. Das war nicht möglich.

 

Herr Radünzel antwortet, dass die Buchungen online möglich sind. Grundsätzlich können Anliegen aber auch ohne Termin im Amt persönlich geklärt werden.

 

Herr Bergmann weist darauf hin, dass Bürger immer eine Auskunft erhalten müssen, auch wenn sie vorher keinen Termin gebucht haben.

 

Herr Schatz möchte wissen, welche die am meisten abgerufene Leistung ist.

 

Herr Radünzel sagt, dass das Begrüßungsgeld für Studenten vorzugsweise von Studenten online beantragt wird.

 

Herr Prof. Dr. Zimmermann bittet um die Information darüber, wann die digitale Sigantur eingeführt wird.

 

Herr Radünzel antwortet, dass es hierbei insbesondere um die rechtssichere Zustellung und den Datenschutz geht und die rechtsverbindliche Unterschrift auf den Dokumenten. Hier gibt es noch Handlungsbedarf.

 

Herr Schatz möchte wissen, wie hoch die Personalstelleneinsparungen sein werden.

 

Herr Radünzel sagt, dass das Einsparungspotential langfristig zu sehen ist. Vorerst werden mehr Stellen für die Umsetzung benötigt. Aber in den nächsten 10 - 20 Jahren könnte es zu Einsparungen in Höhe von 5 - 10 % kommen, d. h. ca. 20 Stellen in der Kernverwaltung.

 

Herr Strauhs weist auf die Möglichkeit der Identifikation anhand der Steuer-ID hin.

 

Herr Johannson ist in einer Kreisverwaltung in Niedersachsen tätig und möchte wissen, ob es auf kommunaler Ebene eine Kooperation mit dem Landkreis gibt und ob die elektronische Akte bereits eingeführt wurde.

 

Herr Radünzel antwortet, dass die Stadt Wernigerode noch nicht mit der elektronischen Akte arbeitet. Demnächst werden aber die Rechnungen in der Poststelle gescannt, die Eröffnungsbilanz wurde digitalisiert und im Steuerbereich werden Dokumente ebenfalls gescannt. Die Stadtverwaltung Wernigerode arbeitet selbstverständlich mit dem Landkreis Harz und dem Land Sachsen-Anhalt zusammen.

 

Herr Johannson möchte wissen, wieviel Personal jetzt für die Umsetzung zur Verfügung steht und wieviel Personal benötigt werden würde.

 

Herr Radünzel sagt, dass jetzt zu wenig Stellen zur Verfügung stehen. Es handelt sich um vier Stellen aus der IT Abteilung sowie Herrn Pfohl und Herrn Radünzel. Herr Pfohl ist quasi „Einzelkämpfer“ bei der Einführung von E-Government. Daher ist es dringend nötig Personal aufzustocken.

 

 

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