Herr Sieber führt in die Beschlussvorlage 058/2021 ein. Er teilt mit, dass es Baukostensteigerungen im Rahmen der Ausführung gab, wobei es sich im Kern der Sache um Baupreissteigerungen und Verzögerungen handelt, darüber hinaus gab es eine Baugrundverbesserung. Hintergrund hierfür ist, dass die Planungsgrundlage, welche an die Stadt Wernigerode übergeben wurde von Dritten erstellt worden sei und nun die Ansprüche der öffentlichen Hand in die Planungsunterlagen integriert worden sind.
Herr Dr. Zimmermann erkundigt sich zu den gestiegenen Baukosten.
Herr Sieber erklärt daraufhin, dass sich die Honorare der Planung nach den Baukosten bemessen. Das bedeutet, wenn die Baukosten steigen, können im Rahmen der HOAI in dem Maß auch die Planungskosten steigen.
Ausschussvorsitzender Müller fragt an, wer die vorherige Planung für dies Baumaßnahme übernommen hat.
Herr Sieber erklärt daraufhin, dass es sich hierbei um Objekt handelt, welches die Stadt Wernigerode von einem privaten Anbieter erworben hat. Dieser private Anbieter hat die Planung für den Umbau zu einem Feuerwehrgerätehaus bereits begonnen. Nach Erwerb des Objektes, hat die Stadt Wernigerode das Eigentum und somit auch die Planungshoheit erhalten.
Herr Winkelmann merkt an, dass man sich für diese Baumaßnahm entschieden hat und der Gegenvorschlag mit einem Neubau zwischen Reddeber und Minsleben keine Mehrheit gefunden hat. Außerdem war von Anfang an klar, dass die Kosten steigen werden.
Herr Thurm ist verwundert, dass wir zum ersten Mal eine so enorme Kostensteigerung haben.
Ausschussvorsitzender Müller merkt hierzu an, dass man in Zukunft die Planungsunterlagen von Dritten auf Qualität überprüfen sollte.
Im Anschluss wurde über die Beschlussvorlage 058/2021 abgestimmt.