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Änderungsvorlagen:

 

003/01/2021 (DIE LINKE)

003/02/2021 (Verwaltung) ->       aufgehoben durch 003/05/2021

003/03/2021 (B90/GRÜNEN) ->      aufgehoben durch 003/06/2021

003/04/2021 (SPD) ->            im Hauptausschuss zurückgezogen

003/05/2021 (Verwaltung)

003/06/2021 (B90/GRÜNEN)

003/07/2021 (90/GRÜNEN)

003/08/2021 (90/GRÜNEN) ->       im Hauptausschuss zurückgezogen

003/09/2021 (90/GRÜNEN) ->      im Hauptausschuss zurückgezogen

 

Herr Radünzel sagt, dass die Änderungsvorlage 003/01/2021 von der Verwaltung übernommen wird und darüber nicht mehr abgestimmt werden muss.

 

Die Änderungsvorlage 003/06/2021 wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

28

Nein-Stimmen

 

 

 

Die Änderungsvorlage 003/07/2021 wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

26

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

5

Enthaltungen

 

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Beschluss

Beschluss

1. Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Wernigerode.                

 

2. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, die gesetzlich erforderlichen Bekanntma-chungen im Sinne des § 18 der Hauptsatzung, neben ihrer rechtswirksamen Bekanntmachung im Internet, zusätzlich und rein informatorisch zum nächst möglichen Zeitpunkt ebenso im Amtsblatt zu veröffentlichen. Ebenso ist die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Ortschaftsräte weiterhin informatorisch und ohne Rechtswirkung in den Schaukästen der Ortschaften vorzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

28

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

 

Herr Winkelmann möchte sich zum Thema Beschlusskontrolle informieren und bittet Herrn Radünzel um eine Erklärung, wie damit, vor allem in den Ortschaftsräten, verfahren wird.

Herr Radünzel berichtet von einem verwaltungsinternen elektronischen System, welches im Hauptamt bereits angewendet wird. Dies soll nun auch im Amt 68 unter der Leitung von Herrn Kascha etabliert werden. Herr Kascha ist für die Betreuung der Ortschaftsräte zuständig.

Herr Linde möchte wissen, wo eingesehen werden kann, zu welchem Zeitpunkt, welches Dokument mit welchem Inhalt veröffentlicht wurde. Ein Dokument im Internet ist unter Umständen veränderbar.

Herr Radünzel antwortet, dass es weiterhin einen Originalausdruck mit Unterschrift und Siegel geben wird, welche auf Anfrage eingesehen werden kann. Darüber hinaus wird es elektronische Sicherungsmaßnahmen geben. Es werden entsprechende Log-Dateien hinterlegt, wo genau ersichtlich ist, zu welchem Zeitpunkt, welches Dokument eingestellt und gegebenenfalls verändert wurde. Mit der Bekanntmachung auf der Internetseite wird hervorgehen, zu welchem Zeitpunkt diese gemacht wurde.

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