In Planung sind virtuelle Ratssitzungen etc. im Kommunalverfassungsgesetz, deshalb die Änderung der Satzungen, damit das geregelt werden kann. Geregelt im § 23, ebenfalls § 2 elektronische Ratsarbeit mit den dementsprechenden Aktualisierungen eingestellt.
Einwohnerfragestunden – neue Paragraphen werden in beiden - Geschäftsordnung (§ 8) und Hauptsatzung (§ 13) - aufgenommen.
Frau Barner beantragt, dass Frau Gorr, die stellvertretend für Herrn Dr. Ellendt anwesend ist, ebenfalls stimmberechtigt ist. Somit sind ab dem jetzigen Zeitpunkt 8 Stimmberechtigte anwesend.
Die Zulässigkeit von Einwohnerfragen zu den Tagesordnungspunkten ist im Kommunalverfassungsgesetz geregelt und kann durch den Stadtrat entschieden werden.
Herr Radünzel schlägt als Kompromisslösung vor, dass Fragen nur bei Beratungen zulässig sein sollen, aber nicht im Stadtrat, sofern eine Beschlussvorlage dort eingebracht wird.
Frau Piper merkt an, dass die Ordnung nur in maskuliner Form beschrieben ist und fragt, ob das auch in geschlechtergerechter Sprache möglich ist. Herr Radünzel antwortet, dass momentan noch keine Änderung möglich ist. Herr Dorff sagt, dass die bisherige Form des Landes für jedweiliges Geschlecht gilt.
• Änderungsvorlage 002/01/2021 übernommen, (Verfasser: Herr Radünzel)
• Änderungsvorlage 002/02/2021
Frau Theuring beantragt die Einzelabstimmung der zu ändernden Punkte in der Änderungsvorlage.
Das Abstimmungsergebnis lautet:
Stimmen dafür: 2; Stimmen dagegen: 6; Stimmenthaltungen: 0
Das Abstimmungsergebnis zur Änderungsvorlage 002/02/2021 lautet: Stimmen dafür: 2; Stimmen dagegen: 3; Stimmenthaltungen: 3
Abstimmungsergebnis der gesamten Vorlage:
Stimmen dafür: 6; Stimmen dagegen: 2 ; Stimmenthaltungen: 0