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Auch hier führt Herr Radünzel in die Beschlussvorlage ein. Geändert werden soll der § 18, um eine rechtsverbindliche Bekanntmachung auch über das Internet zu ermöglichen und mehr Flexibilität zu gewährleisten. Er macht ausdrücklich klar, dass nicht der Fortbestand des Amtsblattes oder der Schaukästen in den Ortsteilen in Frage gestellt wird. Daran wird auch weiterhin festgehalten, die Bekanntmachungen haben dann jedoch rein informatorischen Charakter. Die rechtssichere Bekanntmachung erfolgt über das Internet.

 

Auch hier schlägt der Ausschussvorsitzende vor, die Änderungsvorlagen nicht zu diskutieren und dies dem Stadtrat und dem Hauptausschuss zu überlassen. Aus diesem Grund stellt er auch hier den Antrag auf Nichtbefassung mit den Änderungsvorlagen, sondern nur mit der Urvorlage.

Der Antrag auf Nichtbefassung wird einstimmig angenommen.

 

Laut Frau Gorr wurden die Anliegen der Ortschaftsräte nicht immer ausreichend im Blick behalten. Sie bittet daher um Prüfung, ob eine Art Beschlusskontrolle eingeführt werden kann, um ca. nach 6 Monaten zu prüfen, welche Anliegen der Ortschaften z.B. aufgegriffen wurden. Sie berichtet, dass im Kreistag regelmäßig eine Beschlusskontrolle stattfindet und würde so etwas für die Sitzungen der Ortschaftsräte auch begrüßen.

Herr Radünzel nimmt diese Anregung zur Prüfung noch einmal mit.

Auch Herrn Dorff ist diese Kritik bereits bekannt, auch im Hauptausschuss gibt es immer eine Protokollkontrolle. Er begrüßt die Prüfung des Vorschlages.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, stellt der Ausschussvorsitzende die Beschlussvorlage 003/2021 zur Abstimmung.

 

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

2

Enthaltungen

 

 

 

Der Ordnungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussvorlage mehrheitlich zur Beschlussfassung.

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