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Herr Radünzel erläutert die BV und die Änderungen. Mit der Neufassung der Geschäftsordnung sollen die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Anwendung der möglichen Verfahren geschaffen werden. Die Anwendung der Sonderregelungen ist begrenzt auf die Dauer der außergewöhnlichen Notsituation. Es geht darum eine stabile, rechtswirksame Ratsarbeit sicherzustellen.

Herr Prof. Dr. Zimmermann möchte wissen, ob die Tagesordnung in der Einwohnerfragestunde geändert werden kann.

Herr Strauhs spricht sich für eine Beantwortungsfrist auf Anfragen innerhalb von vier Wochen aus, spätestens aber bis drei Tage vor der nächsten Sitzung.

Herr Schulze weist darauf hin, dass es nicht zielführend sein kann, wenn Anfragen in der Sitzung beantwortet werden sollen. Da es meistens um ungeklärte Vorgänge geht, müsste erst der Stadtrat tagen.

Herr Bergmann schlägt vor, dass Anfragen von Bürgern mit dem Hinweis zugelassen werden, dass nicht sofort eine Antwort erteilt werden kann.

Herr Rothert verdeutlicht, dass das nicht für alle Anfragen gilt. Es gibt Anfragen die sofort erläutert werden können und dann bedarf es keiner schriftlichen Antwort mehr.

Herr Mänz weist darauf hin, dass es zu unterscheiden gilt, ob es sich um eine Katastrophe oder um eine Notfallsituation handelt. In der Vergangenheit hat es diesbezüglich einen gravierenden Fehler gegeben, weil ein Katastrophenfall nicht ausgerufen worden ist.

Herr Radünzel sagt, dass dann nach § 56 KVG LSA die Kommunalaufsicht handeln würde.

Sodann stellt der Vorsitzende die Änderungen und die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

Änderungsvorlage 002/02/2021

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen 4 Enthaltungen

Vorlage 002/2021 inclusive Änderungsvorlage 002/001/2021

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

 

 

1

Enthaltungen

 

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