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Herr Bergmann bedankt sich bei allen Mitwirkenden für den gelungenen digitalen Neujahrsempfang. Weiterhin erläutert er die Beschlussvorlage und bittet um Zustimmung.

 

Frau Wetzel erklärt, dass sie diesen Antrag begrüßt. Sie möchte wissen, ob schon ein ungefährer Kostenrahmen für die Umsetzung dieser Vorlage zu nennen ist, da dieser in der Beschlussvorlage fehlt.

 

Herr Bergmann erläutert, dass er sich bei einem ortsansässigen Unternehmen bezüglich der Kosten erkundet hat. Diese belaufen sich auf ca. 15.000,00 - 20.000,00 €. Der Kontakt wurde an Herrn Radünzel weitergeleitet.

 

Herr Schicker begrüßt diesen Antrag ebenfalls. Er erläutert, dass Videokonferenzen gesetzlich erstmal nur in, vom Land festgestellten, Notsituationen möglich sind und es eher unwahrscheinlich ist, dass diese auch außerhalb dieser Notsituationen erlaubt werden. Für die Umsetzung dieser Beschlussvorlage, welche vermutlich höchst selten eintrifft, werden technische Voraussetzungen geschaffen, Material sowie Lizenzen besorgt. Aus diesem Grund möchte er eine Änderungsvorlage einreichen. Die Beschlussvorlage soll um einen zweiten Punkt mit folgendem Inhalt ergänzt werden:

 

Zusätzlich soll während normaler Sitzungsphasen, außerhalb der nach §56 KVG LSA festgestellten Notsituationen, die Aufzeichnung und Übertragung der Sitzungen für Mitglieder des Satdtrates und allen Wernigeröder Bürgerinnen und Bürgern zeitsynchron oder live übertragen werden.

 

Die dafür benötigten Produkte, Hard- und Software können somit auch genutzt werden, wenn keine festgestellte Notsituation vorhanden ist und bleiben nicht ungenutzt. Bürgerinnen, Bürger, Stadträtinnen und Stadträten wird somit ermöglicht, die Sitzungen nachzuverfolgen ohne physisch anwesend sein zu müssen.

 

Herr Härtel plädiert für eine Verweisung der Beschlussvorlage, da die beiden vorhergehenden Vorlagen seiner Meinung nach Grundvoraussetzungen für die Umsetzung der Beschlussvorlage 001/2021 sind. Er hält es für nicht zielführend, wenn die rechtlichen Grundlagen der Beschlussvorlagen 002/2021 und 003/2021 noch nicht abschließend beraten und beschlossen wurden, welche unmittelbar im Zusammenhang mit der aktuellen Vorlage stehen. Ein weiterer Grund für die Verweisung ist die Unvollständigkeit der Vorlage. Die finanziellen Auswirkungen und Deckungsquellen sind nicht angegeben worden.

 

Herr Bergmann möchte erwähnen, dass es nicht Sinn der Sache war, die Umsetzung der Beschlussvorlage kompliziert zu machen. Er würde der Verweisung trotzdem zustimmen.

 

Herr Schatz betritt den Raum. Es sind 32 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Die Verweisung wird zur Abstimmung gestellt.

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Beschluss

 

 

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Abstimmungsergebnis:

32

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

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