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TOP 5 - Haushaltsplan 2021 - Stellenplan
Wortprotokoll ...
Herr Dorff beginnt anhand des Vorberichtes zum Stellenplan 2021 die einzelnen Stellenreduzierungen bzw. –erweiterungen zu erläutern. Es wurde mit 4,2 Stellen weniger, als im letzten Jahr vorgesehen, geplant. Ursache dafür sind zum Teil auslaufende Stellen, insbesondere Stellen mit einem kw-Vermerk, aber auch andere Einsparungen in Folge von Aufgabenumverteilungen.
Herr Dorff kommentiert die einzelnen Buchungsstellen/Produkte. Zu folgenden Punkten wurden Fragen gestellt:
1.1.1.10
Herr Dorff erläutert, dass es vor vielen Jahren eine Vorgabe durch die Kommunalaufsicht gegeben hat, auch die Stelle des Justiziars als Beamtenstelle auszuweisen. Diese Stelle wurde zusammen mit den Stellen SB Versicherung/Datenschutz und Schreib- und Verwaltungskraft (0,375) dem neuen Produkt 1.1.1.16 Rechtangelegenheiten zugeordnet.
Herr Schatz stimmt der Änderung zu. Er würde sich jedoch wünschen, dass die geplante Besetzung der unbefristeten Beamtenstelle des Justiziars öffentlich ausgeschrieben wird.
Herr Dorff informiert, dass eine Mitarbeiterin, die befristet eine Stelle besetzt, einen bevorrechtigten Anspruch auf eine unbefristete Stelle hat. Auf Grund der Qualität der Mitarbeiterin sieht er auch keine Veranlassung darin, die Stelle noch einmal extern auszuschreiben. Zudem stand auch seiner Zeit in der Ausschreibung, dass eine unbefristete Weiterbeschäftigung vorgesehen ist.
Herr Schatz möchte wissen, ob der ehemalige Sachbearbeiter IT in die Entgeltgruppe 10 oder 11 eingruppiert war.
Herr Dorff antwortet, dass der jetzige Stelleninhaber SB E-Government vorher die Entgeltgruppe 11 und jetzt die Entgeltgruppe 10 hat. Der Sachgebietsleiter IT hat nach wie vor die Entgeltgruppe 11. Nur die Personen haben gewechselt.
Frau Wetzel möchte wissen, warum die Stelle des Fachinformatikers nur eine befristete Anschlussbeschäftigung an das Ausbildungsverhältnis ist und warum es sich um keine Vollzeitstelle handelt.
Herr Dorff erläutert, dass im Bereich IT mit der Stelle SB E-Government eine zusätzliche Stelle geschaffen wurde. Somit fand in diesem Bereich eine Stellenaufstockung statt. Wie alle anderen Auszubildenden bekommt der ausgelernte Azubi im Bereich IT einen befristeten Anschlussvertrag für ein Jahr mit 32 Stunden Wochenarbeitszeit. Die Fachinformatiker haben auf Grund eigener Eingruppierungsvorschriften einen Anspruch auf die Entgeltgruppe 7.
1.2.6.01
Herr Dorff informiert, dass in diesem Produkt der Stellenbedarf aktualisiert und eine zusätzliche Stelle geschaffen wurde. Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr gehen zurück. Zeichnet sich die Entwicklung weiter so ab, muss perspektivisch vielleicht noch eine weitere Stelle geschaffen werden.
Herr Prof. Dr. Zimmermann möchte wissen, warum es sich um eine Beamtenstelle handelt.
Herr Dorff antwortet, dass sich in der Verwaltung verständigt wurde die Mitarbeiter der Feuerwehr zukünftig zu verbeamten. Es wurden nicht alle Stellen als Beamtenstellen ausgewiesen, weil viele Mitarbeiter altersbedingt nicht mehr verbeamtet werden können. Die Verwaltung verspricht sich damit eine bessere Absicherung der Feuerwehrkameraden. Zudem soll auch eine höhere Bindung der Feuerwehrkräfte erreicht werden, denn die Verbeamtung findet auch in anderen Kommunen zunehmend statt.
Herr Müller fragt, ob es Vergleichswerte aus anderen Kommunen gibt, an denen man sich orientieren kann, wie viele Brandmeister man braucht. Wie viele Brandmeister haben zum Beispiel ähnlich große Kommunen wie Wernigerode.
Herr Dorff informiert, dass es in den Kommunen verschiedene Modelle gibt. In Blankenburg gibt es zum Beispiel keine hauptamtliche Wachbereitschaft. Dort wird alles, wie auch in vielen westdeutschen Städten, über die Freiwilligen Feuerwehren abgedeckt. Halberstadt hat zum Beispiel ca. 30 hauptamtliche Feuerwehrbeamte. In Wernigerode ist es wichtig, dass wir in den 24 Stunden Schichten, die Schichten stabil besetzen können. Unsere Feuerwehr als hauptberufliche Feuerwehr sichert unter der Woche ab, die Freiwilligen Feuerwehren am Wochenende.
3.6.5.02.17
In der Kita-Verwaltung gibt es eine zusätzliche Stelle der Entgeltgruppe 12. Das hängt damit zusammen, dass die momentane Amtsleiterin in die Ruhephase der Altersteilzeit wechseln wird und die Stelle nachbesetzt werden soll. Das Thema Altersteilzeit ist kontrovers. Siebzig Prozent des Gehaltes wird weitergezahlt. Die Neueinstellung erfolgt dann aber meist in niedrigeren Stufen. Auf dieser Führungsebene sollte keine Einsparung vorgenommen werden, weil die Dezernentenebene mit einer weggefallenen Stelle geschwächt wurde.
Herr Diesener fragt, ob die Neueinstellung zeitgleich vorgenommen wird, wenn die momentane Stelleninhaberin in die Ruhephase geht.
Dies bestätigt Herr Dorff. Man könnte jedoch auch zur Einarbeitung ein/zwei Monate eher einstellen.
3.6.5.02.01-16
Hier werden 7,1 neue Stellen geschaffen. Das hat verschiedene Gründe, z.B. die hohen Belegungszahlen oder Nachbesetzung in Altersteilzeit. Im nächsten Jahr wird eine neue Kindertagesstätte durch die Lebenshilfe Quedlinburg im Alten Forsthaus eröffnen, um die Überlast der städtischen Einrichtungen abzudecken. Dies hat auch ein Stück weit Auswirkungen auf das Personal, berichtet Herr Dorff.
Frau Wetzel bringt ihr Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass Stellen im Bereich Heilpädagoge/Heilpädagogin eingekürzt werden. Diese Reduzierung findet sie nicht gerechtfertigt, weil die Anzahl der Kinder mit speziellen Förderbedarfen zunehmen wird.
Herr Dorff erläutert, dass eine Heilpädagogen Stelle nur als solche ausgewiesen werden kann, wenn der Mitarbeiter mindestens 50 Prozent seiner Arbeitszeit Kinder mit einem Förderbedarf betreut. Es stehen genügend Heilpädagogen zur Verfügung. Diese besetzen dann jedoch eine Erzieherstelle. Es wurden keine Kürzungen vorgenommen.
5.1.1.01
Frau Wetzel bezieht sich auf die Stellenreduzierung bei SB Vorb. Bauleitplanung und Verkehr. In der Personalkonzeption wurde mal geplant 2 Stellen in diesem Bereich einzusparen.
Herr Dorff bestätigt, dass dies in der Haushaltsdiskussion im vergangenen Jahr diskutiert wurde. Jedoch wurde sich seiner Zeit darauf verständigt auf Grund des hohen Bedarfes in dem Bereich eine Stelle bis zum Ende 2022 verlängern.
Herr Prof. Zimmermann fragt, wie es zu einer Eingruppierungsüberprüfung kommt, da in dem Vorbericht oft die Erläuterung „Höhergruppierung nach Eingruppierungsüberprüfung“ auftaucht. Zudem möchte er wissen, warum dies immer mit einer Höhergruppierung verbunden ist.
Herr Dorff erläutert, dass die Tarifparteien vor drei Jahren eine Änderung der Eingruppierungsvorschriften verhandelt haben. Das hatte zur Folge, dass ca. 150 Mitarbeiter einen Antrag auf Eingruppierungsüberprüfung gestellt haben. In diesem Antrag sind die Tätigkeiten des Mitarbeiters mit Zeitanteilen aufgelistet. Dies wird auch vom jeweiligen Amtsleiter abgezeichnet. Anschließend werden die Tätigkeiten bewertet z.B. nach Qualität oder Schwierigkeit der Leistung. Im Ergebnis der Prüfung ergibt sich dann eine Eingruppierung. Verwaltungsmitarbeiter sind tendenziell niedriger eingruppiert, als beispielsweise Ingenieure oder Mitarbeiter im Bereich IT. Zum Teil werden Mitarbeiter aber auch höhergruppiert, wenn sie eine neue Stelle übernehmen, die mit einer höheren Entgeltgruppe bewertet ist. Die Systematik wurde ausführlich vor ein paar Monaten in einem Hauptausschuss erläutert. Auf Wunsch stehen die Kollegen jederzeit Rede und Antwort.
Frau Wetzel fragt, wie lange uns das noch begleiten wird.
Herr Dorff berichtet, dass es sich bei den Eingruppierungsüberprüfungen um einen üblichen Vorgang handelt. Spätestens, wenn ein Mitarbeiter ausscheidet wird, die Stelle noch einmal überprüft, um Ausschreibungen korrekt formulieren zu können. Auch Aufgabenverschiebungen können zu einer Veränderung der Entgeltgruppe führen. Dies kann aber auch zu einer geringeren Eingruppierung führen.
Altersteilzeit
Herr Dorff berichtet, dass die Möglichkeit, Altersteilzeit wahrzunehmen, jetzt noch einmal durch die Tarifparteien verlängert wurde.
Herr Diesener fragt:
- In welchem Jahr wird es wirksam, dass die meisten Mitarbeiter in die Ruhephase der Altersteilzeit wechseln? Auf Grund der Nachbesetzungen entstehen der Stadt dann ja höhere Kosten.
- Wie viele Mitarbeiter sind kürzer als ein Jahr bei der Stadt Wernigerode beschäftigt?
Zu 2.
Herr Dorff antwortet, dass es sich dabei überwiegend um Saisonkräfte handelt z.B. im Bereich Grünanlagen oder Winterdienst. Diese werden aber zum Teil auch in reguläre Arbeitsverhältnisse überführt. In der Verwaltung kann es sich ergeben, dass jemand für eine kurze Einarbeitungszeit von ein/zwei Monaten über Bedarf eingestellt wird.
Weiterhin berichtet er, dass normalerweise im Stellenplan das Besetzung IST deutlich geringer ist, als das Besetzung SOLL. Rund 40 Stellen sind nie besetzt. Der Stellenplan ist die maximale Obergrenze, die meist zu keinem Zeitpunkt erreicht wird.
Zu 1.
Herr Dorff bestätigt, dass Altersteilzeit teuer ist. Die Tarifparteien empfehlen dieses Modell, um zum einen den Mitarbeitern einen gesundheitsfreundlicheren Übergang in die Rente zu ermöglichen, zum anderen auch um eine Verjüngung der Verwaltung zu erreichen. Normalerweise wird in einer niedrigeren Stufe nachbesetzt und die Mitarbeiter erhalten in der Ruhephase nur 70 Prozent ihres Entgeltes.
Herr Gaffert ergänzt, dass bis zum Jahre 2026 116 Beschäftige in die Ruhephase bzw. Rente übergehen. Dabei handelt es sich überwiegend um Mitarbeiter aus dem Erzieher-Bereich.
Dies splittet sich wie folgt auf die Jahre auf:
2021 31 Mitarbeiter
2022 17 Mitarbeiter
2023 27 Mitarbeiter
2024 20 Mitarbeiter
2025 14 Mitarbeiter
2026 7 Mitarbeiter
Frau Wetzel äußert ihr Unverständnis darüber, dass es trotz Verringerung des Personalbesatzes zu einer Erhöhung des Beamtenbesatzes kommt.
Sie stellt folgende Anfragen:
- Warum wurde ab 04/2021 eine Beamtenstelle als Baudirektor/in ergänzt?
- Was bedeutet Beurlaubung ohne Dienstbezüge beim Stadtverwaltungsdirektor/in?
- Ist die zusätzliche Stelle Brandmeister/in bereits besetzt?
- Warum soll im Produkt 1.2.2.01 die Stelle mit der Entgeltgruppe 9a eine Beamtenstelle (Stadtamtsinspektor/in) werden?
Herr Dorff antwortet:
- Der Baudezernent wechselt in die Ruhephase der Altersteilzeit. Im Stellenplan 2021 wurde die Nachfolge bereits eingeplant. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Bewerberlage bei Ausweisung von Beamtenstellen verbessert. Es ist schwierig in diesem Fachbereich Mitarbeiter zu finden.
- Dabei handelt es sich um Herrn Fischer, der zu den Harzer Verkehrsbetrieben abgeordnet ist.
- Diese zusätzliche Stelle ist noch nicht besetzt. Diese Stelle soll als Beamtenstelle ausgeschrieben werden. Sie muss dafür aber im Stellenplan vorgesehen sein. Er wirbt dafür auch in Zukunft die Feuerwehrstellen als Beamtenstellen auszuweisen.
- Die Beamtenstelle Stadtamtsinspektor/in ist mit einer Tarifbeschäftigten besetzt. Die Beamtenstelle ist eine Vorgabe des Landkreises. Dieser hat die Stadt seinerzeit aufgefordert 13 Beamtenstellen zu schaffen. Nach Eingruppierungsüberprüfung wurde die Stelle der Tarifbeschäftigten und somit auch die Beamtenstelle neu bewertet.
Herr Diesener plädiert dafür, wo es möglich und gewünscht ist auch Beamtenstellen auszuschreiben. Zudem plädiert er dafür die Stelle des/der Justiziars/in bei der Besetzung in die Ausschreibung zu bringen. Die jetzige Stelleninhaberin hat dann ja auch die Möglichkeit sich wieder auf die Stelle zu bewerben. Er findet ein Bewerbungsverfahren mit Auswahl sauberer.