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TOP 6 - Informationen zur Vorbereitung des Weihnachtsmarktes
Wortprotokoll ...
Herr Härtel begrüßt Herrn Meling und Herrn Müller von der Wernigerode Tourismus GmbH (WTG) zu diesem Tagesordnungspunkt und übergibt ihnen das Wort.
Herr Meling informiert, dass die WTG zukünftig Veranstalter des Wernigeröder Weihnachtsmarktes sein wird. In 2020 soll der Weihnachtsmarkt stattfinden, aber er teilt mit, dass die WTG an die Vorgaben der Eindämmungsverordnung bezüglich des Corona-Virus gebunden ist. Vor Beginn des Weihnachtsmarktes wird es eine 9. Eindämmungsverordnung geben, deren Inhalt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht bekannt ist. Sicher ist jedoch schon, dass der Weihnachtsmarkt nur unter strengen Sicherheits- und Hygieneauflagen stattfinden kann.
Das ausgearbeitete Hygienekonzept wird derzeit mit dem Landkreis Harz abgestimmt. Darin sind drei große Punkte festgehalten:
- Entzerrung und Erweiterung des Weihnachtsmarktes (die Abstände zwischen den Buden werden vergrößert, es werden andere Stellmöglichkeiten gesucht)
- Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand halten, Hygienevorschriften einhalten, Alltagsmaske tragen)
- Vermeidung von Menschenansammlungen von mehr als 10 Personen (es wird keine Live-Musik, keine Bühnenprogramme und keine offizielle Eröffnung des Weihnachtsmarktes geben)
Die Mehraufwendungen werden durch die WTG auf ca. 100.000 € geschätzt. Diese Mehraufwendungen beruhen vor allem auf zusätzlichem Sicherheitspersonal und zusätzlichen Toiletten.
Die WTG ist sich der Bedeutung des Weihnachtsmarktes für die Stadt Wernigerode durchaus bewusst. Am 14.10.2020 wird eine Beschlussvorlage für den Stadtrat in den Geschäftsgang gebracht, in der es um das Bekenntnis zum Weihnachtsmarkt und den entsprechenden Mehraufwendungen in 2020 geht. Es wird sich hierbei an den Nachbarstädten wie z.B. Quedlinburg und Goslar orientiert. Der enge Kontakt zu den Nachbarstädten ist vorhanden, der Austausch gut.
Herr Meling weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass alle gegebenen Informationen den Stand 12.10.2020 haben. Niemand kann bisher wissen, wie sich das Infektionsgeschehen in den nächsten Wochen verändert.
Die WTG wird soweit alles vorbereiten, was möglich ist, sodass am 27.11.2020 der Weihnachtsmarkt eröffnet werden kann. Der Weihnachtsmarkt 2020 wird die Mitarbeiter und Händler aber an die Grenzen führen, was leistbar ist.
Herr Müller stellt detailliert dar, dass die Bewerbungen zum Weihnachtsmarkt Anfang 2020 eingegangen sind. In der derzeitigen Situation muss geschaut werden, was die geltende Eindämmungsverordnung des Landes hergibt und was man den Händlern verbindlich mitteilen kann.
Der Weihnachtsmarkt ist in diesem Jahr auf folgenden Flächen geplant: Oberpfarrkirchhof/ Klint, Blumenuhr, Marktplatz, Breite Straße bis Nicolaiplatz, Nicolaiplatz, Kohlmarkt, Rimcker Tor. Die untere Breite Straße bleibt frei, jedoch soll der Hof der Krellschen Schmiede bespielt werden. Der Rathausinnenhof wird aufgrund der Enge nicht in den Weihnachtsmarkt einbezogen.
Die Abstände zwischen den einzelnen Buden werden verbreitert. Bisher ist kein Alkoholverbot geplant. Weiterhin wird es keine Bühne mit Programm geben.
Am 12.10.2020 fand eine Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landkreises statt. Das Hygienekonzept der WTG sieht folgendes vor:
- Einhaltung der AHA+A-Regeln
- Tragen von Mund-Nasen-Schutz und Verwendung der Corona-Warn-App als Empfehlung
- es werden viele Informationen an die Besucher gegeben, vor Ort auch an Informationspunkten
- an Informationspunkten auch Hygienestationen Händedesinfektion
- es wird zusätzliche Toiletten geben
- in der Tourist-Information wird es die Möglichkeit geben, Mund-Nasen-Schutz zu erwerben
- die Betreiber der Buden werden ebenfalls in die Pflicht genommen, für den Infektionsschutz zu sorgen (z.B. durch das Tragen von Masken, Anbringen von Plexiglasscheiben)
- es werden Abstandsmarkierungen vor den Buden aufgebracht, um eine Schlangenbildung und zu geringe Abstände zu vermeiden
Herr Müller teilt weiterhin mit, dass die Vertragsangebote für 60 Buden an die Betreiber verschickt wurden; der Rücklauf wird für Ende Oktober erwartet. Sonderwünsche bezüglich des Standortes wurden nicht berücksichtigt im Standkonzept.
Die Randbereiche sollen dekoriert werden. Auch wird es eine entsprechende Beleuchtung des Weihnachtsmarktes sowie einen Weihnachtsbaum und die Krippe geben.
Geplant ist derzeit, den Weihnachtsmarkt vom 27.11.2020 bis 22.12.2020 in der Zeit von 10:00 bis 19:00 Uhr, freitags und samstags bis 21:00 Uhr zu betreiben.
Herr Schulz fragt nach, ob in den Verträgen auch auf die Thematik Nachhaltigkeit hingewiesen wurde. Herr Müller bejaht dies. Prinzipiell soll Mehrweggeschirr verwendet werden. Für 2020 wurde diese Forderung nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt etwas zurückgenommen.
Herr Winkelmann möchte wissen, ob die Regelungen bezüglich des Dekorierens vor den Geschäften aus dem letzten Jahr auch weiterhin gelten.
Laut Frau Münzberg ist dies in der Sondernutzungssatzung der Stadt Wernigerode festgelegt. Das Dekorieren kann auch weiterhin erfolgen.
Laut Herrn Härtel hat es Randbereiche in den letzten Wochen in der Innenstadt nicht gegeben, da bereits recht viele Touristen in der Stadt verweilen. Er ist daher recht optimistisch, dass auch die Buden in den Randbereichen gut besucht sein werden.
Herr Boks fragt zum geplanten Defizit von 100.000 € und möchte wissen, was dies genau bedeutet und ob bei den Einnahmen auch Einbrüche zu erwarten und bereits mit kalkuliert sind.
Herr Meling führt hierzu aus, dass sich bei der Kalkulation an den Zahlen der Stadt Wernigerode aus den letzten Jahren orientiert wurde. Natürlich wurden durch die WTG Anpassungen vorgenommen. Er macht ebenfalls deutlich, dass in den Weihnachtsmarkt kein Geld aus der Kurtaxe fließen darf. Für alle Partner ist es in diesem Jahr recht schwierig. Mit Stand heute kann er jedoch nicht sagen, ob die kalkulierten Einnahmen auch so erfolgen.
Für Herrn Boks gestaltet es sich weiterhin recht schwierig, zu verstehen, wieviel ggf. als Stadtrat noch in das Produkt Weihnachtsmarkt bezuschusst werden muss.
Herr Meling erläutert weiter, dass es sich bisher um ein Plus-Minus-Null-Produkt gehandelt hat. Dies wird in diesem Jahr definitiv nicht möglich sein. Daher wurde mit Mehraufwendungen von ca. 100.000 € gerechnet. Wenn der Weihnachtsmarkt stattfinden kann und es gut läuft, kann diese Zahl auch geringer ausfallen. Ihm ist es jedoch auch wichtig, dahingehend eine Transparenz darzulegen.
Herr Boks möchte ebenfalls wissen, ob auch einkalkuliert wurde, dass weniger Händler mit Weihnachtsmarktbuden kommen werden.
Hierzu teilt Herr Meling mit, dass im Vergleich zum letzten Jahr mit mehr Buden gerechnet wurde. Bisher waren es 47, jetzt sind 60 Buden geplant.
Wenn die Anzahl der Buden von 47 auf 60 in diesem Jahr erhöht wird, möchte Herr Härtel wissen, wie viele „echte“ Unternehmen dahinterstehen. Gibt es wieder Betreiber, die mehrere Buden haben und gibt es eine maximale Anzahl, die ein Betreiber haben darf?
Hierzu teilt Herr Müller mit, dass sich grundsätzlich erst einmal jeder bewerben kann. Dann wird auf Sortiment, Größe und Erscheinungsbild der Bude geschaut. Es wird nach seiner Aussage aber kein Betreiber mit 10 Buden auf dem Weihnachtsmarkt vertreten sein.
Weiter fragt Herr Härtel nach, ob es in diesem Jahr keine Fahrgeschäfte geben wird.
Dies wird durch Herrn Müller teilweise bestätigt. Nach den bisherigen Planungen wird es keine Eisenbahn geben. Es ist aber vorgesehen, auf dem Marktplatz und dem Nicolaiplatz ein Fahrgeschäft aufzustellen.
Herr Diesener möchte wissen, ob es bei dem Termin mit dem Gesundheitsamt Punkte gab, die nicht mit dem Hygienekonzept korrespondieren. Weiterhin möchte er in Bezug auf die angekündigte Beschlussvorlage wissen, wer genau diese in den Geschäftsgang bringt. Eine weitere Frage ist, ob es private Betreiber gibt.
Herr Meling teilt mit, dass es im Termin mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Harz keine neuen Erkenntnisse für die WTG gab. Intensiv diskutiert wurden die Frage eines Alkoholverbotes und das generelle Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die angesprochene Beschlussvorlage wird durch das Beteiligungsmanagement der Stadt Wernigerode in den Geschäftsgang gebracht. Sie ist mit der WTG abgestimmt. Zu privaten Betreiber lässt sich festhalten, dass Einzelverträge u.a. auch mit Privaten abgeschlossen werden.
Herr Schicker fragt nach, ob die Angerspitze während des Weihnachtsmarktes auch bespielt wird.
Hierzu teilt Herr Meling mit, dass er sich dies vorstellen könne. Bisher ist diese Frage aber noch offen, da hierzu noch Abstimmungen erfolgen.
In den Augen von Herrn Härtel ist das Riesenrad, welches derzeit auf der Angerspitze steht, ein sehr guter Anziehungspunkt für die Touristen. Wenn es der Ausdehnung des Weihnachtsmarktes dient, würde er eine Verlängerung der Standzeit befürworten.
Herr Schicker spricht das Beherbergungsverbot und die steigenden Fallzahlen an und möchte wissen, ob das auch die Stadt Wernigerode betreffen kann.
Frau Münzberg teilt mit, dass es hierzu in der 8. Eindämmungsverordnung des Landes klare Regelungen gibt. Zuständig für den Infektionsschutz ist der Landkreis Harz. Herr Meier ergänzt, dass das Beherbergungsverbot nur für die Beherbergung in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Ferienhäusern gilt. Private Besuche und Geschäftsreisen sind erlaubt.
Herr Härtel bedankt sich bei Herrn Meling und Herrn Müller für die ausführlichen Informationen zum aktuellen Stand.