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Herr Dorff informiert über die neue Struktur der Verwaltung. Zum 01.09.2020 wurde das ehemalige Dezernat I auf die bisherigen Dezernate II und III aufgeteilt und daraus die neuen Dezernate Bürgerservice und Stadtentwicklung gebildet. Er selbst ist nun Dezernent des Dezernates Bürgerservice.

 

Weiterhin teilt er in Bezug auf die Finanzierung des Stadtverkehrs Wernigerode durch die Harzer Verkehrsbetriebe mit, dass sich grob auf eine Finanzierung des Defizites geeinigt wurde (1/3 Stadt Wernigerode, 2/3 Landkreis Harz). Das Defizit liegt 2019 bei ca. 190.000 €. Hierzu wird aber eine abschließende Beschlussvorlage vorbereitet, die dann in den Ausschüssen beraten und durch den Stadtrat beschlossen werden soll.

 

Herr Schulz fragt zur Nutzung des Ochsenteiches nach und möchte wissen, wer den dortigen Parkplatz bewirtschaftet.

Herr Meier teilt hierzu mit, dass bis März 2020 durch das Ordnungsamt insgesamt ca. 900 Sonderparkerlaubnisse ausgestellt wurden, dies seit diesem Zeitpunkt jedoch nicht mehr möglich ist. Durch den Wegfall der Sonderparkgenehmigungen für die Parkplätze Anger/ Schloss, Katzenteich und Ochsenteich entstand ein gewisser Druck, das Parken anderweitig zu regeln. Die Parkplätze Ochsenteich und Feldstraße werden durch das Ordnungsamt als Privatparkplätze bewirtschaftet. Mit den Nutzern wird eine privatrechtliche Nutzungsvereinbarung mit der Laufzeit 1 Jahr abgeschlossen. Die Parkplätze wurden im Vorfeld der Nutzung auch entsprechend ertüchtigt, so dass beide Flächen mit insgesamt ca. 280 bis 300 Stellflächen zur Verfügung stehen (Ochsenteich ca. 120, Feldstraße ca. 150). Bisher sind die Nachfragen noch recht überschaubar. Diese werden jedoch größer, wenn die alten Sonderparkerlaubnisse bis zum Februar auslaufen.

 

Weiterhin möchte Herr Schulz wissen, ob es Auffälligkeiten in Bezug auf die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gab.

Laut Herrn Meier gehen im Ordnungsamt zur Thematik der Corona-Pandemie Beschwerden ein. Zuständigkeitshalber werden diese durch das Ordnungsamt an das Gesundheitsamt des Landkreises Harz weitergeleitet. Er weist gleichzeitig darauf hin, dass die Stadt Wernigerode auch nicht in der Kontrollpflicht für die Einhaltung steht.

 

Herr Diesener fragt in Bezug auf den Parkplatz Ochsenteich nach, nach welchem Prinzip die ausgewiesenen Stellflächen vergeben werden.

Laut Herrn Meier wird mit dem Abschluss der Nutzungsvereinbarung keine feste Stellplatzzusage erteilt. Es werden ca. 500 Vereinbarungen durch die Stadt abgeschlossen, da nicht alle Fahrzeuge gleichzeitig einen Stellplatz benötigen (Schichtarbeit, Urlaub usw.). Eine Überbuchung wird daher auf jeden Fall stattfinden. Bedingungen für den Abschluss der Nutzungsvereinbarung sind, dass die Antragsteller in der Stadt arbeiten und in die Stadt einpendeln. Wenn z.B. der Ochsenteich belegt ist, müssen sich die Nutzer einen Platz auf der Feldstraße suchen. Für die Nutzung wird eine Gebühr von 10 €/ Monat plus Mehrwertsteuer erhoben. Damit liegt die Stadt Wernigerode unter dem allgemeinen Preisniveau. Mit der Garantiezusage für einen Stellplatz wären die Kosten bei ca. 50-60 €/ Monat. Aus diesem Grund wird den Antragstellern keine klare Zusage erteilt, sondern nur die Möglichkeit zum Parken eröffnet. Er geht jedoch davon aus, dass sich die Belegung aufgrund von z.B. Schichtarbeit einpegeln wird.

Herr Dorff verweist darauf, dass auch bei den Anwohnerkarten maßvoll mehr ausgestellt werden als Plätze vorhanden sind. Sollte die Nachfrage jedoch extrem steigen, werden durch die Stadt Wernigerode eventuell weitere Flächen bereitgestellt. Daher wird eine Beobachtung der Antragszahlen erfolgen.

 

Herr Härtel fragt ergänzend dazu, wie viele der Sonderparkgenehmigungen bereits ausgelaufen sind und wie viele bereits neu beantragt wurden.

Nach Aussage von Herrn Meier sind ca. 300 Genehmigungen bereits ausgelaufen, mit ca. 130 Fahrzeughaltern wurde eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Weiterhin informiert er, dass die Politessen mittlerweile auch die abgelaufenen Sonderparkgenehmigungen wieder abstrafen.

 

Herr Diesener bittet darum, die Ausschussmitglieder in etwa in einem Vierteljahr eine Information zur Entwicklung zu geben.

In Bezug auf die Anfrage von Herrn Ziervogel kann er schon verstehen, dass es zum Unverständnis kommt, wenn Unverhältnismäßigkeiten bei Sondernutzungen auftreten. Er bittet daher darum, eine verlässliche Antwort bis zum Stadtrat zu geben.

 

Herr Krug fragt zur Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Kindertagesstätte in Reddeber nach. Die Kindertagesstätte liegt an einer viel befahrenen Straße und die Geschwindigkeit wird oft nicht beachtet. Seiner Information nach sollte der Versatz des Zone-30-Schildes durch das Ordnungsamt erfolgen. Des Weiteren stört der Grünwuchs der Hecke im Kurvenbereich. Er bittet daher, dies noch einmal zu prüfen.

Herr Meier sichert eine Überprüfung zu und weist darauf hin, dass das Schild an einer Kreisstraße steht und der Landkreis Harz das Schild nicht versetzen wird. Auf Höhe des Kriegerdenkmals soll jedoch eine Warntafel auf die Einhaltung der Geschwindigkeit hinweisen.

 

Der Ausschussvorsitzende hat mehrere Fragen an die Verwaltung und beginnt mit einer Frage zum Weihnachtsmarkt. Nach Information der Landesregierung sollen weihnachtsmarktähnliche Veranstaltungen durch die neue Eindämmungsverordnung (ab 17.09.2020) ermöglicht werden. Die Eckpunkte hierzu wurden bereits vorgestellt. Seiner Ansicht nach werden auch um die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel zahlreiche Touristen in der Stadt sein und diesen sollte man unter den vorgegebenen Bedingungen schon etwas bieten. Er möchte daher wissen, wie der Stand der Vorbereitung eines Weihnachtsmarktes mit der Wernigerode Tourismus GmbH (WTG) ist und ab wann man mit einem entsprechenden Konzept rechnen kann. Die Initiative, den Weihnachtsmarkt zu strecken und z.B. auch Burgstraße und Westernstraße mit einzubeziehen, war auch schon mehrmals vorhanden.

 

Herr Dorff informiert dazu, dass die von der Landesregierung vorgestellten Eckpunkte nicht unbedingt so auch in der Eindämmungsverordnung ab 17.09.2020 drinstehen müssen. Er kann zumindest mitteilen, dass das Gesundheitsamt des Landkreises Harz bei der Erstellung des Hygienekonzeptes mit entsprechenden Leitlinien unterstützt.

Er gibt weiterhin zu bedenken, dass die kommende Eindämmungsverordnung voraussichtlich bis Mitte November gelten wird und dann vor der Eröffnung eines Weihnachtsmarktes eine weitere Verordnung in Kraft treten wird.

Veranstalter des Weihnachtsmarktes ist ab diesem Jahr die WTG, das Ordnungsamt unterstützt den Veranstalter. Er kann ebenfalls mitteilen, dass die Anbieter auf dem Weihnachtsmarkt soweit gebunden und Verträge geschlossen werden. Er fasst zusammen, dass es eine Art Weihnachtsmarkt mit Sicherheit geben wird, aber nicht in der bisherigen Weise.

Herr Meier ergänzt, dass in den bisherigen Gesprächen 5 Varianten diskutiert wurden (u.a. Streckung des Weihnachtsmarktes oder die Anordnung der Buden als Inseln). Er geht davon aus, dass im Hygienekonzept mehr Auflagen erteilt werden (z.B. mehr Ordnungspersonal), die dann natürlich auch entsprechende Kosten verursachen. Das Ordnungsamt wird die Veranstaltung auf jeden Fall begleiten. Er schlägt vor, zur nächsten Sitzung eventuell einen Vertreter der WTG einzuladen, der über den aktuellen Stand informiert.

 

Herr Schulz begrüßt die Einladung der WTG zum nächsten Ausschuss. Zum Thema der Vermüllung sollte die Stadtverwaltung bei den Verträgen der WTG darauf achten, dass genaue Punkte zur Müllvermeidung enthalten sind.

 

Herr Härtel fragt zum Wohnmobilparkplatz Am Katzenteich und den dortigen Kontrollen nach. Laut Berichten von Gästen konnte beobachtet werden, wie andere Wohnmobilbesitzer die fällige Tagesgebühr nur am 1. Tag entrichtet hätten und an den folgenden nicht mehr. Wie erfolgt zeitlich und personell die Kontrolle, dass die Standgebühr pro Tag entrichtet wird?

Herr Meier informiert hierzu, dass der Katzenteich mit Wohnmobilstellplatz routinemäßig durch das Ordnungsamt entsprechend der personellen Ausstattung kontrolliert wird. Es kann jedoch auch sein, dass der Parkplatz Katzenteich nicht täglich kontrolliert wird.

 

Weiterhin ist Herrn Härtel aufgefallen, dass die Gehwege, Rinnsteine und Gullydeckel an den „Eingängen“ zu den Wohngebieten sehr ungepflegt aussehen. Das Unkraut wächst an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet bereits recht hoch. Es hat für ihn den Anschein, als ob keine Reinigung stattfindet bzw. der Reinigungsrhythmus ausgedünnt wurde. Er möchte von der Verwaltung wissen, warum dies so ist.

Laut Herrn Dorff hat keine Änderung im Reinigungsrhythmus stattgefunden. Wenn solche Feststellungen gemacht werden, bittet er um eine konkrete Information zum Ort. Mit allgemeinen Informationen ist es schwierig, den genauen Missstand festzustellen. Wenn an den entsprechenden Stellen dann ein Mangel festgestellt wird, sind die Kollegen bemüht, zeitnah diesen abzustellen. Alternativ kann die Information über solch einen Missstand auch über den Sags-uns-Melder erfolgen.

Herr Härtel teilt dann verschiedene Stellen (u.a. Veckenstedter Weg, Zaunwiese) mit und weist auch darauf hin, dass die Graffitis ebenfalls wieder zunehmen.

 

Herr Schulz lobt in diesem Zusammenhang die sehr gepflegte Einfahrt nach Wernigerode von der Halberstädter Straße aus und bittet darum, dies an die entsprechenden Sachgebiete weiterzuleiten.

 

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