Herr Krug fragt nochmals zu seiner Anfrage bezüglich der Ausweitung der Zone 30 im Bereich des Humboldtweges nach. In der Antwort hieß es, es soll eine zeitnahe Prüfung erfolgen. Er möchte wissen, wie die Aussage zeitnah definiert ist.
Gleichzeitig regt er an, das Blitzerfahrzeug z.B. an einem Donnerstag zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr einmal im Bereich des Humboldtweges zu postieren. Die Raserei in diesem Bereich des Humboldtweges ist in seinen Augen sehr gefährlich.
Eine schriftliche Beantwortung wird durch Herrn Meier zugesichert.
Herr Ziervogel ist Betreiber eines Gastronomiebetriebes im Bereich des Marktplatzes. Er stellte einen Antrag auf Errichtung eines Windschutzes (ca. 22 m²), der ihm jedoch vor kurzer Zeit nicht genehmigt wurde. Die Durchfahrtsbreite für Rettungsdienst und Feuerwehr wäre nach seiner Aussage auch bei Aufstellung des Windschutzes noch gewährleistet.
Er möchte von der Verwaltung wissen, warum sein Antrag abgelehnt wird, wenn ein weiterer Gastronomiebetrieb in Sichtweite von ihm jedoch große Sonnschirme (6 m x 7 m) genehmigt bekommt, die viel mehr Fläche in Anspruch nehmen.
Herr Schulz betritt die Sitzung um 17:35 Uhr. Die Beschlussfähigkeit verändert sich dadurch auf 8 von 9 Stadträten.
Herr Meier sichert Herrn Ziervogel eine schriftliche Beantwortung seiner Anfrage zu.
Herr Ziervogel vermutet, dass die Ablehnung nicht aufgrund der dann fehlenden Durchfahrtsbreite, sondern vermutlich wegen der Beeinträchtigung der Sicht auf den Marktplatz erfolgt ist. Er äußert daher nochmals sein Unverständnis.
Laut Herrn Dorff erfolgt eine Entscheidung des Ordnungsamtes auf Grundlage der Sondernutzungssatzung der Stadt Wernigerode. Auch er sichert eine Prüfung des Sachverhaltes und eine schriftliche Beantwortung zu.
Zu den Sonnenschirmen teilt er mit, dass diese auch in einem anderen Ausschuss bereits Thema waren und die Kollegen sich bereits damit befassen.