Kindertagesstätten in Corona-Zeiten (Frau Kirsche)
Die Pressemitteilung Nr.: 035/2020 des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration am 15.03.2020 legt die Übergangszeit zur Schließung aller Kitas und Horte für den 16./17.03.2020 fest, ab 18.03.2020 greift die Notbetreuung für alle Kinder. Das Land legt die Regelung zur Notbetreuung fest.
Bisher traten 6 Verordnungen in Kraft, die 7. wird in den kommenden Tagen erwartet.
17.03.20 – 1. VO in Kraft 18.03. - 24.03.20
24.03.20 – 2. VO in Kraft 25.03. - 02.04.20
02.04.20 – 3. VO in Kraft 03.04. - 19.04.20
16.04.20 – 4. VO in Kraft 20.04. - 03.05.20
02.05.20 – 5. VO in Kraft 04.05. - 27.05.20
26.05.20 – 6. VO in Kraft 28.05. - 01.07.20.
Bisher wurde in Kitas und Horten folgender Betreuungsschlüssel eingehalten:
18.03. – 30.03.20 Notbetreuung; Erzieher/Kind – Schlüssel 5: 1 gilt für alle Einrichtungen
31.03. – 26.04.20 Notbetreuung; Erzieher/Kind – Schlüssel 12: 1 gilt nur für die Kitas
27.04. – 01.06.20 Notbetreuung; Erzieher/Kind – Schlüssel 15: 1 gilt nur für die Horte
02.06. – jetzt eingeschränkter Regelbetrieb - Klassen- bzw. Gruppengröße gilt für alle Einrichtungen
Die Aufgaben der Kita-Mitarbeiter/innen sind im MS-Erlass vom 31.03.20 §§ 3, 4 und vom 27.03.20 §§ 5 - 7 konkret beschrieben, hierzu zählen insbesondere:
1. Absicherung der Notbetreuung,
2. Vorbeugender Infektionsschutz und
3. Vorbeugende Hygienemaßnahmen
(Pandemiepläne, Desinfektion, Abstandhaltung, Info der Eltern und Gäste).
Besondere Herausforderungen sind die Stammgruppenbelegung in den Randzeiten (Zuweisung des Stammpersonals), weil besonders gefährdete Personengruppen fehlen und Mitarbeiter für die Betreuung eigener Kinder freigestellt werden.
Eine weitere große Herausforderung ist die Einhaltung der Abstandsregelungen in den Kitas, da die Betriebserlaubnisse in vielen Einrichtungen in den vergangenen Jahren erhöht wurden, um die hohen Betreuungsbedarfe zu decken, und hier kommt noch hinzu, dass Ausnahmegenehmigungen vorliegen.
Eine weitere große Herausforderung ist, dass Schule und Hort unterschiedlichen Ministerien unterliegen. Es sorgt für große Verunsicherung, weil die Ministerien VO und Erlasse zu unterschiedlichen Terminen herausgeben. Sind beide Einrichtungen (Schule und Hort) in einem Gebäude, zeigt es sich als besonderes Problem und sorgt für viel Aufregung.
Schlechte Internetverbindungen verhindern die schnelle Weiterleitung gesetzlicher Vorgaben an die Leiterinnen der Kitas und Horte (z.B. VO und Erlasse), erschweren Online-Beratungen, lassen die Anwendung Microsoft Teams nur eingeschränkt zu und erschweren das Erstellen von Internetclips für die Kinder.
Frau Barner fragt, ob die Internetverbindung in den Kindertagesstätten mittlerweile besser sei. Frau Kirsche sagt, es lagen Störungen vom Anbieter vor, die behoben wurden. Die Internetverbindungen in den Ortsteilen und Hasserode sind nicht auskömmlich.
Jugendarbeit in Corona-Zeiten, dem Ferienpass und der Ausstellung (Herr Eisermann)
Herr Eisermann führt aus, dass zeitgleich mit der Schließung der Schulen und Kindertagesstätten auch die städtischen Jugendtreffs geschlossen wurden. Ferner wurde von der Landesregierung ein generelles Verbot von Angeboten der offenen Jugendarbeit erlassen, weshalb auch der Streetwork sich auf Kontaktpflege, Einzelfallhilfen und Hinweise zu den Lockdown-Maßnahmen beschränkte.
In Zusammenarbeit mit dem DBSH Sachsen-Anhalt (Berufsverband) wurde eine Stellungnahme erstellt, die sich für eine Aufhebung des generellen Verbotes einsetzte – gerade um Hygienemaßnahmen besser umsetzen zu können.
Mit der 6. Verordnung wurde eine Wiedereröffnung unter Auflagen ermöglicht und von der Stadtjugendpflege umgesetzt. Die konkreten Reglungen wurden den räumlichen Gegebenheiten und der jeweiligen Besucherstruktur angepasst. Die Angebote wurden rege angenommen und erhöhte soziale Probleme aus der Zeit verstärkt von den Kindern bzw. Jugendlichen thematisiert.
Der Ferienpass 2020 kann aufgrund der Corona-Pandemie nicht in geplanter Weise durchgeführt werden. Stattdessen wurden neue Angebote geplant, die in der Regel in oder um die städtischen Jugendtreffs und in kleineren Gruppen stattfinden. Um trotzdem ein vielfältiges Angebot vorhalten zu können, findet eine engere Kooperation mit den Stadtjugendpflegen der umliegenden Gemeinden statt. Eine flexible Anpassung an die jeweilige Lage wird nötig bleiben.
Die ursprünglich für März/April dieses Jahres geplante Ausstellung „Umbruch Ost – Lebenswelten im Wandel“ im Kinder- und Jugendhaus „Center“ konnte nicht stattfinden. Sie soll im Herbst diesen oder Frühjahr nächsten Jahres nachgeholt werden. Nach wie vor ist dabei eine Kooperation mit Schulen bzw. Ausbildungsbetrieben sowie dem Internationalen Bund geplant. Die Ausstellung legt einen Fokus auf den sozialen Wandel in den letzten 30 Jahren. Durch begleitende Veranstaltungen will die Stadtjugendpflege es den Jugendlichen ermöglichen, historischen Fakten mit den (z.T. narrativen) lebensweltlichen Erfahrungen zu verknüpfen.
Soziale Arbeit in Corona-Zeiten (Frau Albrecht)
Beratungen fanden teils telefonisch oder in einzelnen Beratungen auch mit persönlicher Anmeldung statt. Die Erreichbarkeit zu den Beratungs- und Hilfeangeboten wurde mittels Plakaten in den Hauseingängen in den Wohnbebauungsgebieten bekannt gemacht.
Frau Barner lobt die Plakataktion.
Veranstaltungen und Gratulationen in Corona-Zeiten (Frau Seidemann)
Die Gratulationen fanden in Corona-Zeiten nicht persönlich statt. Zu den Gratulationen der Diamantenen Hochzeiten und weiteren Jubiläen verschenkt die Stadt Wernigerode pro Person 2 Tagesgutscheine für den Bürgerpark. Diese Form der Gratulation ist gut angekommen.
Die Veranstaltungen Kindertag, die Feierstunde der Goldenen Hochzeitspaare und das Adventskonzert der Senioren sind für 2020 abgesagt.
Der Kindertag mit dem Motto des Jahres 2020 „Eine Reise durch die Milchstraße“ ist für den 04.06.2021 im Bürgerpark geplant.
Die Goldenen Hochzeiten feiern wir 2021 mit zwei Jahrgängen gemeinsam.