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In Abwesenheit des Einreichers gibt Frau Münzberg ein Statement zur Beschlussvorlage aus Sicht der Verwaltung ab.

Herr Uebner als Einreicher möchte die Sondernutzungsgebühren bis zum 31.10.2020 aussetzen. Die Fraktion B 90/ DIE GRÜNEN möchte die Gebühren bis zum 31.12.2020 aussetzen.

 

Das Ordnungsamt hat die Sondernutzungsgebühren bereits von sich aus für die Monate März und April aufgrund der Corona-Pandemie erstattet bzw. nicht erhoben. Seit dem 04.05.2020 können die Gewerbetreibenden ihre Flächen wieder nutzen, was auch erfolgt. Die Stadt ist von Touristen wieder gut besucht. Daher werden seit Mai die Gebühren wieder erhoben.

Es wurde den Gewerbetreibenden jedoch ermöglicht, die gleiche Anzahl an Tischen auf einer größeren Fläche zu verteilen, um die Abstandsregelungen einhalten zu können.

 

Nach Ansicht von Herrn Boks kann vermutlich jeder die Situation der Gastronomen nachvollziehen. Die Sondernutzungssatzung sieht sogar die Möglichkeit vor, im Einzelfall auf Antrag eine Aussetzung zu erhalten. Eine generelle Aussetzung der Gebühren hält er für problematisch.

 

Frau Gorr sieht das Ganze eher kritisch, da niemand vorhersagen kann, wie sich die Pandemie weiter entwickeln wird.

 

Auch Frau Münzberg weist auf die Billigkeitsmaßnahmen in der Sondernutzungssatzung hin. Im Einzelfall wurde bisher und wird auch weiterhin immer versucht, eine ordentliche Lösung zu finden.

Dies begrüßt Frau Gorr und regt an, dass die Verwaltung nach der Sommerpause einen Bericht zur aktuellen Situation an die Stadträte geben könnte.

 

Auch Herr Blauwitz plädiert für entsprechende Gespräche mit der Verwaltung, wenn ein Unternehmen durch die Pandemie in wirtschaftliche Schieflage geraten sollte.

 

Herr Schulz fragt nach, wie die Vereinbarungen fixiert sind und wo sich gegebenenfalls Ausweichfläche befinden.

Frau Münzberg teilt dazu mit, dass durch die zuständige Sachbearbeiterin entsprechende Absprachen mit den Gastronomen getroffen wurden. Es wurde das Prozedere erläutert und darauf hingewiesen, die Ausweichfläche mit einem gewissen Augenmaß zu nutzen.

 

Für Herrn Wurzel birgt die Regelung bis zum 31.12.2020 Konfliktpotenzial mit dem Weihnachtsmarkt. Er sieht in einer möglichen Aussetzung der Gebühren reines Verwaltungshandeln. Eine zeitliche Befristung muss seiner Ansicht nach nicht sein.

 

Herr Blauwitz lässt im Anschluss an die Diskussion die Änderungsvorlage 040/02/2020 abstimmen. Diese wird mit 8 Nein-Stimmen einstimmig abgelehnt.

Bei der Änderungsvorlage 040/01/2020 handelt es sich um eine reine Ergänzung der Verwaltung, die nicht abgestimmt werden muss.

 

Im Anschluss wird die Gesamtvorlage 040/2020 zur Abstimmung gestellt.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

1

Ja-Stimme

7

Nein-Stimmen

 

 

Die Beschlussvorlage wird dem Stadtrat mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen.

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