Frau Münzberg erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Seit Jahren wurden die Gebühren nicht verändert, sodass nun die Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten erfolgen soll. Weiterhin weist sie auf die Änderung der Bezeichnung in „Gebührenordnung“ hin und erläutert es.
Der Parkplatz Am Thälchen soll in die Benutzungs- und Entgeltordnung des Parkhauses integriert werden, sodass dieser in der Parkgebührenordnung nicht mehr enthalten ist. Grund für das Herauslösen waren u.a. die kürzeren Wegezeiten für die Kollegen in Schierke.
Laut Frau Gorr wurde die Beschlussvorlage im Finanzausschuss vertagt. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Herr Diesener informiert als Mitglied des Finanzausschusses, dass die Beschlussvorlage im Finanzausschuss beschlossen wurde. Die von Herrn Winkelmann eingebrachte Änderungsvorlage bezieht sich auf das kostenfreie Parken der E-Autos und die Streichung des eingefügten Passus. Nach Abstimmung im Finanzausschuss wurde der Passus zu den E-Autos gestrichen.
Herrn Wurzel missfällt die Verbindung mit einer Ausnahme. Seiner Auffassung nach sollte eine Satzung für die gesamte Stadt gesamtheitlich gelten und der Ortsteil Schierke keine Ausnahme darstellen. Die Wohnmobile würden als Beispiel um 21:00 Uhr Schierke verlassen, nur um sich dann einen Platz auf dem Anger in Wernigerode zu suchen. Es gibt in Schierke jedoch keine Möglichkeit, stehen zu bleiben. Er findet es nicht gut, keine Alternative anzubieten. Aus diesem Grund bittet er um Streichung.
Frau Münzberg teilt hierzu mit, dass auf dem Parkplatz Am Thälchen keine sanitären Einrichtungen vorhanden sind. Es soll daher Verunreinigungen vorgebeugt werden.
Laut Herrn Diesener gab es im Finanzausschuss Nachfragen zum Begriff des Anhängers in § 2 Abs. 2 und er fragt nach, wie Nutzer mit Anhänger kenntlich machen sollen, dass ein Parkschein ordnungsgemäß gezogen wurde. Wo soll dieser angebracht werden?
Frau Münzberg teilt hierzu mit, dass es ähnlich wie bei den Motorrädern laufen kann. Dort wird der Parkschein am Motorrad angebracht. Auch an einem Anhänger ist es tatsächlich möglich, z.B. eine Plastikhülle mit entsprechendem Parkschein am Anhänger zu befestigen.
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende stellt zunächst den Änderungsantrag 011/04/2020 zur Abstimmung. Dieser wird mit 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung mehrheitlich beschlossen.
Herr Diesener merkt an, dass durch das Abstimmungsergebnis des Änderungsantrages 011/04/2020 der § 2 Abs. 4 gestrichen wird und die Änderungsvorlage 011/03/2020 somit nur redaktionelle Änderungen enthält. Eine Abstimmung ist daher nicht mehr notwendig.
Herr Blauwitz stellt daher die Gesamtvorlage 011/2020 zur Abstimmung.