Herr Blauwitz weist die Gäste kurz auf das Procedere in der Einwohnerfragestunde hin.
Herr Krug fragt nach der Beantwortung seiner Anfrage bezüglich des Humboldtweges vom 28.01.2020. Ihm ist keine Beantwortung bekannt.
Frau Münzberg teilt hierzu mit, dass die Beantwortung der kleinen Anfrage mit Datum vom 21.02.2020 beantwortet wurde und durch das Ratsbüro zur Verfügung gestellt wurde.
Herr Mau spricht das Thema „Styroporvermüllung in der Holtemme“ an und stellt hierzu folgende Fragen:
- Wurde die Styroporvermüllung seitens der Stadt Wernigerode als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat behandelt?
Aufgrund des Umweltschadens haben der Wildfisch- und Gewässerschutz 1985 Wernigerode e.V. sowie der Verein für Angler und Naturfreunde e.V. beim Polizeirevier Harz Anzeige erstattet.
- Wurde diese Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet?
- Wenn nicht, mit welcher Begründung?
- Welche Maßnahmen wurden von der Stadt Wernigerode gegenüber dem Verursacher des Umweltschadens eingeleitet?
- Ist der Verursacher aufgefordert worden, die Styroporabfälle aus der Holtemme und deren Uferbereichen vollständig zu entfernen?
- Wurde durch die Stadt Wernigerode geprüft, ob der sensible Betriebsstandort im Tal der Steinernen Renne für einen derart umweltgefährdenden Betrieb überhaupt zulässig ist?
- Wie viele Umweltschäden darf sich der Betrieb noch erlauben, bevor er zur Schadensbeseitigung aufgefordert, bestraft und zur Wiedergutmachung veranlasst wird?
- Hat die Stadtverwaltung die Möglichkeit einer Ersatzvornahme mit anschließender Kostenerstattung durch den Verursacher geprüft?
- Würde die Verwaltung dem Anfragenden den Schriftverkehr vorlegen?
Aufgrund der Komplexität der Fragen wird durch Frau Münzberg eine schriftliche Beantwortung zugesagt.
Herr Thurm hat eine Frage zu den Ausnahmegenehmigungen zum Parken. Ihm wurde berichtet, dass für die Beantragung der Ausnahmegenehmigungen zum Parken nun der Landkreis Harz zuständig ist. Dort wurden jedoch Anträge von Beschäftigten in der Stadt abgelehnt. Besteht seitens der Stadtverwaltung Wernigerode die Möglichkeit, in Bezug auf die Genehmigung positiv Einfluss zu nehmen?
Frau Münzberg erläutert die Zuständigkeitsregelungen hierfür entsprechend der Straßenverkehrsordnung. Die Stadt Wernigerode darf danach für einen ganz kleinen Kreis Ausnahmegenehmigungen erteilen. Die Stadt Wernigerode ist jedoch dabei, Alternativflächen zur Verfügung zu stellen. Eine Lösung wird derzeit gesucht. Klar ist jedoch, dass der komplette Bedarf nicht gedeckt werden kann. Die derzeit noch gültigen Ausnahmegenehmigungen laufen zum Genehmigungszeitraum hin aus.
Der Landkreis Harz ist bei seinen Entscheidungen sehr geradlinig, ein Intervenieren durch das Ordnungsamt ist nicht möglich. Anträge für die möglichen Alternativflächen sind dann zu gegebener Zeit bei der Stadt Wernigerode zu stellen.
Frau Gorr fragt hierzu nach, wie viele Parkerlaubnisse durch die Stadt ausgegeben wurden. Nach Ihrer Kenntnis werden keine Genehmigungen durch den Landkreis erteilt.
In der Vergangenheit wurden laut Frau Münzberg ca. 900 Ausnahmegenehmigungen zum Parken durch die Stadt Wernigerode erteilt. Nach ihrer Information erteilt der Landkreis die Genehmigungen nur für Einzelfälle.
Herr Gallun, Anwohner der Straße Am Kupferhammer, bezieht sich auf den Zeitungsartikel in der Harzer Volksstimme vom 16.06.2020 zum Thema Kupferhammer. Dort wird u.a. über die Einrichtung des Parkverbotes berichtet. Die Anwohner des Kupferhammers haben in der Vergangenheit bereits mehrfach ihre Sorgen in den Gremien kundgetan. Die Einrichtung des Parkverbotes erfolgte in sehr kurzer Zeit. Er fragt daher nach, warum nicht die Sorgen der Anwohner in ebenso kurzer Zeit betrachtet und gelöst werden und warum nicht gleich die angekündigte Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet wurde.
In seinen Augen werden die Sorgen der Anwohner von der Stadt nicht richtig ernst genommen. Sie werden jedoch immer wieder auf die Probleme aufmerksam machen.
Herr Harbordt, ebenfalls Anwohner der Straße am Kupferhammer, fragt nach, wann die Brücke Im Hopfengarten gebaut wird. Diese würde die Straße vom Verkehr entlasten. In seinen Augen stört ein zügiger Brückenbau nicht den Verkehr.
Frau Münzberg sagt eine schriftliche Beantwortung zu. Die Frage fällt jedoch eher in den Zuständigkeitsbereich des Bauamtes und wird dorthin weitergeleitet.
Herr Borchert berichtet als Anlieger der Kruskastraße über eine Unterschriftensammlung bezüglich des Abrisses der Brücke. Nach seiner Auffassung steht die Beschlussvorlage den Interessen der Anwohner entgegen und es wird ein gewisser Zeitdruck für den Abriss erzeugt.
Nach Hinweis durch Herrn Wurzel, dass dieser Punkt auf der Tagesordnung steht und daher keine Diskussion in der Einwohnerfragestunde erfolgen darf, weist der stellvertretende Ausschussvorsitzende Herrn Borchert darauf hin, nur Fragen zu stellen und kein Plädoyer zu halten.
Herr Borchert stellt daher folgende Fragen:
- Warum wird, ohne dass mit einem der Betroffenen im Wohngebiet zuvor gesprochen wird, eine ultimative Beschlussvorlage zu einem so wichtigen Thema in Umlauf gebracht, die den Interessen von Hunderten Einwohnern so diametral entgegensteht?
- Hält es die Stadt Wernigerode für einen guten Stil, eine solche schwerwiegende Entscheidung mitten in der Corona-Krise zu fällen mit ihren eingeschränkten Mitwirkungsrechten der Einwohner?
- Wie stellen sich die Verfasser der Beschlussvorlage eine Lösung des jetzt schon prekären Parkplatzproblems im Bereich Kruskastraße/ Goethestraße vor?
- Wäre es angesichts der Verwerfungen, Probleme und Enttäuschung, die ein bloßer Abrissbeschluss ohne Neubaubeschluss bei vielen Einwohnern zwangsläufig erzeugen würde, nicht besser, den Beschluss zurückzustellen und gemeinsam mit den Einwohnern nach einer raschen, für alle tragfähigen Lösung zu suchen?
- Welche weiteren Folgekosten würde ein Brückenabriss aus Sicht der Stadt Wernigerode nach sich ziehen, um z.B. die Schulwege genauso sicher zu gestalten wie jetzt?
- Wie lautet die Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Stadt?
Herr Bieler, auch Anwohner im Bereich der Kruskastraße, fragt nach, wie ein Neubau bzw. die entsprechende Anbindung des Wohnquartiers erfolgen kann und wie der Abriss für die Anwohner vonstattengeht.
Auch Frau Roth als Anwohnerin fragt nach, ob es geht, dass die geschützte Situation für Kinder mit der Verkehrsanbindung durch die Kruskabrücke aufgegeben wird. Die Brücke stellt eine „Eingangsschneise“ in die Stadt aus dem oberen Hasserode dar und wird von vielen Fußgängern (u.a. Kindern und Eltern) genutzt. Weiterhin fragt sie, warum eine Unterteilung in Abbruch und eventuell Planung einer neuen Brücke erfolgte.
Frau Münzberg sichert eine schriftliche Beantwortung der gestellten Fragen zu.
Nach Auffassung von Herrn Boks scheint die Diskussion den Eindruck zu erwecken, dass nur eine Beschlussvorlage zum Abriss der Brücke in der Kruskastraße im Geschäftsgang ist. Er weist darauf hin, dass es jedoch zwei Beschlussvorlagen sind und sich der Stadtrat mit seinen Ausschüssen derzeit im Entscheidungsprozess befindet.