Das Amt für Schule, Kultur und Sport ist durch die Corona-Pandemie im besonderen Maße betroffen gewesen. Bereits am 13.03.2020 erfolgte für die Stadt Wernigerode die Absage aller Veranstaltungen zunächst bis zum 30.04.2020. Die Schulen wurden am 16.03.2020 und sämtliche Sportstätten am 17.03.2020 geschlossen.
Ein Teil der Mitarbeiter war weiter im neuen Rathaus erreichbar, während einige andere im Homeoffice waren. Während der kompletten Zeit des Lockdowns war das Amt vor allem für die Vereine und Bürger telefonisch erreichbar.
Das Amt erhielt als zusätzliche Aufgabe die Koordination des Frühjahrsputzes vor Ostern mit Mitarbeitern der Stadtverwaltung, die Vermittlung von Hilfesuchenden und Hilfeleistenden sowie die Unterstützung beim Kauf und Anfertigung von Atemschutzmasken.
Grundschulen
Durch die Schließung der Grundschulen wurde eine vorgeschriebene Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind, eingerichtet. Mit der Ausweitung dieses Personenkreises wurden die Notbetreuungsgruppen ständig größer. Das Amt stand im ständigen Kontakt mit den Schulleitungen.
Unsere Aufgabe als Schulträger bestand hauptsächlich in der Umsetzung des vom Landesschulamt vorgegebenen Reinigungs- und Hygienekonzeptes. Damit verbunden war die Ausstattung der Schulen mit Desinfektionsmitteln, allgemeinen Reinigungsmitteln, Atemschutzmasken und Absprache zu veränderten Reinigungszyklen. Die Hausmeister lüfteten regelmäßig die genutzten Räume und spülten Wasserleitungen durch.
Schwierig war zunächst der Umgang mit dem Verbot, dass keine schulfremden Personen das Schulhaus betreten durften, da bestimmte Arbeiten in den Schulen wie geplante Baumaßnahmen (Fertigstellung der Brandschutzmeldeanlage in der GS Harzblick, Anbau GS Silstedt, Kellersanierung GS Diesterweg), turnusmäßige Wartungen und Überprüfungen sowie Grundreinigungen ausgeführt werden mussten. Hier konnte eine Lösung gemeinsam mit dem Landesschulamt gefunden werden.
Seit 08.06.2020 oder spätestens 16.06.2020 ist in allen Grundschulen der Stadt der Unterricht im eingeschränkten Regelbetrieb wiederaufgenommen worden. Das bedeutete, dass der Unterricht in festen Lerngruppen mit fester Lehrkraft außer in Englisch oder Sport stattfindet.
Kultur
Von der Absage aller Veranstaltungen war besonders der 7. Internationale Klavierwettbewerb NEUE STERNE, der Wernigeröder Museumsfrühling, die Verleihung des Kunstpreises an Rainer Ehrt und das Neustadter Weinfest betroffen. Es erfolgte die Rückabwicklung der jeweiligen Veranstaltung und Informationen an Vereine und weitere Partner. In diesem Zusammenhang musste auch der Veranstaltungskalender aktualisiert werden. Außerdem wurde in diesem Zuge das Vereinsregister auf den neusten Stand gebracht und die Stelen des Planetenweges gereinigt.
Die Stadtbibliothek, das Archiv, die Museen (Harzmuseum, Feuerwehrmuseum, Schulmuseum, Kleinstes Haus, Museumshof) und das Harzplanetarium mussten am 17.03.2020 schließen. Während des Lockdowns wurden auf dem Youtube-Kanal der Stadt Wernigerode kleine Videobotschaften der Kinderbibliothek, des Harzmuseums und des Harzplanetariums veröffentlicht. In den Einrichtungen selbst wurde die Zeit genutzt, um alles gründlich zu reinigen und die Magazine zu sichten.
Mit der 5. Eindämmungsverordnung konnten ab 04.05.2020 Bibliotheken, Archive und Museen im Land Sachsen-Anhalt wieder öffnen. Sehr schnell, in nur wenigen Tagen, wurden von den Mitarbeitern dieser Einrichtungen ein Hygienekonzept erarbeitet und alle Maßnahmen (z. B. Desinfektionsspender, Einbahnstraßensystem) für dessen Umsetzung ergriffen. So konnten die Stadtbibliothek, das Stadtarchiv und das Harzmuseum pünktlich unter besonderen Hygienebedingungen öffnen. Dazu zählt, dass keine Gruppen und somit keine museumspädagogischen Veranstaltungen im Haus oder im Grünen Klassenzimmer stattfinden dürfen. Auch eine Ausstellungseröffnung für die neue Sonderausstellung über Albert Schöpwinkel, die noch bis 24.10.2020 zu sehen ist, konnte nicht stattfinden. Ebenso ruhten die wichtigen Veranstaltungen der Kinderbibliothek zur Leseförderung.
Ab 28.05.2020 mit der 6. Eindämmungsverordnung ist die Durchführung von Veranstaltungen im beschränkten Maße mit Auflagen und die Öffnung des Harzplanetariums wieder möglich. Daraufhin wurde gemeinsam mit dem Förderverein des Museumshofes „Ernst Koch“ das Weltmusikfest „Oppn Hoff“ für den 05.06.2020 geplant. Leider musste die Freiluftveranstaltung wetterbedingt an diesem Tag ausfallen und wurde auf den 19.06.2020 verschoben. Selbstverständlich wurde für diese Veranstaltung zum Schutz der Gesundheit der Besucher ein Hygienekonzept erarbeitet und umgesetzt.
Seit dem 17.06.2020 bietet auch das Harzplanetarium wieder regelmäßige Veranstaltungen mittwochs und samstags an. Hier sieht das Hygienekonzept eine Beschränkung der Besucherzahlen auf 15 Personen anstatt wie bisher 50 Personen vor.
Sport
Mit der Schließung aller Sportstätten ging auch die Schließung der Bolzplätze der Stadt Wernigerode einher. Die Zeit wurde für allgemeine Reinigungs- und Pflegemaßnahmen in, um und auf den Sportstätten genutzt. Grundreinigungen, die meist erst während der Sommerferien stattfinden, wurden vorgezogen. Baumaßnahmen wurden weitergeführt. Mit der 5. Eindämmungsverordnung ab 04.05.2020 konnte der Sportbetrieb im Freien wieder begonnen werden. Die Bedingungen dafür waren zahlreich:
- Träger der Sportstätte muss zustimmen
- kontaktfrei mit 1,5 m Abstand
- höchstens 5 Personen (inkl. Übungsleiter)
- keine Spielsimulationen
- kein Wettkampfbetrieb
- Sozial- und Gemeinschaftsräume sowie Gastronomiebereiche geschlossen
- kein Kleidungswechsel und keine Körperpflege auf der Sportstätte
- Desinfektion von genutzten Trainingsgeräten
- kontrollierter Eintritt
- keine Zuschauer
Damit der Sportbetrieb in der Stadt zügig beginnen konnte, war es nötig, Kapazitätsgrenzen der Sportstätten festzulegen, alle Vereine zu informieren und Bedarfe abzufragen. Dementsprechend wurde dann ein Belegungsplan erarbeitet und die Sportplätze mit den entsprechenden Hinweisen ausgeschildert. Aufgrund der zügigen und umsichtigen Arbeit der Mitarbeiter des SG Sport begann bereits am 04.05.20 wieder der Sportbetrieb im Sportforum, Sportplatz Silstedt und auf der Schanzenanlage im Zwölfmorgental.
Germania Wernigerode und der 1. FC Einheit Wernigerode als Träger von eigenen Sportanlagen konnten selbst entscheiden, wann sie den Trainingsbetrieb auf ihren Sportstätten wiederaufnehmen.
Die 6. Eindämmungsverordnung erlaubte ab 28.05.2020 den Sportbetrieb in Sporthallen. Dafür mussten folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Mindestabstand 1,5 m
- kein Wettkampfbetrieb
- keine Zuschauer
- Einhaltung der Hygienekonzepte der Landessportverbände
- Desinfektion von genutzten Sportgeräten
Dafür war von Seiten des Amtes die Festlegung von Kapazitätsobergrenzen, Regelung von organisatorischen Abläufen in den Sportstätten, Ausschilderung mit Hinweisschildern, Sperrungen von einzelnen Duschen und Waschbecken, um den Mindestabstand zu wahren, Ausstattung mit Desinfektionsmitteln und Papierhandtüchern nötig. Alle Vereine wurden zügig über die Bedingungen informiert und ihre Bedarfe abgefragt. Nachdem die entsprechenden Nutzungskonzepte der einzelnen Landessportverbände vorlagen, wurde ein Belegungsplan erstellt. So konnte bereits am 02.06.2020 mit dem Sportbetrieb in den Hallen begonnen werden. In den ersten Tagen erfolgten Kontrollen durch die Mitarbeiter des SG Sport. Hier wurde
eingeschätzt, dass alle Vereine sehr verantwortungsvoll agierten.
Auch der Schulsport ist seit dem 28.05.2020 wieder möglich. Jedoch machen nur die Ganztagsgrundschule Stadtfeld und die weiterführenden Schulen davon Gebrauch. Die Bolzplätze sind seit dem 10.06.2020 wieder geöffnet.
Badeanlagen
Am 17.03.2020 erfolgte auch die Schließung der Schwimmhalle. Mit der Beseitigung einer aufgetretenen Havarie (Absenkung der Decke im Foyer und über dem Nichtschwimmerbecken) sowie eines Wasserschadens in der Herrendusche konnte sofort begonnen werden. Die Sauna wurde fertiggestellt.
Die Zeit der Schließung wurde genutzt für allgemeine Reinigungs- und Pflegemaßnahmen in der Schwimmhalle und Waldhofbad sowie den dazugehörigen Außenanlagen.
Mit der 6. Eindämmungsverordnung wurde ab 28.05.2020 die Öffnung der Freibäder erlaubt. Voraussetzung dafür war ein vom Gesundheitsamt genehmigtes Hygienekonzept. Dieses beinhaltet u. a. die Trennung des Eingangs- uns Ausgangsbereiches, Desinfektionsstationen, Festlegung der maximalen Kapazität, Abstandsmarken im Kassenbereich, Sperrung jeder 2. Umkleide und Waschbecken, keine Nutzung der Duschen im Sanitärgebäude und Abstandskontrollen durch das Personal. Auch wurde für das Personal eine betriebliche Dienstanweisung für Maßnahmen erarbeitet, bei denen der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden (Rettung oder Erste Hilfe) kann. Wernigerode war Vorreiter in der Öffnung der Freibäder im Landkreis Harz. Unser Hygienekonzept wurde von anderen Freibädern übernommen.
Ab 08.06.2020 wurde den wassersporttreibenden Vereinen montags bis donnerstags auf 2 Bahnen von 15.00 bis 17.45 Uhr Trainingsbetrieb ermöglicht.