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Herr Hamecher als Verfasser führt in die Beschlussvorlage ein. Er informiert, dass das weihnachtliche Wernigerode mehr als nur den Weihnachtsmarkt umfasst. Zum weihnachtlichen Wernigerode gehören auch der Wintermarkt, das Schmücken in der Innenstadt, das WinterSchloss und eine Vielzahl von kulturellen Veranstaltungen. Durch die Wernigerode Tourismus GmbH (WTG) werden bereits Kooperationen, z.B. der lebendige Adventskalender, durchgeführt.

Die Beschlussvorlage hat als Inhalt, dass sich die WTG um den Wernigeröder Weihnachtsmarkt kümmert und ihn weiterentwickelt. Das Ordnungsamt ist hierbei nur noch im Rahmen der Marktfestsetzung involviert.

Ziel der Übertragung des Weihnachtsmarktes an die WTG soll es sein, diesen weiter zu entwickeln und die zahlreichen Veranstaltungen zu bündeln. Die Aufhebung der städtischen Weihnachtsmarktsatzung und die Übertragung der Aufgabe an die WTG soll hierbei ein weiterer Schritt sein. Gleichzeitig hat die WTG ihre Gedanken für die Weiterentwicklung des Weihnachtsmarktes vorgestellt. Diese sind in den Punkten 1 bis 4 in der Begründung kurz dargestellt. Im Jahr 2020 wird es bei der Durchführung des Weihnachtsmarktes eine Kooperation mit dem Ordnungsamt geben.

Weiterhin erläutert er den weiteren Verlauf nach der Beschlussfassung für die Übertragung der Aufgabe Weihnachtsmarkt.

 

Für Herrn Boks sind die Erläuterungen durch Herrn Hamecher insgesamt einleuchtend. Er fragt nach, welche personellen Konsequenzen es gäbe, wenn die Umsetzung so erfolgt. Gibt es bei der WTG dann einen personellen Zuwachs und was passiert mit dem Personal, durch das der Weihnachtsmarkt bei der Stadt betreut wurde.

Herr Hamecher erklärt hierzu, dass die Leistungen, die durch den städtischen Bauhof sowie das Sachgebiet Grünanlagen geleistet wurden, auch weiterhin in diesen Händen bleiben. Jedoch werden alle Leistungen, die auf dem Marktplatz erbracht werden, der WTG in Rechnung gestellt. Im Ordnungsamt betrug der Stellenanteil für den Weihnachtsmarkt 0,15. Die Abgabe der Aufgabe wird nicht groß auffallen, da die Auslastung mit entsprechenden anderen Aufgaben vorhanden ist.

 

Herr Härtel bemängelt, dass die Zielstellungen der Punkte 1 bis 4 nicht Teil der Beschlussfassung sind und nur in der Begründung stehen. Vor allem im Hinblick auf den Punkt 2 kann es den Eindruck erwecken, dass durch eine städtische Tochtergesellschaft weitere Subventionen an das Kulturhaus bzw. die private Stiftung erfolgen. Es steht daher die Frage im Raum, wie die WTG der Vermischung der Interessen vorbeugen will, wenn Geschäftsleute als Stadträte im Aufsichtsrat der WTG sitzen? Er sieht hier unter Umständen große Interessenkonflikte.

Herr Hamecher splittet die Fragen von Herrn Härtel auf und beantwortet diese einzeln:

-          Im Aufsichtsrat der WTG sind von möglichen Interessenkollisionen 3 Personen betroffen. Wie bisher bereits gehandhabt, werden diese Personen an Diskussionen zur Thematik Weihnachtsmarkt wegen Befangenheit nicht teilnehmen.

-          Die dargestellten konzeptionellen Ideen stellen nur mögliche Gedanken zur Weiterentwicklung des Weihnachtsmarktes dar. Es sollten alle Interessen berücksichtigt werden und es muss geschaut werden, ob die Ideen auch für alle sinnvoll sind. Dazu sollte ein gemeinsamer Austausch aller stattfinden.

-          Er stellt klar, dass durch die Übertragung des Weihnachtsmarktes an die WTG keine Gelder für das Konzerthaus querfinanziert werden. Dies wird nicht passieren. Für die Überwachung gibt es das Controlling für die städtischen Beteiligungen und Stiftungen. Er rät dringend dazu, solch einen Ton bitte nicht in die Diskussion einzubringen.

 

Weiterhin fragt Herr Härtel nach, wieso in Punkt 2 bei einer möglichen Erweiterung der Flächen die untere Breite Straße nicht mit in den Ideenpool aufgenommen wird, obwohl es bereits seit Jahren Interessen dort gibt.

Für Herrn Boks sollte diese Frage eher durch das Ordnungsamt beantwortet werden und nicht durch Herrn Hamecher. Seines Wissens nach bestanden seitens des Ordnungsamtes ordnungsrechtliche Vorbehalte gegen eine Ausweitung des Weihnachtsmarktes in die untere Breite Straße.

Frau Münzberg teilt hierzu mit, dass aufgrund der unterschiedlichen Verkehre im Bereich der unteren Breiten Straße der Entschluss gefasst wurde, dass eine Ausweitung aus sicherheitsrechtlicher Sicht zu gefährlich ist. Eine entsprechende Absicherung für das Marktgeschehen war aus Sicht des Ordnungsamtes nicht möglich.

 

Herr Schulz begrüßt bei Punkt 2.1 der konzeptionellen Ideen in der Beschlussvorlage die Initiative zur Einbeziehung der privaten Höfe.

Auch seitens des Ordnungsamtes gab es laut Frau Münzberg hierzu schon Ideen. Sie begrüßt die Initiative ebenfalls.

 

Herr Winkelmann hält fest, dass die WTG bereits zahlreiche Punkte aus der Weihnachtsmarktsatzung in ihr Konzept aufgenommen hat. Er geht davon aus, dass bei einer professionellen Betreuung des Weihnachtsmarktes eine neue Stelle bei der WTG geschaffen werden muss.

Veränderungen in der Gestaltung sind nach seiner Ansicht auch nicht von heute auf morgen realisierbar. Er würde es begrüßen, bei der Vergabe der Stände einen bestimmten Rhythmus festzulegen und diese nicht nur für ein Jahr zu vergeben.

Weiterhin gibt er folgendes zu bedenken: sollte es bei der WTG einmal zu einem Geschäftsführerwechsel kommen, könnte ein neuer Geschäftsführer die Organisation des Weihnachtsmarktes an einen externen Dienstleister vergeben. In diesem Fall sollte seitens der Stadt darauf geachtet werden, dass der Stadt dann ein Mitspracherecht eingeräumt wird; praktisch eine Art Sperrvermerk, damit die Entscheidung der Vergabe an einen externen Dienstleister nicht ohne den Stadtrat erfolgt.

 

Herr Hamecher weist darauf hin, dass die WTG die Aufgabe nicht an Dritte weitergeben darf; diese Gefahr besteht demnach nicht. Die Aufgabe Weihnachtsmarkt wurde der WTG durch den Oberbürgermeister übertragen.

 

Herr Härtel bemängelt den zähen Informationsfluss aus dem Aufsichtsrat zurück in die Fraktionen. Soweit ihm bekannt ist, dürfen die Mitglieder des Aufsichtsrates ihren Fraktionen keinen Bericht erstatten.

Hierzu teilt Herr Hamecher mit, dass die entsandten Mitglieder in ihren Fraktionen schon informieren dürfen. Nicht weitergegeben dürfen Betriebsgeheimnisse und betriebsinterne Informationen.

Dies hält Frau Gorr jedoch für sehr fragwürdig. Herr Härtel bittet daher darum, einmal klarzustellen, welche Informationen in den Fraktionen gegeben werden dürfen.

Herr Hamecher bietet in diesem Zusammenhang eine Schulung zu dieser Thematik an, um genau zu erläutern, welche Informationen gegeben werden dürfen und welche nicht.

 

Die Möglichkeit einer solchen Schulung begrüßt Herr Winkelmann ausdrücklich. Eine weitere Möglichkeit, um über den aktuellen Stand Informationen zu erhalten, ist eine direkte Einladung der Geschäftsführerin in die Fraktion.

 

Herr Ecklebe kritisiert, dass die Information Betriebsgeheimnisse und Interna ausschließt. Die WTG ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadt Wernigerode und sollte somit auch umfassende Informationen für die Bürger bereitstellen.

Laut Herrn Hamecher erfolgt diese Informationsbereitstellung in Form des jährlichen Beteiligungsberichtes.

 

Nachdem es keine Wortbeiträge mehr gibt, stellt der Ausschussvorsitzende die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

Die Beschlussvorlage wird dem Stadtrat mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Frau Gorr erläutert ihre Enthaltung damit, dass sie erst die Diskussion mit der Geschäftsführerin der WTG in der Fraktion abwarten möchte.

Für die Fraktion DIE LINKE sind auch noch einige Kritikpunkte vorhanden, die bisher nicht ausgeräumt werden konnten.

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