Herr Dorff erklärte die Vorlage und wies darauf, dass diese mit den Ämtern 40, 50 und der Grundschule sowie dem Hort der Francke-Schule abgestimmt wurde. Die GWW wurde als Partner für eine Sanierung oder einen Neubau gewonnen. Der Betrag, den die Stadt zu zahlen hätte, würde ab 2021 in Form einer Mietzahlung von der GWW in Rechnung gestellt werden.
Herr Dorff erläutert, dass das Grundstück im Wege der Eigentumsübertragung an die GWW übergeben werden soll. Während der Baumaßnahmen ist eine Containerlösung für den Schulbetrieb angedacht. Diese sei mit 1,4 Mio. Euro geschätzt worden. Langfristig soll eine Sanierung des Sportplatzes angestrebt werden.
Herr Prof. Dr. Zimmermann merkte an, dass keine Erbbaupacht, sondern der Verkauf des Areals angestrebt werde und dass für den Sportplatz eine Erbbaupacht generell ausgeschlossen sei.
Herr Dorff gab zu bedenken, dass der Vorwurf der verbotenen Beihilfe für die Tochtergesellschaft der Stadt zwingend vermieden werden müsse. Die Verwaltung empfehle den Verkauf und kein Erbbauchrecht. Das Vermögen, welches die GWW aufbaue, sei faktisch auch Vermögen des Konzerns Stadt Wernigerode.
Herr Bergmann fragte, ob die GWW bei der Planung beteiligt gewesen sei.
Herr Dorff verneinte dies und erklärte, dass noch keine Entwurfsplanung vorliege. Die Kostenschätzung für die Sanierung sei ein Ausschreibungsergebnis der Stadt Magdeburg, die ebenfalls eine Schule gleichen Bautyps sanierte. Zudem liegen auch der GWW bereits Kostenschätzungen für einen Neubau vor. Den Handlungsspielraum gibt der Stadtrat, respektive der Aufsichtsrat, vor. Je höher die Kosten zum Schluss ausfallen, umso mehr Belastung erfolgt jährlich im Ergebnishaushalt der Stadtverwaltung.
Herr Bergmann fragte, ob das Vorhaben nicht erst der GWW zur Planung vorgelegt werden könne.
Ausschussvorsitzender Müller ergänzte, dass die GWW auf ein klares Signal der Stadt wartet, um erste planerische Schritte einleiten zu können. Zunächst müsse die Stadt aktiv werden.
Herr Boks gab zu bedenken, dass die Kostenerwartungen noch nicht eindeutig einzuschätzen sind und die Substanz für eine Entscheidung ggf. noch fehle. Die Faktenlage sei möglicherweise noch nicht fundiert genug, um sich schon für eine der beiden Varianten zu entscheiden.
Herr Dorff wies darauf hin, dass die Planung des Vorhabens aufgrund der Schätzung für die Kosten der Sanierung und einer Ausschreibung der Stadt Magdeburg zu einem vergleichbaren Vorhaben (Typ „Erfurt“) erfolgte. Zudem würde dem Stadtrat im Anschluss einer fundierten Kostenschätzung der Beschluss für die jeweilige Variante vorgelegt werden.
Herr Wurzel gab zu bedenken, dass die Kosten für die Containerlösung mit dem angegebenen Betrag von 1,4 Mio. Euro ggf. zu klein dimensioniert seien. Gerade im Vergleich mit der Kostenschätzung für die geplante Containerlösung am Sportplatz Silstedt erscheint es nicht angemessen.
Frau Lisowski erklärte, dass es sich dabei um zwei verschiedene Arten von Containern handelt, die nicht miteinander verglichen werden können.
Herr Beimel ergänzte dazu, dass es sich bei den Containern in der Francke Grundschule um „fliegende Bauten“ handelt, die für max. zwei Jahre aufgestellt werden würden. Im Unterschied dazu, würde es sich bei dem Container am Sportplatz, um eine langfristige Aufstellung handeln.
Herr Prof Dr. Zimmermann merkte an, dass die Nähe zu den Schienen der HSB gegen einen Neubau sprechen würde.
Herr Boks weist auf einen Formulierungsfehler in der Vorlage hin. Diese wird von der Stadtverwaltung berichtigt:
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, (5.) die Zustimmung zur Belastung des Grundstückes mit Grundpfandrechten bis zu einer Gesamthöhe von 20 Mio. € nebst Zinsen und Nebenleistungen zu erteilen.“
Herr Hamecher weist darauf hin, dass es sich bei der Übergabe des Grundstückes nicht um eine Erhöhung des Stammkapitals handelt.