Herr Dorff führt in die Beschlussvorlage ein. Es gibt in der Vorlage einige Neuerungen. Dies betrifft die Feuerwehr, denen eine kostenlose Nutzung zum Erhalt der körperlichen Fitness eingeräumt wird. Weiterhin wird nur noch 1,00 € der anfallenden Parkgebühr für den Schwimmhallenparkplatz auf die Eintrittskarte erstattet. Zukünftig können die Wernigeröder Vereine ihre Wettkämpfe ohne Zahlung eines Nutzungsentgeltes durchführen. Dafür sollen allerdings die Zuschauer 1,50 € (Gästekarte Cafeteria) zahlen.
Der jährliche Zuschuss für die Schwimmhalle beträgt 600.000,00 €. Besonders für die Cafeteria ist der Kostendeckungsgrad sehr wichtig. Daher wird die Gästekarte auf diesen Personenkreis ausgedehnt. In der Schwimmhalle gibt es entgegen den Sporthallen keinen ausgewiesenen Zuschauerbereich.
Herr Thurm findet die Anpassung der Gebühren zulässig. Bisher betrug das Nutzungsentgelt pro Tag 3,00 € für Erwachsene. Auch die Frühschwimmer zahlten diesen Preis. Mit der Anpassung der Gebühren sollte man dies verändern. Er schlägt vor, für Frühschwimmer von 6:00 bis 7:45 Uhr einen Tarif einzuführen und es bei den 3,00 € hierbei zu belassen. Weiterhin könnten die Parkgebühren für die Besucher normal erhoben werden.
Herr Boks äußert, dass die Schwimmhalle ausschließlich städtische Wirkung hat. Es handelt sich um kein Spaßbad. Man verfolgt bei unserer Schwimmhalle eine andere Herangehensweise. Die Erstattung der Parkgebühr sollte daher beibehalten werden.
Herr Schult ergänzt, dass die Parkgebühren nicht auf die Gästekarte angerechnet werden dürfen, dies muss redaktionell geändert werden.
Herr Schulze fragt, ob die Schwimmhalle an die DLRG zur Bewirtschaftung übergeben worden ist.
Herr Schult verneint dies. Die DLRG unterstützt das Sachgebiet Badeanlagen. Es gibt einen Wachvertrag. Die DLRG unterstützt bei der Aufsicht in den Badeanlagen und deckt krankheitsbedingte Engpässe ab.
Frau Lande hat festgestellt, dass der Erwerb einer Familienkarte nur auf die eigenen Kinder begrenzt ist. Sie fragt, ob diese Regelung auch für Großeltern mit Enkelkindern gilt.
Herr Dorff antwortet, dass dies nicht geregelt ist. Herr Schult ergänzt, dass es in so einem Fall bisher eine Kulanzregelung gab.
Besser wäre es, wenn dies gewünscht wird, es jetzt zu legalisieren. Dazu müsste ein Änderungsantrag gestellt werden.
Frau Lande erklärt, dass ihre Fraktion gern eine Ermäßigung für Senioren in die neue Entgeltordnung aufnehmen möchte.
Herr Boks verweist auf die genannten 600.000,00 € Zuschuss und meint, dass man dem bei so einer Subventionierung nicht zustimmen kann.
Frau Barner antwortet, dass die Sozialpassinhaber einen ermäßigten Eintritt bezahlen.
Herr Schulze stellt den Änderungsantrag, bei der Familienkarte zu ergänzen, dass auch Großeltern mit eigenen Kindern den Familienbetrag zahlen dürfen.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich befürwortet worden.
In die Abstimmung zur Gesamtvorlage fließen die redaktionellen Änderungen wie folgt ein:
Erwachsene ab 18 Jahre
NEU: Frühschwimmertarif 6:00 bis 7:45 Uhr (außer Ferien) 3,00 €
Allgemeine und besondere Festlegungen
3. Absatz - NEU
„Die entrichteten Parkgebühren für die Nutzung des Parkplatzes der Schwimmhalle werden mit dem Erwerb einer Eintrittskarte (außer Gästekarte Cafeteria) in der Schwimmhalle verrechnet.“
Verrechnung Parkgebühr/je Nutzung max. 1,00 €