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Herr Winkelmann bekräftigt, dass seitens der CDU-Fraktion die Notwendigkeit der Auflösung des Ausschusses gesehen wird und die Diskussion in den Fachausschüssen geführt werden sollte. Im Hauptausschuss können dann eventuelle Beschlüsse für den Stadtrat vorbesprochen werden, siehe Änderungsantrag 110/01/2019.

 

Nach Meinung von Frau Wetzel gibt es noch einige Punkte, wie das Ortsentwicklungskonzept und die Schierker Feuerstein Arena, welche im zeitweiligen Ausschuss „Ortsentwicklung Schierke“ beraten werden sollten. Deshalb der Änderungsantrag (110/02/2019) zur Auflösung mit Wirkung vom 30.06.2020.

 

Herr Müller begrüßt hingegen die Auflösung des Ausschusses zum 24.10.2019, allerdings spricht er sich gegen das Anlegen eines festen Tagesordnungspunktes „Ortsentwicklung Schierke“ im Hauptausschuss aus und formuliert den Änderungsantrag 110/03/2019.

 

Herr Schatz findet, dass die sofortige Auflösung des Ausschusses der falsche Zeitpunkt wäre und schließt sich den Ausführungen von Frau Wetzel an.

 

Herr Winkelmann erläutert, wenn ein „Schierke-Thema“ besprochen werden muss, dann erfolgt dies ohnehin im entsprechenden Ausschuss. Informationen erfolgen dann im Hauptausschuss.

 

Herr Gaffert pflichtet dem insofern bei, dass wichtige Themen immer im Hauptausschuss vorbesprochen werden. Er führt das aktuelle Thema Personalentwicklung an, welches nicht in verschieden Gremien diskutiert wird.

 

Herr Diesener sagt, dass die Themendiskussion im entsprechenden Ausschuss verortet sein soll, die Leitstelle“ sollte der Hauptausschuss sein.

 

Die Vorlage und ihre Änderungsanträge werden zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmung über den Änderungsantrag 110/02/2019

 

Abstimmungsergebnis:

2

Ja-Stimmen

7

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

Abstimmung über den Änderungsantrag 110/03/2019

 

Abstimmungsergebnis:

2

Ja-Stimmen

8

Nein-Stimmen

 

Abstimmung über die Urvorlage in Form des 1. Änderungsantrages.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung in Form der 1. Änderung.

 

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