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Der Ausschussvorsitzende erläutert, dass aus Forstämtern in der Umgebung in der derzeitigen Situation der Wälder die Aussage kam, dass unter Umständen Wald- und Wanderwege gesperrt werden müssen. Auch Wernigerode besitzt bis hinauf zum Brocken eine Vielzahl von Wald- und Wanderwegen. Da der Herbst die Hochzeit für Wanderer darstellt, möchte Herr Härtel von der Verwaltung wissen, wie sie die derzeitige Situation im Wald einschätzt.

 

Laut Herrn Fischer ist Wernigerode der zweitgrößte, kommunale Waldeigentümer im Land Sachsen-Anhalt. Laut Landeswaldgesetz ist der Waldeigentümer zur Verkehrssicherung verpflichtet.

Grundsätzlich unterscheidet man im Wald typische und atypische Waldgefahren. Derzeit ist das Sachgebiet Stadtforst dabei, die Schäden im Wald aufzunehmen. Dies ist jedoch eine fortlaufende Aufgabe. Sollte bei der Aufnahme der Schäden eine Gefahr festgestellt werden, kann das Ordnungsamt als Ordnungs- und Sicherheitsbehörde entsprechend eingreifen. Er verdeutlicht nochmals, dass das Ordnungsamt in diesen Fällen auf die Hinweise der Waldeigentümer angewiesen ist.

Weiterhin informiert er, dass die Kollegen alles unternehmen, um die wichtigen Straßen und Wege für den Tourismus freizuhalten. Die Sperrung von Waldwegen und Waldflächen stellt hierbei das letzte Mittel dar, wenn eine zu große Gefahr besteht.

Bei privaten Waldflächen oder im Landeswald sind vorrangig die Waldeigentümer zuständig. Es kann sich jedoch eine Eilzuständigkeit als Ordnungsbehörde für die Stadt Wernigerode ergeben.

Es wird aber alles dafür getan, um durch Verkehrssicherungsmaßnahmen auf Sperrungen zu verzichten.

 

Herr Selmikat ergänzt, dass der Anlass für die Diskussion von Waldsperrungen die Situation im Huy und Hakel war. Daher haben hierzu bereits Beratungen beim Landkreis Harz stattgefunden. Beim Landkreis Harz wird die Thematik mit sehr viel Bedacht bearbeitet. Sperrungen von großen Waldflächen werden zunächst nicht erfolgen. Die typischen Gefahren eines Waldes (es kann immer etwas abbrechen) bestehen jedoch trotzdem. Etwas anders sieht es jedoch an Baumgrenzen, Straßen und Wanderwegen aus. Dort kann es durch Maßnahmen der Waldeigentümer zu vorübergehenden Sperrungen kommen. Längerfristige Sperrungen erfolgen jedoch ggf. durch die Kommunen.

In den Beratungen wurde sich jedoch darauf verständigt, einheitliche Hinweisschilder im gesamten Landkreis aufzustellen. Auch die Baumkontrollen sollen den steigenden Ansprüchen hinsichtlich der Gefahren angepasst werden. Die Beseitigung der Gefahren ist jedoch insgesamt das erste Ziel aller Beteiligten.

 

Herr Winkelmann fragt nach, wo diese Hinweisschilder aufgestellt werden könnten.

Laut Herrn Selmikat wären die Waldparkplätze für Wanderer ein guter Standort, um die Hinweisschilder aufzustellen.

 

Herr Schicker fragt nach, ob es hinsichtlich der Haftung einen Unterschied zwischen den beabsichtigten Hinweisschildern und den Schildern „auf eigene Gefahr“ gibt.

Laut Herrn Selmikat sind die Schilder „auf eigene Gefahr“ im Bereich des Nationalparks zu finden. Dort herrscht an den Wald- und Wanderwegen eine höhere Verkehrssicherungspflicht.

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