Herr Labbow stellt sich vor, er ist Anwohner des August-Bebel-Platzes. Er spricht seinen offenen Brief an. Die konkrete Frage dieses Briefes war, ob Anwohner in die Planung mit einbezogen werden können. Auch verweist er auf ein notwendiges Wegerecht für Anwohner. Eine Antwort auf diesen Brief sei nicht erfolgt. Herr Paulix informiert, dass der offene Brief bereits durch den Oberbürgermeister und Herrn Rudo beantwortet wurde und Gespräche zu diesem Thema stattgefunden haben. Herr Labbow erklärt, dass die Anwohner bisher keine Antwort auf den offenen Brief erhalten haben. Herr Paulix wird sich bezüglich des Verbleibes des Briefes informieren und Herrn Labbow persönlich aufsuchen.
Herr Paulix gibt an, dass eventuelle Bedenken der Anwohner in den B-Plan mit einfließen sollten. Bisherige Gespräche mit dem Investor sind freundlich und entgegenkommend geführt worden. Herr Labbow bittet darum, dass die Grundstücke von der Ostseite her begehbar bleiben und die angepflanzte Zierhecke ebenfalls erhalten bleibt. Ein Einfluss am Grundbesitz ist nur über den B-Plan möglich. Herr Paulix informiert, dass jeder die Möglichkeit hat sich am B-Plan zu beteiligen.
Herr Labbow berichtet, dass bereits 1995 mehrere Anwohner Interesse bekundet haben angrenzende Grundstücke im August-Bebel-Platz käuflich zu erwerben. Hier hätte auf die derzeitigen Grundstückseigentümer zugegangen werden müssen, ob noch Kaufinteresse besteht. Dies sei nicht erfolgt und das Grundstück wurde ohne das Wissen der Anwohner an einen Investor verkauft. Es wird durch Herrn Paulix erläutert, dass eine öffentliche Ausschreibung zum Verkauf im Amtsblatt stattgefunden hat.
Herr Linde regt an, dass im Wirtschafts- und Liegenschaftsausschuss weiterhin auf die Interessen der Anwohner geachtet werden sollte.
Herr Zimmermann findet es unmöglich, einem Anliegen welches über Jahre hinweg bekannt ist, nicht nachzugehen. Dies kann man nicht hinnehmen und ist ein Dienstvergehen. Herr Paulix erklärt aus stadtplanerischer Sicht wollten nur einige Anwohner Grundstücke erwerben und eine Teilung des Grundstücks wäre nicht sinnvoll gewesen. Ebenfalls sei eine öffentliche Ausschreibung im Amtsblatt erfolgt. Selbstverständlich hätte hier eine Info über den Verkauf an die Anwohner weitergegeben werden müssen.
Herr Härtel wendet ein, dass hier mit Fingerspitzengefühl gehandelt werden sollte. Viele Anwohner bekunden oft Interesse und wollen kleine vorhandene Grundstücke durch einen Zukauf erweitern.