Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten.
TOP 5 - Informationen und Anfragen
Wortprotokoll ...
Herr Fischer informiert seitens der Verwaltung über die aktuelle Lage der Sicherheit und Ordnung in der Stadt. Als Erstes informiert er, dass im Bereich des Lustgartens eine Bestreifung durch ein privates Sicherheitsunternehmen durchgeführt wird (täglich 19:00 bis 24:00 Uhr) und sich die Lage derzeit beruhigt hat. Der Vertrag mit dem Sicherheitsunternehmen läuft zum 30.06.2019 aus. Die Verwaltung ist jedoch bemüht, den Vertrag über die Sommermonate zu verlängern.
Etwas problematisch gestaltete sich der letzte Schultag der Sekundarschulen. Dort befanden sich ca. 250 Jugendliche im Zulauf auf den Lustgarten. Daher wurde um Amtshilfe bei der Polizei gebeten. Durch die Landespolizei wurden daraufhin ca. 10 Beamte zur Unterstützung geschickt. Herr Fischer macht deutlich, dass ohne diese Unterstützung der Landespolizei die Situation sehr wahrscheinlich eskaliert wäre. Daher dankt er der Polizei ausdrücklich für ihre Unterstützung.
Eine weitere Problematik besteht an der Blumenuhr. Dort verlagert sich die Lärmbelästigung durch Jugendliche bereits zum Teil in die Nachmittagsstunden. Er informiert, dass es sich bei dem Platz an der Blumenuhr um einen öffentlichen Platz in einem Mischgebiet handelt. Daher treffen hier die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Vorstellungen der Anwohner in Bezug auf die Lärmbelästigung oft aufeinander. Probleme für die Durchsetzung von Maßnahmen durch die Stadt Wernigerode treten ab 22:00 Uhr auf, da an der Blumenuhr keine Bestreifung durch einen privaten Sicherheitsdienst wie im Lustgarten stattfindet. Die Polizei ist auch für die Problematik sensibilisiert und es wurde vereinbart, dass Beschwerden durch Anwohner, die über die 112 erfolgen, an die SOG-Bereitschaft der Stadt weitergeleitet werden.
Ordnungsbehörde ist in diesem Fall die Stadt Wernigerode und dazu verpflichtet, für Ordnung in diesem Bereich zu sorgen. Personell gestaltet sich dies jedoch derzeit schwierig, da nur Maßnahmen sinnvoll getroffen werden können, wenn diese auch durchsetzbar sind. Die Stadtjugendpflege wurde jedoch auch nochmals dahingehend sensibilisiert.
Einen weiteren Problempunkt stellen derzeit die verkehrlichen Regelungen in der unteren Breiten Straße dar. Hierzu gab es bereits Gespräche und auch einen Ortstermin. Leider geht eine Baumaßnahme nicht ohne Einschränkungen von statten, aber es wurden Lösungen mit den Beschwerdeführern gefunden.
Herr Winkelmann informiert, dass am Himmelfahrtstag einige Schüler auf Eigeninitiative hin im Lustgarten Müll gesammelt haben. Diese Initiative lobt er ausdrücklich.
Laut Herrn Siegel wurde die Parkordnung für den Lustgarten im Amtsblatt im April veröffentlicht. Er fragt nach, welchen Rechtscharakter diese Parkordnung hat bzw. welche Rechtsgrundlage hierfür besteht.
Herr Fischer informiert dazu, dass die Stadt Wernigerode dort Grundstückseigentümer und somit auch Inhaber des Hausrechtes ist. Im Rahmen dieses Hausrechtes wurden die Regeln für die Benutzung des Lustgartens dargestellt.
Frau Meier fragt nach, wann der letzte Schultag der Sekundarschulen stattgefunden hat.
Dieser war laut Frau Münzberg am 22.05.2019. In Bezug auf die Information von Herrn Winkelmann zur Müllbeseitigung teilt Frau Meier mit, dass am Sonntag nach Himmelfahrt bereits wieder zahlreiche Glasflaschen auf den Wegen und in den Gebüschen lagen, die zum Teil auch zerschlagen wurden.
Laut Herrn Fischer wird der Lustgarten regelmäßig gereinigt und vom Müll gesäubert. Herr Friedrich ergänzt, dass man täglich mit mindestens ca. 2 bis 3 Personen rechnen muss, die sich in den Abend- und Nachtstunden im Lustgarten aufhalten.
Herr Mau fragt nach, ob es bereits einen neuen Stand zur Feuerwehrentschädigungssatzung gibt.
Hierzu teilt Frau Münzberg mit, dass diese soweit vorbereitet ist und auch auf der Wehrleiterdienstberatung besprochen wurde. Es wurde jedoch einstimmig dafür plädiert, den Beschluss des Landes abzuwarten. Eine mögliche Entschädigung wird jedoch bereits in die Haushaltsplanungen für 2020 mit aufgenommen.
Herr Schönfelder teilt hierzu mit, dass er sich mit einigen Feuerwehrangehörigen, auch aus anderen Orten, unterhalten hat. Dabei kristallisierte sich die überwiegende Meinung heraus, dass eine Entschädigung von 5,00 € pro Einsatz die Aufwendungen nicht ersetzt. Wichtiger ist den Einsatzkräften, dass sie ordentliche Ausrüstungsgegenstände und Einsatzkleidung besitzen, um ihr Ehrenamt ordentlich ausüben zu können.
Herr Friedrich informiert, dass der Auftrag zur Erstellung der Satzung besteht. Kernpunkt der Entschädigung sollte eine ordentliche Ausrüstung der Ehrenamtlichen sein. Er betont auch, dass alternativ zu den Pauschalbeträgen andere Anerkennungsformen des Ehrenamtes gesucht werden sollten. Hierbei könnte er sich z.B. eine Anerkennung nach Zugehörigkeitsjahren vorstellen. Wichtig ist auf jeden Fall, die Ehrenamtlichen langfristig an die Freiwillige Feuerwehr zu binden.
Frau Eilert möchte wissen, ob es bereits neue Erkenntnisse zur Verkehrssituation im Kupferhammer gibt. Die Einwohner, die in der Einwohnerfragestunde des letzten Ordnungsausschusses waren, haben nach ihren Informationen bisher noch keine Antwort erhalten.
Frau Münzberg teilt hierzu mit, dass die Landesstraßenbaubehörde die Umleitung bereits verlegt und die Beschilderung verändert hat. Dies hat sich mit der Sitzung des Ordnungsausschusses überschnitten. Eine Antwort auf die gestellten Fragen wurde den Anwohnern schriftlich am 25.04.2019 zugesandt.
Herr Schönfelder regt nochmals an, ein Durchfahrtsverbot für LKWs in der Straße Im langen Schlage einzurichten. Im Seigerhüttenweg besteht dieses Verbot bereits. Er hat beide Straßen vermessen und festgestellt, dass der Seigerhüttenweg 10 cm breiter ist als die Straße Im langen Schlage. Die LKWs müssen bei entgegenkommendem Verkehr, besonders dem Bus, auf die Grünstreifen ausweichen. Er berichtet auch, dass den Fahrzeugen der Anwohner, die dort in den Parkflächen ordnungsgemäß stehen, mehrfach die Spiegel abgefahren wurden. Als Umleitungsstrecke ist die Straße Im langen Schlage ebenfalls nicht tragbar. Wie kann ein Durchfahrtsverbot für LKWs dort erreicht werden?
Als Nächstes spricht er die Parkplatzsituation in den großen Wohngebieten Burgbreite, Stadtfeld, Harzblick an. Dort sind derzeit keine bzw. nur ganz schwache Parktaschenmarkierung zu finden. Die Anwohner parken dadurch oft nicht platzsparend. Was kann man dort verändern?
Weiterhin bittet er das Ordnungsamt um Prüfung eines Sachverhaltes in der Plemnitzstraße/ Bodestraße. Dort stellt eine Zimmerei laut seiner Aussage Verkehrshütchen auf, wenn jemand den Parkplatz vor dem Haus mit dem Fahrzeug verlässt. Es soll damit verhindert werden, dass andere Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge in diesem öffentlichen Bereich abstellen. Seiner Meinung nach kann dieses Reservieren einer Parkfläche nicht sein.
Als Letztes weist Herr Schönfelder darauf hin, dass die Gullys zum Teil schon mit Laub verunreinigt sind. Bei einem erneuten Starkregen können diese wieder überlaufen. Er bittet daher um regelmäßige Säuberung der Gullys.
Herr Winkelmann weist darauf hin, dass man beim Blick Richtung Brocken mittlerweile leider stark sehen kann, dass der Wald im Nationalpark in weiten Teilen krank und braun ist. Er stellt daher die Frage, wie die Feuerwehr bei einem Waldbrand in diesem Bereich angemessen reagieren kann. Er weiß, dass dieser Wald im Nationalpark liegt, aber es gab in den letzten Jahren bereits Berichte über verheerende Waldbrände. Wie sieht das Ordnungsamt diese Problematik?
Herr Fischer teilt mit, dass bei einem großen Waldbrand ggf. der Katastrophenfall ausgerufen werde. In diesem Fall sind dann der Landkreis Harz sowie das Land Sachsen-Anhalt zuständig. Die Stadt Wernigerode kann aber Amtshilfe leisten.
Herr Friedrich informiert, dass als Ursache von Bränden in den meisten Fällen die Harzer Schmalspurbahnen (HSB) zu benennen ist. Oft haben sich bisher die Brandgeschehen auf den Bereich zwischen dem 1. oder 2. Bahnübergang konzentriert. Er weist gleichzeitig darauf hin, dass das Klima im Oberharz meist ein paar Grad kälter ist als z.B. in der Kernstadt Wernigerode. Dies ist auch im Sommer so. Daher geht die Wahrscheinlichkeit für eine Art Selbstentzündung gegen Null.
Er gibt auch zu bedenken, dass manche Bereiche des Waldes nicht mehr zugänglich sind. Im Übrigen stimmt er den Ausführungen von Herrn Fischer zum Ausrufen eines Katastrophenfalls zu.
Herr Winkelmann bittet weiterhin um Prüfung, ob im Bereich der Friedrichstraße ebenfalls eine Hinweis- bzw. Signaltafel auf die Kindertagesstätte aus Richtung Hasserode zur Westerntorkreuzung (entsprechend der anderen Straßenseite) angebracht werden kann. Auch dort sollten die Autofahrer auf die Kindertagesstätte hingewiesen werden.
Er erhielt ebenfalls einen Brief einer Anwohnerin aus der Amstgasse. Die Anwohnerin bat darin um Prüfung, ob im Bereich Amtsgasse/ Karnatzkistraße eine 30-Zone eingerichtet werden kann. Er übergibt den Brief zur Bearbeitung an Frau Münzberg und bittet um schriftliche Beantwortung.
Herr Winkelmann fragt zum aktuellen Stand der Anfrage aus dem Ortschaftsrat Silstedt zur Verkehrsführung Hangelgasse. Es hat dazu seiner Information nach bereits ein Ortstermin stattgefunden.
Frau Münzberg informiert, dass sich die Problematik bereits mehrfach angesehen wurde. Seitens der Verkehrsbehörde werden derzeit keine Änderungen der Verkehrsführung durchgeführt. Laut der Polizei gab es in diesem Bereich in den letzten Jahren auch keine Unfallgeschehen. Ein Begegnungsverkehr ist möglich. Bei einer Einbahnstraßenregelung würde man eventuell die Ausfahrtsituation entschärfen, dafür an anderer Stelle aber eine höhere Verkehrsbelastung für die Anwohner hervorrufen.
Herr Winkelmann fragt nach, ob der Ortschaftsrat über diese Entscheidung informiert wurde.
Dazu teilt sie mit, dass dies durch den zuständigen Sachbearbeiter erfolgen sollte. Sie fragt aber nochmal nach.
Zu dieser Thematik fragt Herr Schönfelder nach, warum der Vorschlag aus dem Ortschaftsrat nicht einfach aufgegriffen und umgesetzt wird.
Frau Münzberg beantwortet dies mit der geltenden Straßenverkehrsordnung und deren Verwaltungsvorschriften. Die Stadt Wernigerode muss sich an Gesetze halten. Dies bekräftigt auch Herr Fischer. Beim Straßenverkehrsrecht handelt es sich um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises und die Stadt Wernigerode ist an geltendes Recht gebunden.
Auch Herr Friedrich unterstützt die Aussagen von Herrn Fischer und Frau Münzberg und erinnert daran, dass nicht alle Wünsche von Stadträten umgesetzt werden können.