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Die Unterlage „Berechnung zur Bildung von Ausschüssen sowie der Besetzung weiterer Gremien“ sowie die Vorlagen 072/2019 bis 074/2019 und 083/2019 wurden an alle Hauptausschussmitglieder verteilt. Herr Dorff erklärt, dass der Gesetzgeber bezüglich der Besetzung von Stiftungen von „Einigung“ spricht, bevor die Zugriffsregelung greift. Das betrifft im Stadtrat die Besetzung der Wernigeröder Hospitälerstiftung und die Stiftung Schloss Wernigerode. Er empfiehlt, dass sich überfraktionell über sämtliche Zugriffrechte verständigt wird und dann die Fraktionen die Information so früh als möglich an die Verwaltung weiterleiten.

 

Herr Dorff spricht die Vorlage 063/2019 – Richtlinie für die digitale Stadtratsarbeit in der Stadt Wernigerode – an und informiert über die bisher schriftlich eingegangenen Vorschläge:

-          Frau Dr. Tschäpe schlägt vor, erst wenn das zz. benutzte Gerät ausfällt und nicht reparabel ist, gibt es eine Summe X für eine Neubeschaffung.

 

-          Herr Thurm spricht im Namen der neuen Fraktion Haus & Grund/FDP und begrüßt die Variante 1a des Vorschlages von Herrn Dorff (alle Stadträte werden verpflichtet, an der digitalen Stadtratsarbeit teilzunehmen). Weiterhin sollte Punkt 2 b (ein Zuschuss wird erneut an alle teilnehmenden Stadträte gezahlt, unabhängig davon, ob bereits ein Gerät vorhanden ist oder bereits bezuschusst wurde) zur Anwendung kommen.

 

-          Herr Jörn ist der Ansicht, dass alle auf digital umstellen sollten. Diejenigen, die noch die Papierform bisher gewählt haben, bekommen einmalig die finanzielle Unterstützung (wenn sie in der jetzigen Periode keine Zuwendungen bekommen haben) und zusätzlich Hilfe durch die IT-Abteilung des Rathauses (wenn sie wollen).

 

Herr Albrecht zeigt auf, dass das von Herrn Schatz benutzte Endgerät deutlich mehr als der Zuschuss von 400,00 € kosten würde. Dieses Gerät sei sehr praktisch, auch um sofort Notizen machen zu können. Er plädiert ebenfalls dafür, Punkt 2 b anzuwenden.

 

Herr Richter bittet darauf zu achten, dass in allen Sitzungsorten WLAN zur Verfügung steht.

 

Herr Schatz macht darauf aufmerksam, dass der Landkreis Harz Endgeräte zur Verfügung stellt. Er spricht sich gegen die generelle Verpflichtung zur Teilnahme am digitalen Stadtrat aus und plädiert für eine Zuschusszahlung in Höhe von 400,00 € je Wahlperiode. Man sollte auch an Mandatsträger denken, die eventuell Harz IV Empfänger sind.

 

Herr Dorff betont, dass die digitale Stadtratsarbeit bei den teilnehmenden Stadträten gut angekommen ist. WLAN-Boxen sind angeschafft worden, damit auch möglichst an Sitzungsorten außerhalb der Rathäuser WLAN zur Verfügung steht.

 

Herr Schulze ist gegen eine allgemeine Verpflichtung zur Teilnahme. Wenn das Endgerät kaputt ist, dann sollte der Zuschuss von 400,00 € gezahlt werden. Alle neuen Stadträte sollten auf jeden Fall den Zuschuss erhalten.

 

Frau Wetzel ist ebenfalls gegen eine allgemeine Verpflichtung zur Teilnahme an der digitalen Stadtratsarbeit.

 

Herr Richter plädiert dafür, im Stadtrat einen demokratischen Beschluss zu fassen, ob die Teilnahme an der digitalen Stadtratsarbeit verpflichtend sein soll.

 

Frau Wetzel ist die Formulierung gem. Punkt 2.2 der Richtlinie zu hart gefasst: “Es obliegt den Stadträten, unmittelbar vor den Sitzungen die Sitzungsunterlagen elektronisch zu aktualisieren.“ Dies wäre nicht immer möglich.

 

Herr Dorff sagt, dass die Verantwortung der Aktualisierung der Unterlagen bei den Stadträten liegt, er wird aber eine andere Formulierung finden. Zusätzlich steht in den Sitzungsräumen zur Aktualisierung WLAN zur Verfügung. Es wurde festgelegt, dass Herr Dorff die Richtlinie überarbeitet. Es soll jeder Stadtrat je Wahlperiode zur Anschaffung eines Endgerätes auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von bis zu 400,00 € erhalten.

 

 

 

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