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Herr Dorff wirbt für die Zustimmung zur Vorlage 055/2019 – Prüfauftrag zur Übertragung einer städtischen Immobilie –. Seit geraumer Zeit gibt es diesbezüglich Kontakte und Gespräche mit der Geschäftsleitung der Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode mbH (GWW).

 

Frau Wetzel kann mit diesem Beschlussvorschlag nicht mitgehen. Sie gibt zu bedenken, dass mit der nächsten Wahlperiode ein neuer Aufsichtsrat agieren wird. Das Baugeschehen soll demokratisch durch den Stadtrat und seine Ausschüsse begleitet werden. Auch spricht sie sich für die Grundstücksvergabe in Erbbaupacht aus.

 

Herr Müller unterstützt hingegen die Vorlage. Da diese Baumaßnahmen nicht zum Tagesgeschäft der GWW gehört, muss der Aufsichtsrat beteiligt werden. Damit ist im weiteren Sinne der Stadtrat auch beteiligt.

 

Herr Dorff verweist darauf, dass man mit der Übertragung von Aufgaben an die Tochtergesellschaften stets gute Erfahrungen gemacht und schnellere Ergebnisse erreicht hat. Allerdings ist die Größe dieser Maßnahme (Sanierung/Ersatzneubau der Grundschule August-Hermann-Francke) ein Novum. Jetzt soll erst einmal der Prüfauftrag erfolgen und später kann dann ggf. der Grundsatzbeschluss gefasst werden.

 

Herr Härtel erinnert an die Kernaufgaben der Stadt. Die Stadt unternimmt einige Investitionen, aber die Investitionen für Kitas und nun die Schule sind nicht mehr im Haushalt zu finden. Seiner Meinung nach hat sich die Stadt finanziell verausgabt. Darüber hinaus gibt er zu bedenken, dass Gespräche und Verhandlungen des Aufsichtsrates nichtöffentlich sind.

 

Herr Dorff erläutert, dass die zur Bewirtschaftung übertragenen städtischen Immobilien Eigentum des Konzerns Wernigerode bleiben. Mit der Übertragung sind immer gute und schnelle Lösungen erzielt worden.

 

Herr Winkelmann fragt, wie lange man noch über das wie und wann der Sanierung der Grundschule diskutieren will. Verwaltung und Stadtrat haben das Stark III - Programm für die Sanierung der Grundschule schon 2017 als nicht geeignet abgelehnt. Er plädiert für die Übertragung des Grundstückes an die städtische Tochtergesellschaft GWW.

 

Frau Wetzel betont, dass ihre Fraktion seit ca. 5 Jahren für die Sanierung der Francke Grundschule ist, allerdings nicht für den Verkauf des Grundstückes sondern ggf. für eine Erbbaupacht.

 

Frau Wetzel kritisiert, dass im letzten Stadtratsprotokoll (TOP 21) die Gründe nicht aufgeführt worden sind, die sie zum Vertagungsantrag bewegt haben und erwartet die Ergänzung.

 

Herr Dorff weist darauf hin, dass keine Wortprotokolle geschrieben werden. Er bittet um Verständnis, wenn dann nicht alle Argumente aufgeführt sind. Er regt an, Wortbeiträge, die im Protokoll erscheinen sollen, schriftlich nachzureichen. Auch ist das Ratsbüro gern bereit, Protokollkorrekturen durch telefonische oder elektronische Hinweise aufzunehmen und für die nächste Sitzung des Gremiums vorzubereiten. Selbstverständlich wird die hier geforderte Korrektur für den Stadtrat am 16.05.19 vorbereitet.

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