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Herr Härtel äußert sich bezüglich des Antrages zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Dieser wurde im Bau- und Umweltausschuss mit einer Mehrheit empfohlen. Einnahmeausfälle sollen zu 100 Prozent durch das Land getragen und durch vielerlei Fördertöpfe ergänzt werden. Die Gemeinden sollen so verpflichtet werden die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Straßenbauprojekte sollen nicht zurückgefahren werden. Die Landtagsfraktionen der SPD und Grünen sind optimistisch, den Haushalt weiterhin realistisch aufzustellen. Die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen sei nur gerecht, da die Steuerzahler bereits steuerlich herangezogen werden.

 

Es gestaltet sich schwierig für Eigentümer mit geringem Einkommen ein Grundstück zu halten. Hier ist ein Entgegenkommen erforderlich, da kein finanzielles Potenzial mehr vorhanden ist. Beispiel soll es sein sich anderen Bundesländern anzupassen.

 

Hinsichtlich der Beschlussbegründung wendet Herr Mendritzki ein, dass das System der Beitragserhebung nicht ungerecht ist. In den Straßen gibt es einerseits den Anliegerverkehr und andererseits den Durchgangsverkehr der Allgemeinheit. Träger der Allgemeinheit ist die Kommune. Dies wird in den Beitragssätzen der Beitragssatzung in verschiedenen Straßenkategorien berücksichtigt. Ungerecht ist es, wenn nur Kommunen in Sachsen-Anhalt Straßenausbaubeiträge erheben.

Wichtig ist jedoch, dass die Ersatzfinanzierung durch das Land dauerhaft besteht. Eine rückwirkende Stichtagsregelung ist problematisch.

 

Die Frage, ob dies gerecht oder ungerecht sei stellt sich nicht, wurde als Einwand von Prof. Dr. Zimmermann erhoben. Reizvoll an der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sei es, Ungerechtigkeiten abzuschaffen. Warum soll ein Grundstückseigentümer bezahlen, wenn die Straßen durch mehrere Personen genutzt werden. Die Grunderwerbssteuer ist mit 5 Prozent ist relativ hoch, und es könne dauerhaft gegenfinanziert werden.

 

Prof. Dr. Zimmer bringt das Beispiel Georgiistraße an. Ausbaubeiträge für den oberen Bereich der Georgiistraße wurden bereits erhoben. Für den Ausbau  des zweiten Teilabschnittes sollen künftig keine Ausbaugebühren erhoben werden? Hier stellt sich die Frage, ob bereits erhobene Beträge zurückgezahlt werden.

 

Herr Jörn und Herr Härtel finden eine Stichtagsregelung für angemessen. Herr Pöhlert ist anderer Meinung und findet eine stichtagsbezogene Veränderung sei ein Nachteil. Rückwirkend können Gesetze zur Verbesserung der Bürger für die Zukunft von Vorteil sein. Im Vergleich zu anderen Kommunen hat Wernigerode eine positive Entwicklung genossen.

 

Einwand von Frau Fiedler, die Grunderwerbssteuer ist relativ hoch im Verhältnis zu der Kaufkraft.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

4

Ja- Stimmen

1

Enthaltung

 

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